BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8377 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 20.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Justizvollzug – Personalsituation, Kosten, Übergangsmanagement Für die Prüfung der Reform des Justizvollzugs finanziert der Senat eine 6,5 Millionen Euro teure Projektgruppe. Fünf befristete Stellen sind dazu geschaffen worden. Dabei hofft Senator Steffen auf eine Kooperation mit Schleswig-Holstein. In diesem Rahmen soll das Nachbarland jugendliche Inhaftierte aus dem Hamburger Strafvollzug aufnehmen. Justizvollzug aus einer Hand wird es damit in Hamburg nicht mehr geben. Im Gegenzug soll Hamburg den Frauenvollzug von Schleswig-Holstein übernehmen – eine Maßnahme, die kriminal- und frauenpolitisch sehr umstritten ist. Zudem soll im Frühjahr 2017 ein Entwurf eines Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetzes veröffentlicht werden. Dabei sollen die Aufgaben der Gerichtshilfe, der Bewährungshilfe und der Straffälligenhilfe freier Träger präzisiert und ausgebaut werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ziel des Prüfvorhabens zur Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzuges ist es, Strukturen für einen zukunftsfähigen Justizvollzug zu schaffen. Unter Wahrung hoher qualitativer Ansprüche an die Aufgabenerfüllung soll eine Vollzugskonzeption entwickelt werden, die den besonderen Bedürfnissen der jeweiligen Vollzugsbereiche Rechnung trägt und die Beibehaltung eines differenzierten Behandlungsangebots auch in zahlenmäßig kleineren Gefangenengruppen ermöglicht. Eine enge Kooperation mit dem Land Schleswig-Holstein, für die es bereits bewährte Formen der Zusammenarbeit im Justizvollzug gibt, und die Zusammenlegung von Vollzugseinrichtungen stellen hier eine ernstzunehmende Option dar. Nach dem jahrelangen Rückgang der Gefangenenzahlen sind in den unterschiedlichen Arten des Jugendvollzugs verhältnismäßig kleine Vollzugsgruppen entstanden, die es erschweren, ein möglichst breites, differenziertes und individuelles Angebot an schulischen, beruflichen und therapeutischen Maßnahmen vorzuhalten. Erschwert wird die Erfüllung der Vollzugsaufgaben zudem durch die bauliche Struktur der JVA Hahnöfersand und das große Anstaltsareal. Aufgrund der verzweigten Bauweise und des erheblichen Geländesicherungsaufwands wird viel Personal gebunden. Auch erweisen sich die baulichen Gegebenheiten im Hinblick auf die Erfordernisse eines modernen Jugendvollzugs teilweise als nicht mehr zeitgemäß. Bei der Summe von 6,5 Millionen Euro handelt es sich um die Planungskosten zur Kostenermittlung der durchzuführenden Baumaßnahmen im Projekt Justizvollzug 2020 nach den Maßgaben des Kostenstabilen Bauens. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/8377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viel Personal ist derzeit in der Gerichtshilfe, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht tätig (bitte Vollzeitäquivalente und Halbtagsstellen darstellen und getrennt darstellen für Gerichtshilfe und Bewährungshilfe)? 