BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8372 21. Wahlperiode 13.03.17 Große Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger, Prof. Dr. Jörn Kruse, Dr. Bernd Baumann, Dirk Nockemann, Dr. Alexander Wolf, Detlef Ehlebracht und Dr. Joachim Körner (AfD) vom 20.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Umfang an öffentlichen Zuschüssen für die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg Gemäß Selbstdarstellung versteht sich das seit 1985 tätige Bürgerhaus Wilhelmsburg als „Haus für alle“ und als kommunikativer Mittelpunkt des Hamburger Elbinsel-Stadtteils. Es unterstützt Vereine, Institutionen und Gruppen und ist als Dienstleister im Rahmen von Versammlungen und Tagungen in den eigenen Räumlichkeiten tätig. In einem Antrag (Drs. 20/13933 vom 05.12.2014) der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg heißt es dazu, dass das Bürgerhaus „auch anderen Gruppen und Vereinen offen“ stehe. Das Haus reklamiert für sich auf seiner Webseite eine Auslastung an rund 320 Nutzungstagen im Jahr bei etwa 160.000 Nutzern. In allen grundsätzlichen Fragen entscheidet der laut Webseite aktuell aus sieben Personen bestehende Stiftungsrat des Bürgerhauses über die – von zwölf Mitarbeitern geleistete – Arbeit des Bürgerhauses und überwacht die Geschäftsführung. Das Haus wird gemäß Angaben auf der Webseite „kostendeckend“ über eine institutionelle Förderung des Bezirks Hamburg-Mitte, über Spenden, sonstige Zuwendungen und erwirtschaftete Eigeneinnahmen finanziert. Laut Online- Auftritt liegt der Eigenfinanzierungsgrad, der vorzugsweise über Erlöse aus der Vermietung von Räumen generiert werde, bei „ca. 50%“. Das Bürgerhaus strebt laut Eigenaussage neben seinen gemeinnützigen Tätigkeiten eine sich im Rahmen des Eigenfinanzierungsanteils bewegende kommerzielle Tätigkeit an und pocht dabei auf die der Stiftung zustehende „unternehmerische Freiheit“, in Fragen der Raumvermietung gegenüber den Interessenten „Einzelfallentscheidung“ treffen zu können. Dies sei mit der Satzung der Stiftung, ihres Leitbildes und der öffentlichen „Förderrichtlinie Bürgerhäuser“ vereinbar. Nun sprechen die öffentlich zugänglichen Zahlen, was die Eigenfinanzierung des Bürgerhauses Wilhelmsburg angeht, eine deutlich andere Sprache als die von der Stiftung reklamierte Quote von 50 Prozent, zumal damit auch nur der laufende Betrieb und nicht die ganz erheblichen Kosten für die Errichtung und die laufende Sanierung des Bürgerhauses angesprochen sind: Bau- und Grundstückskosten des Bürgerhauses Wilhelmsburg Drucksache 21/8372 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gemäß Drs. 9/4197 und 9/4549 sind die projektierten Gesamtkosten für das Bürgerhaus auf 17,1 Millionen D-Mark beziffert worden. Presseberichte aus dem Jahre 2005 („Hamburger Abendblatt“) sprechen von sich später ergebenden effektiven Gesamtkosten in Höhe von rund 18 Millionen D-Mark. Die Baukosten wurden nach den Angaben des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg (GGD09-4197) wie folgt finanziert: 2,5 Millionen D-Mark an Eigenmitteln und Kapitalgrundstock (Spenden) 0,6 Millionen D-Mark an Vorsteuerabzug Der Zuschussbedarf aus öffentlichen Mitteln betrug daher rund 14 Millionen D-Mark und sollte dem Projekt aus öffentlichen Mitteln in mehreren Tranchen bis 1985 zufließen. Das heißt: Bei den Einmalkosten des Bürgerhauses wurden 81,9 Prozent durch öffentliche Zuschüsse finanziert. Rechnet man die dem Bürgerhaus durch den verminderten Grundstückspreis zusätzlich erlassenen Erbbauzinsen (500.000 D-Mark) noch hinzu, liegt der Anteil der