BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8375 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 20.03.17 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Februar 2017? (III) Auch zum Beantwortungszeitpunkt von Drs. 21/8312 vom 17. März 2017 lagen noch nicht alle Informationen des Ausländerzentralregisters für Februar 2017 vor. Daher fragen wird den Senat erneut: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Februar 2017 in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 25.156 nach § 22 Satz 1 AufenthG 31 nach § 22 Satz 2 AufenthG 84 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.490 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 430 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 50 nach § 23a AufenthG 162 nach § 24 AufenthG 2 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 263 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 11.310 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 2.717 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 3.182 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.023 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 552 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.611 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 184 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 20 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 13 nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 1 nach § 25a Abs. 2 Satz 5 AufenthG 1 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 2 Drucksache 21/8375 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 25 nach § 25b Abs. 4 AufenthG 3 Niederlassungserlaubnis 7.515 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.607 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.908 Aufenthaltsgestattung 13.058 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 4.986 Summe der Flüchtlinge 50.715 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 8.680 Afghanistan 5.636 Irak 1.507 Iran 1.263 Eritrea 1.247 Serbien 590 Ghana 528 Russische Föderation 518 Türkei 425 Montenegro 305 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.096 Iran 1.353 Türkei 731 Bosnien und Herzegowina 480 Serbien 312 Togo 241 Kosovo 230 Irak 205 Russische Föderation 188 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 132 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 6.286 Irak 1.555 Iran 1.261 Syrien 990 Russische Föderation 730 Eritrea 424 Somalia 327 Ägypten 188 Albanien 172 Türkei 77 Serbien 58 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8375 3 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Serbien 384 Ghana 382 Afghanistan 368 Russische Föderation 364 Ägypten 343 Montenegro 258 Kosovo 222 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 209 Albanien 208 Aserbaidschan 204 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Türkei 128 Polen* 99 Serbien 97 Albanien 95 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 93 Afghanistan 74 Ghana 57 Iran 56 Bulgarien* 48 Russische Föderation 48 Rumänien* 36 Montenegro 33 Bosnien und Herzegowina 31 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 28.02.2017. * Bei den als ausreisepflichtig erfassten Personen aus den EU-Beitrittsstaaten dürfte es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln. Im Übrigen siehe Drs. 21/8192. 2. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende Februar 2017 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 15.365 9.749 42 6.011 19.144 1 Niederlassungserlaubnis 4.575 2.939 1 476 7.039 - Aufenthaltsgestattung 8.903 4.124 31 4.103 8.953 2 Duldung 3.194 1.779 13 1.582 3.404 - Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 28.02.2017. Drucksache 21/8375 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Rückführungen/Ausreisen 3. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im Februar 2017 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 28. Februar 2017 auf 4.986 Personen mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 3. b) aufgeschlüsselt. 1.185 Personen aus Drittstaaten sind im AZR als ausreisepflichtig ohne Duldung registriert. Davon kommen 296 aus EU-Mitgliedstaaten, bei denen es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte Personen handeln dürfte. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten, siehe auch Antwort zu 3. b). b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Bitte die große Gruppe der „sonstigen Gründe“ aufschlüsseln. Die Teilmenge der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt zum Stand 28. Februar 2017 sowie die Aufteilung auf die zehn Hauptherkunftsländer ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach Aufenth G ge sa m t Se rb ie n G ha na A fg ha ni st an R us si sc he F öd er at io n Ä gy pt en M on te ne gr o K os ov o M az ed on ie n (e he m . j ug os l. R e p .) A lb an ie n A se rb ai ds ch an Duldung nach § 60a (alt) 22 - 3 2 - 1 - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 1 4 - 1 - - - - - - - 1 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 13 1 - - - - 1 - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 2.905 301 232 291 238 106 161 182 168 191 49 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern ) 324 44 80 1 19 10 24 14 23 11 7 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.595 33 38 54 104 224 67 25 8 - 147 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 79 5 27 5 - - 5 1 9 2 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 5 - - 1 - - - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 32 - 1 9 1 2 - - 1 4 - Duldung nach § 60a Abs. 2b 7 - - 5 2 - - - - - - Gesamt 4.986 384 382 368 364 343 258 222 209 208 204 Quelle: AZR, Stichtag: 28.02.2017 Im Übrigen siehe Drs. 21/3070. c) Wie viele der Duldungen sind sogenannte Kettenduldungen, also betreffen Personen, die bereits länger als acht Jahre in Deutschland Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8375 5 leben? Aus welchen Ländern stammen sie? Wie viele Inhaber einer Kettenduldung haben im Jahr 2016 ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ausgesprochen bekommen? Dem Ausländerzentralregister lassen sich Angaben zur Aufenthaltsdauer oder individuelle Historien zum Aufenthaltsstatus nicht entnehmen. Es handelt sich um eine Bestandsstatistik zu einem Stichtag, die keine Verlaufsübersicht ermöglicht. d) Wie viele der i) Ausreisepflichtigen, ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staat Ausreisepflichtige Geduldete Albanien 293 208 Bosnien und Herzegowina 128 97 Ghana 439 382 Kosovo 252 222 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 292 209 Montenegro 291 258 Senegal 15 7 Serbien 481 384 Quelle: AZR, Stichtag: 28.02.2017