2. Wie viel Personal war in den Jahren 2014 bis 2016 in der Gerichtshilfe, in der Bewährungshilfe und in der Führungsaufsicht tätig (bitte Vollzeitäquivalente und Halbtagsstellen darstellen)? Stichtag Bewährungshilfe inkl. Gerichtshilfe Erwachsene* in VZÄ Gemeinnützige Arbeit in VZÄ Konzentrierte Führungsaufsicht (KFA) in VZÄ 31.12.2014 36,00 9,00 6,00 31.12.2015 35,05 8,77 6,00 31.12.2016 34,91 7,00 5,92 21.03.2017 35,00 6,77 6,00 * Die Aufgaben der Gerichtshilfe werden von der Bewährungshilfe in Personalunion wahrgenommen . Die Gerichtshilfeaufgabe „Gemeinnützige Arbeit“ wird in einem spezialisierten Abschnitt wahrgenommen. Führungsaufsicht beim Landgericht Stichtag Richterin/Richter in VZÄ Sachbearbeiterinnen/ -bearbeiter in VZÄ Geschäftsstellenmitarbeiterinnen / -mitarbeiter in VZÄ 31.12.2014 0,5 3,00 2,0 31.12.2015 0,5 3,05 2,0 31.12.2016 0,5 3,10 2,0 21.03.2017 0,5 3,05 2,0 3. Wie wird das Personal unter 1. und 2. zu welchen Zeiten eingesetzt (bitte nach Schichtdienst aufgliedern)? Richterinnen und Richter unterliegen der freien Zeiteinteilung. Das übrige Personal arbeitet im Rahmen der jeweiligen Gleitzeitregelungen. Es gibt keinen Schichtdienst. 4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Fallzahlen der Bewährungshelfer? Die durchschnittliche Zahl der Klienten pro Bewährungshelfer zum Stichtag 21. März 2017: Bewährungshilfe: 70,57 Klienten pro Bewährungshelfer/in; Jugendbewährungshilfe (JBH): 30 Klienten pro Jugendbewährungshelfer/in; Konzentrierte Führungsaufsicht (KFA): 20,66 Klienten pro Bewährungshelfer/in. 5. Wie hoch waren die Auftragszahlen der Gerichtshilfe im Jahr 2016? Bitte aufgeteilt in Aufträge nach § 160 Absatz 3 StPO, Opferberichte, Ermittlungshilfe nach §153a StPO, TOA, Gemeinnützige Arbeit, § 459f StPO, Gnadensachen darstellen. § 160 III StPO 25 Opferberichte 8 Gnadensachen 3 Gemeinnützige Arbeit 1.067 Eine Differenzierung nach den Fallarten § 153a StPO, § 459f StPO und § 56b StGB erfolgt nicht. Eine händische Auszählung aller Akten war in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. TOA wird nicht von der Gerichtshilfe durchgeführt. 6. Wie viel JVA-Bedienstete wurden 2016 pro 100 Gefangene in den JVAen in Hamburg eingesetzt? Bitte aufteilen nach AVD, Sozialarbeiter, Psychologen, Werkdienst, Lehrer, Juristen et cetera. Die nachfolgenden Angaben basieren auf der jährlich vom BMJV abgefragten Personalstatistik im Bereich Justizvollzug, Stand 1. September 2016, und der Statistik des Gefangenenbestandes der Justizvollzugsanstalten am 1. September 2016. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8377 3 Personal insgesamt in VZÄ pro 100 Gefangene 72,5 Höherer Vollzugs- u. Verwaltungsdienst 0,8 Gehobener Vollzugs- u. Verwaltungsdienst 5,5 Mittlerer Allgemeiner Vollzugsdienst (einschl. Pflegekräfte u. Werkdienst) 57,8 Mittlerer Verwaltungsdienst 5,6 Fachdienste insgesamt Davon Ärztlicher Dienst Psychologischer u. Soziologischer Dienst Pädagogischer Dienst Sozialer Dienst 2,8 0,5 0,9 0,4 1,1 7. Liegen der Behörde Vergleichszahlen zu anderen Bundesländern vor? Wenn ja, bitte zumindest für den Allgemeinen Vollzugsdienst auflisten. Nein. 8. Inwieweit werden regelmäßige Untersuchungen zur Optimierung der Personalsituation beziehungsweise Organisationsuntersuchungen durchgeführt? Gibt es Beratungen durch externe Experten? Wenn ja, wie häufig im Jahr seit 2014 und in welcher JVA? Wenn nein, warum nicht? Untersuchungen zur Optimierung der Personalsituation werden laufend vorgenommen , Organisationsuntersuchungen anlassbezogen. Die übergeordnete Personalplanung , -bedarfsberechnung und -steuerung ist ein laufender Prozess. Eine Beratung durch Externe