öffentlichen Finanzierung sogar bei 82,4 Prozent ((14 + 0,5)/(17,1 + 0,5)*100). Bewirtschaftungskosten Die laufenden jährlichen Folgekosten für den Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg (ohne die dort ebenfalls residierende Sozialstation) wurden 1982 auf rund 965.000 D-Mark (umgerechnet circa 492.000 Euro) geschätzt, davon rund 284.000 D-Mark an Personalkosten und 431.000 D-Mark an Sachkosten. Für Honorare und zusätzliche Sachkosten wurden 250.000 Euro p.a. veranschlagt. Demgegenüber sind die jährlichen Einnahmen des Bürgerhauses aus Miete/ Pacht sowie Veranstaltungserlösen vom Senat 1982 mit nur 200.000 D-Mark p.a. angesetzt worden. Daraus ergab sich ein voraussichtlicher jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von 765.000 D-Mark (umgerechnet circa 390.000 Euro), der ab 1985 erwartet wurde. Der anfängliche Anteil öffentlicher Zuschüsse zum laufenden Betrieb des Bürgerhauses lag somit bei 765/965 * 100 = 79,3 Prozent. Mit anderen Worten : Mehr als drei Viertel der laufenden Gesamtkosten hatte der Staat zuzuschießen ! Presseberichten zufolge hatte sich auch bis 2004 wenig an der überwiegend durch öffentliche Gelder getragenen Finanzierung des Bürgerhauses geändert . So monierte das „Hamburger Abendblatt“ in einem Beitrag vom 07.01.2005, dass „das Bezirksamt … gewissermaßen der Haupt-Geldgeber für den Betrieb des Bürgerhauses (sei). 472.000 Euro aus dem öffentlichen Haushalt fließen jährlich an die Stiftung. Etwa 300.000 Euro (d.h. nur knapp 39%, d.V.) kamen bislang immer aus Vermietungen und Veranstaltungen hinzu. … (Aber) das Vermietgeschäft und die Zahl der Veranstaltungen (sei) zurückgegangen.“ Blättert man in den Haushaltsberichten des Senats beziehungsweise den Drucksachen des Bezirksamts Hamburg-Mitte, verwundert es nicht, dass in der Folge über die institutionelle Förderung durch die Stadt Hamburg beziehungsweise über Sondermittel eine Vielzahl von Einzelprojekten des Bürgerhauses zusätzlich bezuschusst werden mussten beziehungsweise bezuschusst werden sollen. Hier nur eine Auswahl: Kulturelle Workshops im Rahmen des Kongresses für Migration (2005): 5.500 Euro Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8372 3 Yilmaz-Gueney-Tag (2007): 1.000 Euro Weihnachtsfeier (2010): 1.400 Euro Szenische Darstellung von Operetten- und Karnevalsstücken (2010): 1.500 Euro Interkulturelles Seniorenprojekt (2011): 12.000 Euro Finanzierung der Integrationskonferenz (2013) im Bürgerhaus Wilhelmsburg: o. Betragsnennung Flüchtlingshilfe „Weltkapelle“ und „Willkommensfest“ (2016, Planzahlen): 2.500 Euro + 3.500 Euro Unterstützung Musikfestival 48 H (2017, beantragt): 30.000 Euro Die Grundförderung des Bürgerhauses Wilhelmsburg reichte offenkundig in keiner Weise mehr aus, um das Defizit wegen zu geringer Eigeneinnahmen auszugleichen. So berichtet der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Michael Weinreich auf einer Internet-Informationsseite, dass „die Hamburgische Bürgerschaft … die Bürgerhäuser in den vergangenen Jahren bereits mehrfach über die Regelförderung hinaus unterstützt (habe).