BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8369 21. Wahlperiode 24.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 17.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Wann setzt der Senat endlich die klare Beschlusslage der Bürgerschaft zum f&w-Aufsichtsrat um? f & w fördern und wohnen AöR (f&w) war in den letzten Jahren das am stärksten wachsende öffentliche Unternehmen Hamburgs. Zahlreiche langfristige Verträge mit großen finanziellen Auswirkungen für die Stadt wurden abgeschlossen. Zudem hat Rot-Grün inzwischen Kreditschulden von über 200 Millionen Euro bei f&w aufgenommen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade in dieser kritischen Unternehmensphase die Finanzbehörde nicht im Aufsichtsrat des Unternehmens vertreten ist und gleichzeitig über das erweiterte Beteiligungsmodell weniger bedeutende Unternehmen stärker kontrolliert . Am 25.05.2016 hat die Bürgerschaft daher den Senat einstimmig auf Antrag der CDU-Fraktion aufgefordert, f&w kurzfristig in das erweiterte Verantwortungsmodell im Rahmen der Beteiligungssteuerung öffentlicher Unternehmen aufzunehmen und einen Vertreter der Finanzbehörde in den Aufsichtsrat des Unternehmens zu entsenden. Bis heute wurde dieser Beschluss offenbar nicht umgesetzt. In der Drs. 21/7389 hatte der Senat zu diesem Thema Anfang 2017 dann ausgeführt, dass er beabsichtigt, „über die Entsendung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Finanzbehörde in den Aufsichtsrat von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) zu entscheiden, nachdem die Beratung der Bürgerschaft über den Gesetzesentwurf zur Änderung des f&w-Gesetzes (siehe Drs. 21/6471), der unter anderem eine Vergrößerung des Aufsichtsrates vorsieht, abgeschlossen ist.“ Inzwischen sind die Beratungen zu der vom Senat erwähnten Drs. 21/6471 abgeschlossen und die Bürgerschaft hat die Änderung des f&w-Gesetzes mehrheitlich beschlossen, sodass der Senat zusätzliche Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden kann. Ich frage den Senat: 1. Wurde f&w inzwischen in das erweiterte Verantwortungsmodell im Rahmen der Beteiligungssteuerung öffentlicher Unternehmen aufgenommen ? Wenn nein, warum nicht und wann soll dies erfolgen? 2. Wird ein Vertreter der Finanzbehörde in den Aufsichtsrat von f&w entsendet ? Wenn ja, wer und wann? Drucksache 21/8369 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Die Bürgerschaft hat am 1. März 2017 das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts f & w fördern und wohnen AöR (f & w) beschlossen ; es wurde veröffentlicht im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 17. März 2017. Wegen des mit diesem Gesetz um das Geschäftsfeld Wohnen erweiterten Unternehmenszwecks wird auch die Erweiterung des Aufsichtsrats auf „bis zu zwölf“ Mitglieder ermöglicht, wobei gemäß § 6 (2) des f&w-Gesetzes in Anlehnung an das Drittelbeteiligungsgesetz ein Drittel der Mitglieder von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu wählen ist. Der Senat beabsichtigt, diese Erweiterungsmöglichkeit des Aufsichtsrats zu nutzen und je ein Mitglied aus der Finanzbehörde und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu berufen. Ein weiteres Mitglied ist von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu wählen. Aufgrund der zu beachtenden Fristen wird dieses Mandat zur dritten f&w-Aufsichtsratssitzung in 2017 besetzt sein. Da der Senat die Mehrheitsverhältnisse gemäß Drittelbeteiligungsgesetz achtet, sollen die Senatsvertreter ebenfalls zur dritten Aufsichtsratssitzung von f & w in 2017 berufen werden. Die Aufnahme von f & w in das erweiterte Verantwortungsmodell soll ebenfalls zu diesem Zeitpunkt erfolgen.