ist seit 2014 nicht erfolgt. Im Jahr 2012 ist eine grundlegende Überarbeitung der Personalbedarfsplanung erfolgt, die seither anlassbezogen überprüft und angepasst wird. Größere Änderungen hat es im Rahmen der Entbündelung von Dienstposten und der Überarbeitung der Beurteilungszuständigkeiten gegeben. Seit 2014 wurden über alle Anstalten im Bereich des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes inklusive Krankenpflegedienst 39 und im Bereich der Verwaltung und der Fachdienste 21 Untersuchungen zur Optimierung der Personalsituation durchgeführt. Im Einzelnen: Allgemeiner Vollzugsdienst inkl. Krankenpflegedienst Verwaltungsund Fachdienste JVA Billwerder 14 3 JVA Fuhlsbüttel 8 6 JVA Glasmoor 5 1 JVA Hahnöfersand 2 3 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 3 4 Untersuchungshaftanstalt mit Zentralkrankenhaus 6 1 Verlagerung TAF 1 1 Mehrbedarfs Drs. 1 Salafismus Drs. 1 9. Wie viele Mittel aus dem Hamburger Haushalt hat der Senat in 2016 für den Justizvollzug aus welcher Produktgruppe bereitgestellt und wie viele Mittel hat er in 2016 tatsächlich ausgegeben? Im Haushalt 2015/2106 wurden im Aufgabenbereich 236 Produktgruppe 236.01 105.306.082 Euro ausgegeben. Im Übrigen siehe Drs. 20/13000. 10. Wie viele Mittel hat der Senat für die Gerichtshilfe und die Bewährungshilfe in 2016 aufgewendet (bitte insbesondere Personal- und Sachkosten darstellen)? Wie viele Mittel sind dazu in welcher Produktgruppe im Haushaltsplan 2017/2018 bereitgestellt? Drucksache 21/8377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im Einzelplan des Bezirksamtes Eimsbüttel sind in der Produktgruppe 215.05 Straffälligen - und Gerichtshilfe in 2016 vorbehaltlich des Jahresabschlusses 2016 Kosten aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 9.980.677,36 Euro entstanden, davon 8.683.043,14 Euro an Personalkosten. Für 2017/2018 sind Kosten aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 10.196.000 Euro beziehungsweise 10.389.000 Euro, davon Personalkosten in Höhe von 8.904.000 Euro beziehungsweise 9.035.000 Euro veranschlagt. 11. In welchem Umfang fördert der Senat Projekte der Freien Straffälligenhilfe in Hamburg (mit welchen Aufgaben, durch welche freien Träger, bitte aufschlüsseln nach Personal- und Sachkosten) – vor dem Vollzug, während der Inhaftierung, nach der Entlassung? Der Senat vergibt im Jahr 2017 Zuwendungen im Bereich des Justizvollzugs in folgendem Umfang: Träger Projekt Zuwendungszweck Zuwendung Diakonisches Werk Hamburg e.V. Gefangene helfen Jugendlichen e.V. Bekämpfung der Jugendkriminalität durch Veranschaulichen der Folgen von Straffälligkeit durch Gespräche mit Straffälligen über deren Lebenswege und kriminelle Karrieren, durch Vermittlung von konkreten Einblicken in den Strafvollzug und durch Information über die Folgen von Straftaten für die Opfer. Die Maßnahmen wirken präventiv (vor dem Vollzug). 8.810 Euro Zuwendung , 156.615,64 Euro Projektkosten, davon 105.126,01 Euro Personalkosten, 51.089,63 Euro Sachkosten Aktiv gegen Gewalt e.V. Therapieangebote für Gewalttäter Behandlerischtherapeutisches Angebot für Menschen mit einer deutlichen und ausgeprägten Problematik sowohl von spontaner als auch reaktiver Gewalt. Die Maßnahmen wirken präventiv und werden sowohl vor dem Vollzug als auch nach der Entlassung durchgeführt, ggfs. wird bereits während der Inhaftierung Kontakt aufgenommen, wenn der Inhaftierte dies wünscht. 