“ Im Dezember 2016 wurden daher die den Bürgerhäusern zuzuführenden institutionellen Mittel auf Initiative von Rot/Grün durch Bürgerschaftsbeschluss um rund 10 Prozent erhöht. Für das Bürgerhaus Wilhelmsburg ergeben sich daher neue regelmäßige Gesamtzuwendungen in Höhe von mehr als 530.000 Euro pro Jahr; diese liegen damit um rund 36 Prozent höher als noch 1985. Darüber hinaus fällt bei dem in die Jahre gekommenen Bürgerhaus Wilhelmsburg inzwischen erheblicher Sanierungsbedarf an der Bausubstanz an. Schon 2013 wurden für eine Dachsanierung 53.000 Euro aus Haushaltsmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg angefordert (Drs. XX/4813 vom 19.12.2013, Bezirksamt Hamburg-Mitte). Einzelmaßnahmen reichten jedoch schon bald nicht mehr aus, sodass im April 2016 (Drs. 21-2134) eine „umfassende Sanierungsmaßnahme mit einem Gesamtvolumen von rd. 5,2 Mio. Euro“ als notwendig erachtet wurde. Mittlerweile (Drs. 21-2579 vom 10.10.2016) steht in diesem Zusammenhang ein Gesamtvolumen in Höhe von 5,7 Millionen Euro im Raum. Die Finanzierung soll gemäß Pressemitteilung des Senats vom 03.03.2017 zu einem Drittel (1,9 Millionen Euro) aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg und zu zwei Dritteln (3,8 Millionen Euro) aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ erfolgen. Schon der Planungsprozess für diese Sanierungsmaßnahme wurde aus Mitteln der Hamburger Bürgerschaft in Höhe von 250.000 Euro gefördert (Drs. 20/13933). Das „Hamburger Abendblatt “ schreibt mit Bezug auf das Gutachten in seiner Ausgabe vom 02.06.2016, dass ohne die Sanierungsmaßnahme der Weiterbetrieb des Bürgerhauses gefährdet sei. Blickt man auf die im Haushaltsentwurf der Freien und Hansestadt Hamburg für 2017/2018 aufgelisteten Plan- und Ist- Werte der Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg, offenbart sich das Ausmaß des Zuschussbedarfs: Drucksache 21/8372 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 So lagen 2014 die Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg an die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg mit fast 1,5 Millionen Euro – wohl aufgrund erforderlicher Sanierungsmaßnahmen – tatsächlich um rund 200 Prozent über den regelmäßigen Gesamtzuschüssen. Die für Sanierungsmaßnahmen vorgesehene zusätzliche Mittelbereitstellung hat die in Drs. 20/13933 genannte Summe von 250.000 Euro also um annähernd das Vierfache überschritten! Der Anteil selbst erwirtschafteter Einnahmen und Beiträge lag damit 2014 bei noch nicht einmal 18 Prozent! Außerdem ist für die Jahre ab 2015 ein deutlicher Einbruch bei den Mitgliedsbeiträgen und Spenden zu konstatieren. Im jetzt abgelaufenen Jahr 2016 (Plandaten) beträgt der Eigenanteil des Bürgerhauses Wilhelmsburg an den Gesamteinnahmen lediglich rund 36 Prozent . Für die Planjahre 2017 und 2018 sind in der obigen Tabelle zudem die regelmäßigen öffentlichen Zuschüsse – selbst ohne die voraussichtlich wegen der Sanierungsarbeiten gemäß Presseberichten ab 2018 zu erwartenden weiteren Sonderzuflüsse („Hamburger Abendblatt“ vom 02.03.2017) – zu niedrig angesetzt. Denn im Dezember 2016 sind – wie oben erwähnt – jährlich regelmäßig fließende Haushaltsmittel in Höhe von nun 530.000 Euro genehmigt worden. Der Eigenanteil an den Erlösen dürfte somit schon ohne Berücksichtigung der für 2018 bis 2020 für Sanierungsarbeiten zu erwartenden Bundesmittel auf unter 36 Prozent absinken. Unter Berücksichtigung der Bundesmittel (3,8 Millionen Euro), die sich laut Pressemeldungen auf geplante drei Jahre Bauzeit verteilen sollen, würde der Eigenanteil an den Erlösen ab 2018 sogar unter 15 Prozent liegen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Bürgerhaus Wilhelmsburg erhält eine jährliche institutionelle Förderung vom Bezirksamt Hamburg-Mitte, die der Absicherung des laufenden Betriebs (Personalkosten , Programmkosten und sonstige Fachausgaben) dient. Darüber hinaus wirbt das Bürgerhaus bei unterschiedlichen Institutionen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zweckgebundene Projektfördermittel ein, die vollständig der Finanzierung der jeweiligen