BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/838 21. Wahlperiode 26.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 19.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Wieder Bilanzkosmetik bei HAMBURG ENERGIE? In den letzten Jahren lag das Jahresergebnis von der HAMBURG ENERGIE GmbH (HE) jeweils unter der eigenen Prognose. So wurde im Jahr 2013 ein Jahresüberschuss von 0,4 Millionen Euro erzielt (Prognose: 1,2 Millionen Euro ). Der für 2014 berichtete Jahresüberschuss liegt mit 1,3 Millionen Euro zwar nur leicht unter der zuvor vom Unternehmen abgegebenen Prognose (1,5 Millionen Euro), wurde allerdings durch einen positiven Einmaleffekt über 1,1 Millionen Euro im Beteiligungsergebnis maßgeblich beeinflusst. Bereits im Jahr 2013 hatte der Rechnungshof festgestellt, dass HAMBURG ENERGIE Bilanzierungswahlrechte genutzt hat, um die Ertragslage günstiger darzustellen. Mit Vorlage der Zahlen für 2014 wurde auch die Ergebnisprognose für das laufende Jahr deutlich reduziert. So erwartet HAMBURG ENERGIE für 2015 einen Umsatz von circa 300 Millionen Euro und ein positives Jahresergebnis von 1,2 Millionen Euro. Zuletzt wurden im Beteiligungsbericht der Stadt für 2015 eine Umsatzplanung von 360 Millionen Euro sowie ein Jahresergebnis von über 3 Millionen Euro angegeben. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HAMBURG ENERGIE (HE) – wie folgt: 1. Wodurch genau wurde im Jahr 2014 bei HAMBURG ENERGIE das angegebene Beteiligungsergebnis erzielt? Handelt es sich um einen Einmaleffekt? Das Beteiligungsergebnis in Höhe von 1.124.000 Euro entfällt auf eine phasenverschobene Gewinnvereinnahmung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2013 der Bioenergie Brunsbüttel Contracting GmbH & Co. KG (BEBC). Es handelt sich nur der Höhe, aber nicht der Sache nach um einen Einmaleffekt. 2. Beinhaltete die Prognose eines Jahresergebnisses von 1,5 Millionen Euro für 2014 ein positives Beteiligungsergebnis? Wenn ja, in welcher Höhe? Ja, in Höhe von 950.000 Euro aus der BEBC. 3. Warum genau wurden die Umsatz- und Ergebnisplanwerte für das Jahr 2014 verfehlt? Insgesamt wurde das Ergebnisziel um 178.000 Euro verfehlt. Die Verfehlung der Planwerte ist insbesondere durch das geringere Kundenwachstum im Gas-Bereich in Drucksache 21/838 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Verbindung mit einem aufgrund des warmen Jahres 2014 reduzierten Gasabsatz und durch die zeitliche Verschiebung geplanter Windprojekte inklusive der jeweiligen Ergebnisbeiträge entstanden. 4. Warum genau und wann wurden die Umsatz- und Ergebnisplanwerte für das Jahr 2015 reduziert? Dem Aufsichtsrat des Unternehmens ist am 26. November 2014 eine detaillierte Planung für das Jahr 2015 einschließlich einer Darstellung zu den Veränderungen der Planungsprämissen gegenüber der Mittelfristplanung zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Bei den Gründen für diese Veränderungen handelt es sich um vertrauliche unternehmensinterne Daten. Insoweit gibt der Senat über Geschäftsangelegenheiten von öffentlichen Unternehmen zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse keine Auskunft. 5. Wie bewertet der Senat derzeit die Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Kapitalausstattung von HAMBURG ENERGIE? Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung entspricht der derzeitigen Situation im Energiemarkt . Im Übrigen siehe Antworten zu 6.1. bis zu 6.4. 6. Im zuletzt vorgelegten Lagebericht von HAMBURG ENERGIE heißt es, dass die Notwendigkeit einer Kapitalzuführung besteht. 6.1. Erwägt oder plant der Senat, das Eigenkapital von HAMBURG ENERGIE zu erhöhen? Wenn ja, wann, in welcher Höhe und durch wen? Im aktuellen Lagebericht heißt es: „Mittelfristiges wirtschaftliches Ziel von HE ist eine Steigerung der Eigenfinanzierung. Durch das dritte Geschäftsjahr in Folge mit positivem Jahresergebnis hat sich die Eigenkapitalsituation des Unternehmens weiter verbessert . Es besteht aber auch zukünftig die Notwendigkeit einer weiteren Kapitalzuführung . Ein kontinuierliches organisches Wachstum und mögliche Kapitalmaßnahmen können in den kommenden Jahren dazu beitragen, dass auch die Fremdfinanzierungsnotwendigkeiten weiter zurückgehen werden. Damit soll langfristig eine branchenübliche Eigenkapitalisierung erreicht werden.“ Die Eigenkapitalquote soll also in erster Linie durch kontinuierliches organisches Wachstum mit entsprechenden positiven Jahresergebnissen verbessert werden. Über die Frage, ob und in welcher Höhe weitere Kapitalzuführungen erfolgen, ist noch nicht abschließend entschieden worden. 6.2. Welche Eigenkapitalquote wird für HAMBURG ENERGIE angestrebt ? Eine branchenübliche Eigenkapitalquote in der Energiewirtschaft liegt bei circa 20 Prozent. Diese zu erreichen ist mittel- bis langfristiges Ziel des Unternehmens. 6.3. Wie hoch ist der Kapitalbedarf zur Finanzierung des weiteren Wachstums und der geplanten Investitionen in den Jahren 2015 und 2016 bei HAMBURG ENERGIE? Für Investitionen in die eigene Erzeugung sind in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt circa 45 Millionen Euro mit entsprechendem Kapitalbedarf geplant. 6.4. In welcher Höhe ist im laufenden Jahr eine durch städtische Bürgschaften abgesicherte Kreditaufnahme von HAMBURG ENERGIE vorgesehen? Derzeit ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 20 Millionen Euro mit Absicherung durch eine städtische Bürgschaft geplant. 6.5. Sind zur Refinanzierung der Aktivitäten von HAMBURG ENERGIE weitere sogenannte Bürgeranleihen vorgesehen? 7. Mittlerweile erzielt HAMBURG ENERGIE einen höheren Umsatz als die Muttergesellschaft HWW. Erwägt oder plant der Senat Änderungen in der Struktur der Organisation der Beteiligung an HAMBURG ENERGIE? Nein.