27.900 Euro Zuwendung , 28.350 Euro Projektkosten, davon 14.200 Euro für Honorare, 7.250 Euro Personalkosten, 6.900 Euro Sachkosten Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V. Betrieb der Anlaufstelle Unterstützung der Entlassungsvorbereitung und Nachsorge nach der Haftentlassung ergänzend zu den Betreuungsmaßnahmen des Justizvollzugs. Die Zielgruppe sind straffällig gewordene Menschen, insbesonde- 6.000 Euro Zuwendung , 6.490,59 Euro Projektkosten, nur Sachkosten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8377 5 Träger Projekt Zuwendungszweck Zuwendung re Inhaftierte in der Haftentlassungsphase und nach der Haftentlassung und deren Familienangehörige . Integrationshilfen e. V. RAN – Resozialisierung , Arbeit und Nachsorge Ziel ist die Integration der Haftentlassenen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft unter Absicherung des Lebensunterhalts durch Arbeitsentgelt oder Leistungsbezüge aber auch die Unterstützung bei der Schaffung von erforderlichen Rahmenbedingungen wie angemessenem Wohnraum, der Regelung von finanziellen Problemen, der Suchthilfe. Zuwendung 700.200,19 Euro Personal- und 231.601,23 Euro Sachkosten, ESF- Mittel und Kofinanzierungsmittel Gemeinnützigen Wohnheimgesellschaft Hamburg in Kooperation mit Individual Violence Management AKT - Antigewaltund Kompetenztraining Ziel des jeweiligen Trainingsprogramms ist die Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln und die gleichzeitige Verabschiedung von gewalttätigen Handlungsmustern . Zuwendung 34.462,77 Euro Personal - und 6.232,92 Euro Sachkosten Daneben wurden in der Vergangenheit im Rahmen der Verteilung der Gelder des Sammelfonds für Bußgelder unter anderem auch Vereine und Institutionen begünstigt, die Angebote für Gefangenen oder Entlassene vorhalten. 12. Wie hoch sind die Rückfallraten nach Delikten in 2016 der jugendlichen ohne Bewährung Inhaftierten (bitte nach Alter jünger als 18 Jahre und über 18 Jahren und Delikten darstellen)? 13. Wie hoch sind die Rückfallraten nach Delikten in 2016 der mit zur Bewährung ausgesetzten Straftaten jugendlichen Straftäter (bitte nach Alter jünger als 18 Jahre und über 18 Jahren und Delikten darstellen)? Eine auf Hamburg bezogene Rückfallstatistik für das Jahr 2016 wird nicht geführt. Im Übrigen siehe Drs. 21/5713. 14. Welche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen werden zurzeit beziehungsweise sollten zukünftig aus Sicht des Senats nach der Entlassung fortgesetzt werden? Berufsorientierung Tischler Qualifizierung Berufsorientierung Maler Qualifizierung Berufsorientierung Gebäudereinigung Qualifizierung Berufsorientierung Garten- und Landschaftsbau (GaLa) Qualifizierung Berufsorientierung Gala-Technik Qualifizierung Berufsorientierung EDV Qualifizierung Maler-und Lackierer Vollausbildung Tischler Vollausbildung modulare Qualifizierung Metallbauer Vollausbildung Schlosser (Fachkraft für Metalltechnik) Vollausbildung modulare Qualifizierung Drucksache 21/8377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Lagerlogistiker (Fachlagerist) Vollausbildung Lagerhelfer modulare Qualifizierung First Weeks Qualifizierung GaLa Qualifizierung Gebäudereinigung Vollausbildung Qualifizierung Haus-Service-Reiniger Qualifizierung EDV-Kurse Zertifikate modulare Qualifizierung Gastronomie/ Hauswirtschaft Vollausbildung Qualifizierung Fachkraft im Gastgewerbe, Schwerpunkt Küche Vollausbildung Küchenhelfer Qualifizierung Fahrzeugpflegehelfer modulare Qualifizierung Takler modulare Qualifizierung Industrieelektriker, Fachrichtung Betriebstechnik Vollausbildung Hochbaufacharbeiter Vollausbildung Maurer Vollausbildung modulare Qualifizierung Bauten- und Objektbeschichter Vollausbildung Betreuung und Pflege Qualifizierung Die während der Haftzeit begonnenen Ausbildungsabschnitte werden grundsätzlich von den zuständigen Kammern und Innungen anerkannt und können bei Fortsetzung der Ausbildung nach der Haftentlassung angerechnet werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. 15. Wie hat sich die Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten im offenen und geschlossenen Vollzug inklusive Jugendarrest und Jugendvollzug im Jahr 2016 und bis heute entwickelt hinsichtlich: a. Strafhaft, b. Untersuchungshaft? Bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln. Siehe Anlage 1. 16. Wie hoch war die durchschnittliche Belegung in den Justizvollzugsanstalten im offenen und geschlossenen Vollzug inklusive Jugendarrest und Jugendvollzug seit 2016 bis heute in: a. Strafhaft, b. Untersuchungshaft? Bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln. Siehe Anlage 2. 17. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für einen Haftplatz in Hamburg im Jahr 2016? Bitte aufschlüsseln nach Art der Haft (Untersuchungshaft , Abschiebungshaft, Strafhaft: Männer, Frauen, Jugendvollzug , Jugendarrest). Tageshaftkosten werden nach einem bundeseinheitlichen Berechnungsschema nur für die Produktgruppe ermittelt. Nach dem Ergebnis 2016 beträgt der Tageshaftkostensatz aktuell 164 Euro. 18. Wie viele jugendliche Straftäter wurden in den Jahren 2015 und 2016 zu Haftstrafen verurteilt? Bitte aufschlüsseln nach Haftstrafen auf Bewährung und ohne Bewährung sowie jeweils die durchschnittliche Länge der Haftstrafen angeben. 19. Wie viele Verurteilungen zu Jugendarrest gab es in den Jahren 2015 und 2016? Bitte nach Arrestart darstellen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8377 7 Mit Ausnahme der Differenzierung der Arten des verhängten Jugendarrestes können die erbetenen Daten aus der Strafverfolgungsstatistik beantwortet werden. Diese einmal jährlich erstellte Statistik liegt für 2016 noch nicht vor. Für 2015 wird auf die Drs. 21/5713 verwiesen. Die erbetene Auflistung der Jugendarrestarten wäre nur nach händischer Auswertung sämtlicher jugendgerichtlicher Strafverfahren (rund 3.500 Verfahren jährlich) möglich. Das ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 20. Wie viele Inhaftierte wurden in den Jahren 2015 und 2016 aus dem Jugendvollzug insbesondere der Untersuchungshaft entlassen? Bitte auflisten nach Dauer der Haft und ob mit oder ohne Bewährung entlassen. Bitte Zahlen der Entlassungen im Jahr 2016 auflisten nach U-Haft, Freiheitsstrafe , EFS, SV, Jugendstrafe und nach Anstalten. Entlassungen aus dem Jugendvollzug: Entlassungsgrund 2015 2016 Jugendstrafhaft ohne Bewährung 39 40 Jugendstrafhaft § 88 JGG 20 7 Jugendstrafhaft § 35 BtMG 1 2 Jugenduntersuchungshaft 231 249 Entlassungen aus dem Jugendvollzug nach Dauer im Jahr 2015: Dauer Jugendstrafhaft ohne Bewährung Jugendstrafhaft mit Bewährung Jugenduntersuchungshaft < 1 Monat 0 0 72 < 3 Monate 0 0 118 < 6 Monate 8 0 31