Projekte (zum Beispiel Musikfestivals, Lesungen, Informationsabende) dienen . Daneben erhält das Bürgerhaus regelmäßig Spenden, die ebenfalls als projektbezogene Drittmittel für zusätzliche Angebote eingesetzt werden. Da die Aufbewahrungsfrist für Zuwendungsakten zehn Jahre beträgt, liegen den zuständigen Stellen detailliertere Informationen oder Unterlagen derzeit noch für die Jahre ab 2007 vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8372 5 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was hat der damalige Bau des Bürgerhauses Wilhelmsburg in den 1980er-Jahren insgesamt gekostet? Bitte nach Grundstücks- und Baukosten trennen und die Kosten für den Einbau der Kegelbahn separat ausweisen. 2. Wie hoch war der effektive öffentliche Zuschussbedarf für den Bau des Bürgerhauses und in welchen Tranchen wurde er gezahlt? 3. Wie haben sich die jährlichen Einnahmen des Bürgerhauses Wilhelmsburg seit 1985 entwickelt und wie setzten sie sich zusammen? Bitte die Einnahmen pro Jahr analog der oben aufgeführten Tabelle der Haushaltsplanung für 2017/2018 aufschlüsseln. Die Kosten für das Grundstück/Erbbaurecht betrugen 1.121.190 DM, die Baukosten 16.751.616 DM und Zuschüsse der FHH an das Bürgerhaus 14.492.000 DM. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgte nach Baufortschritt im Zeitraum von 1982 bis 1986. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Anlage 1. 4. Welcher Renovierungs- und Sanierungsbedarf ist für das Bürgerhaus Wilhelmsburg seit Gründung angefallen und mit welchen Kosten wird in diesem Zusammenhang für das laufende und die nächsten Jahre gerechnet? Bitte die Renovierungs- und Sanierungskosten inhaltlich nach Verwendungszweck aufschlüsseln. 5. Aus welchen Haushaltstiteln sind in der Vergangenheit die Renovierungs - und Sanierungskosten bezahlt worden? Bitte die entsprechenden Mittel nach Summe und Herkunft aufschlüsseln. Siehe Anlage 2. Für das laufende Jahr und die nächsten Jahre ist eine Sanierungsmaßnahme mit einem Gesamtvolumen von 5,7 Millionen Euro geplant. Im Übrigen: siehe Vorbemerkung. 6. Handelt es sich bei den im Haushaltsentwurf der Freien und Hansestadt Hamburg für 2017/2018 ausgewiesenen „Zuwendungen der FHH“ für das Jahr 2014 in Höhe von 1,473 Millionen Euro an das Bürgerhaus Wilhelmsburg ganz oder teilweise um Mittel aus dem gemäß Pressemitteilung des Senats vom 03.03.2017 genannten „Sanierungsfonds der Hamburgischen Bürgerschaft“? Bitte die Haushaltstitel, die dieser Budgetposition zugrunde liegen, anteilig aufschlüsseln. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2017/2018 ist dem Bezirksamt Hamburg-Mitte bei den Angaben zu den Vorjahren ein Fehler unterlaufen. Die korrekte Höhe der Zuwendungen in 2014 belief sich auf insgesamt 674.999 Euro, davon institutionell 509.000 Euro sowie Projektförderungen in Höhe von insgesamt 165.999 Euro. Zuwendungen aus dem Sanierungsfonds waren nicht enthalten. 7. Wann und in welchen Tranchen plant der Senat die erwarteten Mittel aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ sowie – noch verfügbare – (Rest)-Mittel aus dem „Sanierungsfonds der Hamburgischen Bürgerschaft“ für die Sanierung des Bürgerhauses Wilhelmsburg zu verwenden? Die Mittel des „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ werden ausschließlich auf Grundlage von Beschlüssen der Bürgerschaft verwendet. Zur Planung des Sanierungsvorhabens wurden dem Bürgerhaus Wilhelmsburg Anfang 2015 aufgrund der Drs. 20/13933 Mittel in Höhe von 250.000 Euro übertragen. Darüber hinaus bestehen seitens des Senats derzeit keine weiteren konkreten Planungen. 8. Welche gutachterlichen Einschätzungen liegen für die zu ergreifenden Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen des Bürgerhauses Wilhelmsburg vor beziehungsweise müssen noch eingeholt werden? Wann ist mit der endgültigen Klärung des anstehenden Sanierungsbedarfs zu rechnen? Ist die zuletzt genannte Größenordnung von rund 5,7 Millionen Drucksache 21/8372 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Euro noch realistisch, und – falls nein – mit welchen Kosten muss aus heutiger Sicht gerechnet werden? Im Rahmen einer Planungsmaßnahme im Jahr 2015 wurde eine Haushaltsunterlage Bau (HU Bau) für die notwendige Sanierung erstellt. Nach den Grundsätzen für kostenstabiles Bauen ist mit Gesamtkosten in Höhe von 5,7 Millionen Euro zu rechnen. 9. Welche Gründe sind für den im Haushaltsentwurf der Freien und Hansestadt Hamburg für 2017/2018 ausgewiesen Rückgang an „Mitgliedsbeiträgen und Spenden“ zugunsten des Bürgerhauses Wilhelmsburg von 81,5 Millionen Euro im Jahre 2014 auf 0 Euro im Jahre 2015 maßgeblich gewesen (siehe Tabelle oben)? Gemäß des Verwendungsnachweises, der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung noch nicht abschließend geprüft vorlag, wurden 2015 Spenden in Höhe von 233.497 Euro eingenommen. 10. Welche Erträge aus „Mitgliedsbeiträgen und Spenden“ des Bürgerhauses Wilhelmsburg erwartet der Senat auf Basis aktuell vorliegender Informationen für das Jahr 2016 und wie setzen sich diese zusammen? Der Verwendungsnachweis für die institutionelle Förderung des Jahres 2016 ist erst zum 30. Juni 2017 vorzulegen. Zuverlässige Angaben zu Mitgliedsbeiträgen und Spenden sind erst im Anschluss an die Verwendungsnachweisprüfung möglich. 11. Welche Einzelkomponenten genau verbergen sich hinter den in der Zeile „Übrige Erträge“ genannten Zahlen in der oben aus dem Haushaltsplan 2017/2018 zitierten Tabelle „Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg“ und welches sind die Gründe für die seit 2015 gegenüber 2014 deutlich verminderten Beträge? Entnahmen aus Rücklagen und Stiftungskapital, periodenfremde Erträge, verrechnete Sachbezüge und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Gemäß Verwendungsnachweis hat das Bürgerhaus Wilhelmsburg 2015 „übrige Erträge“ in Höhe von 196.193 Euro erzielt. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 12. Kann der Senat unsere Berechnungen bestätigen, wonach die öffentlichen Zuschüsse an die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg im aktuellen Jahr 2017 einen Anteil von rund 64 Prozent ((530.200 Euro gemäß Beschluss Drs. 21/6975 plus 43.300 Euro Zuwendungen des Bundes/ Übrige Erträge)/(887.300 Euro + 8.600 Euro Zuwendungserhöhung) * 100) der Gesamtfinanzierung ausmachen werden? Falls nein: Wie hoch ist der für das Jahr 2017 aktuell geplante Anteil öffentlicher Zuschüsse an die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg und wie setzt sich dieser Anteil zusammen? Nach aktuellen Berechnungsgrundlagen liegt die Förderquote (Anteil der Zuwendungen der FHH an den Gesamteinnahmen) für das Jahr 2017 bei 60,1 Prozent. Die tatsächliche Förderquote kann erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises in der zweiten Jahreshälfte 2018 ermittelt werden. 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 U m sa tz er lö se 23 1. 16 0 25 3. 85 1 27 4. 59 1 28 0. 82 5 28 4. 28 7 29 2. 28 7 37 2. 14 0 36 9. 38 4 35 8. 75 8 40 4. 63 3 Sp en de n 88 .6 91 64 .0 75 89 .8 51 78 .3 55 10 1. 24 1 12 2. 40 0 13 8. 30 6 19 7. 36 7 23 3. 49 7 26 0. 11 2 Zu w en du ng en d er FH H 63 2. 37 4 52 8. 46 4 58 8. 73 4 54 1. 17 8 52 6. 11 4 72 0. 84 0 60 8. 45 3 67 4. 99 9 85 8. 53 5 62 6. 25 9 Zu w en du ng en d es Bu nd es - - - - - - - - - - Ü br ig e Er trä ge 19 2. 85 2 19 4. 01 6 18 0. 63 6 20 1. 61 1 16 9. 16 3 17 3. 43 6 17 3. 08 2 18 4. 94 8 19 6. 19 3 17 4. 70 9 Su m m e Er trä ge 1. 14 5. 07 7 1. 04 0. 40 6 1. 13 3. 81 2 1. 10 1. 96 9 1. 08 0. 80 5 1. 30 8. 96 3 1. 29 1. 98 1 1. 42 6. 69 8 1. 64 6. 98 3 1. 46 5. 71 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8372 7 Anlage 1 Jahr Verwendungszweck Kosten Mittelherkunft/Titel 2007 Sanierung der Gruppenräume, Verkehrsflächen und Büros; Umrüstung auf wasserlose Urinale, wassersparende WC- Spülungen und Armaturen, Ton- Mischpult für die Regie 96.619 € Zuwendung Bezirk Harburg und Finanzierung über den laufenden Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg 2007 Umrüstung Fahrstuhl- Türantrieb; Trennwandmechanik Saal; Batteriesatz Notlichtanlage; Brandschutzmängel 57.964 € Zuwendung Bezirk Harburg und Finanzierung über den laufenden Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg 2008 Tonanlage für den Saal, Alarmanlage, Telefonanlage, EDV- Anlage (Server) 49.127 € Finanzierung über den laufenden Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg 2009 Saalbestuhlung (inkl. MwSt.)- Ersatz der alten von 1985 75.000 € Finanzierung aus Sondermitteln der Bezirksversammlung 2009 Bodenbeläge für die Gruppenräume im Obergeschoss, Motor für das Hubpodium 60.328 € Finanzierung über den laufenden Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg 2010 Abwasserleitung 22.097 € 40.916 € Finanzierung über den laufenden Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg 2010 Ergänzung der Bestuhlung 22.097 € Finanzierung über den laufenden Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg 2011 Einbau LED- Leuchten in den Veranstaltungssaal 212.976,82 € 6200.791.10 Maßnahmen zur Reduzierung von Verbrauch und Kosten der Versorgung öffentlicher Einrichtungen mit Heizenergie und Strom 2012 Saaltrennwand und Bodenschiene 87.195 € Finanzierung über den laufenden Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg 2012 weitere Sanierung der Beleuchtung 194.471 € Finanzierung über den laufenden Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg 2013 Beschaffung und Installation einer Fäkalienhebeanlage, Ergänzung der Bestuhlung 51.922 € 1211.791.02 (Investive Sondermittel der Bezirksversammlung) und Finanzierung über den laufenden Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg 2013 Brandschutz, Lüftung/Heizung, Malerarbeiten an Türen und Rahmen 57.416 € Finanzierung über den laufenden Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg 2014 Dachsanierung 83.628 € 1211.791.03 (Gestaltungsfonds für Investitionen mit örtlichem Bezug) und Finanzierung über den Drucksache 21/8372 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 2 Jahr Verwendungszweck Kosten Mittelherkunft/Titel laufenden Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg 2014 Tische für die Seminarräume im Obergeschoss 28.634 € Finanzierung über den laufenden Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg 2015 Planungsmittel für die Sanierung des Bürgerhauses 235.000 € 9890.791.07 Sanierungsfonds Hamburg 2020 2015 Abwasserleitung 60.726 € Finanzierung über den laufenden Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg 2016 Sitzpolster für die Stühle 17.221 € Finanzierung über den laufenden Betrieb des Bürgerhauses Wilhelmsburg Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8372 9 8372ga_text 8372_Anlagen 8372ga_Antwort_Anlage1 Tabelle1 8372ga_Antwort_Anlage2