BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/839 21. Wahlperiode 26.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 19.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zu Schwarzarbeit und Ausbeutung von ausländischen Arbeitskräften In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage zum Thema Schwarzarbeit (Drs. 21/695) vom 5.6.2015 nennt der Senat einige behördenübergreifende Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Schwarzarbeit und der Ausbeutung insbesondere von Ausländern. Konkrete Zahlen für 2015 werden jedoch nicht aufgeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der zuständigen Bundesfinanzdirektion Nord, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wie folgt: 1. Wie viele Fälle von Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis wurden im Jahre 2014 in Hamburg monatlich registriert? Welche Wirtschaftsbereiche waren davon besonders betroffen? Sofern eine genaue Angabe nicht möglich ist, bitte Näherungswerte angeben. Nach Auskunft der Bundesfinanzdirektion Nord wurden im Jahr 2014 bei der FKS in Hamburg insgesamt 496 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet. Neben diesen Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden durch die Arbeitgeber auch tateinheitlich Straftatbestände erfüllt, zu denen entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Feststellungen erfolgten unter anderem im Baubereich, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Gebäudereinigungsbereich. 2. Wie viele Fälle von Tätigkeit trotz Verstoßes gegen die Mindestlohnvorschriften , Steuerpflicht oder Sozialversicherungspflicht wurden im Jahre 2014 in Hamburg monatlich registriert? Bitte aufschlüsseln. Welche Wirtschaftsbereiche waren davon besonders betroffen? Sofern eine genaue Angabe nicht möglich ist, bitte Näherungswerte angeben. Nach Auskunft der Bundesfinanzdirektion Nord wurden im Jahr 2014 insgesamt 227 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Mindestlohnvorschriften und des Verdachts des Sozialversicherungsbetruges eingeleitet. Bei den Verstößen gegen die Mindestlohnvorschriften handelt es sich ausschließlich um solche nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), da der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) erst seit dem 1. Januar 2015 Anwendung findet . Verstöße wurden unter anderem in den Wirtschaftsbereichen Bau, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Gebäudereinigungsbereich festgestellt. Spezielle statistische Aufzeichnungen über Verstöße gegen die Steuerpflicht im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und der Ausbeutung von ausländischen Arbeitskräften liegen nicht vor. Soweit sich aus Kontrollen der FKS Hinweise auf steuerlich relevante Sachverhalte ergeben, erfolgt eine entsprechende Kontrollmitteilung an das Drucksache 21/839 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg. 2014 wurden im Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg insgesamt 127 von der FKS kommende Eingänge registriert. Darin enthalten sind aber neben Kontrollmitteilungen auch Amtshilfeersuchen und andere Eingänge. Die Aufzeichnungen werden weder zeitlich noch inhaltlich differenziert. Aussagen darüber, auf welche Monate sich die Eingänge verteilen und auf welche Sachverhalte und Wirtschaftsbereiche et cetera sich die in den Eingängen enthaltenen Kontrollmitteilungen beziehen, würden die händische Durchsicht und Kategorisierung sämtlicher Eingänge von der FKS erfordern . Dies ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie viele Fälle von Scheinselbstständigkeit und daraus resultierender hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge wurden im Jahre 2014 in Hamburg monatlich registriert? Welche Wirtschaftsbereiche waren davon besonders betroffen? Sofern eine genaue Angabe nicht möglich ist, bitte Näherungswerte angeben. Nach Auskunft der Bundesfinanzdirektion Nord finden hierzu bei der FKS keine gesonderten Erhebungen statt. 4. Welche und wie viele Sanktionen wurden im Jahr 2014 monatlich für die Verstöße gegen Beschäftigungsvorschriften im Sinne der Fragen 1. bis 3. verhängt? Bitte aufschlüsseln. Sofern eine genaue Angabe nicht möglich ist, bitte Näherungswerte angeben. Nach Auskunft der Bundesfinanzdirektion Nord wurden eingeleitete Bußgeldverfahren gegen Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätige, die nicht im Besitz der dafür erforderlichen Arbeitserlaubnis waren (und keinen zusätzlichen Tatbestand erfüllt haben), in 136 Fällen etwa zur Hälfte durch Verwarnung (Verwarngeld) und etwa zur Hälfte durch Bußgeldbescheid geahndet. 162 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitgeber wurden überwiegend durch Bußgeldbescheide abgeschlossen . 5. Welche Staatsangehörigkeiten haben die in den Fragen 1. bis 3. angetroffenen Personen? Nach Auskunft der Bundesfinanzdirektion Nord finden hierzu bei der FKS keine gesonderten Erhebungen statt. 6. Wie viele und welche ausländerrechtlichen Maßnahmen wurden bei den kontrollierten ausländischen Personen ergriffen, nach denen in den Fragen 1. bis 3. gefragt wird? Eine statistische Erfassung der Fälle zu den in den Fragen 1. bis 3. beschriebenen Personengruppen erfolgt nicht. Personen, bei denen der Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes besteht, erhalten von der Polizei beziehungsweise dem Zoll eine Anlaufbescheinigung für die Zentrale Ausländerbehörde. Dort werden anhand des Sachverhaltes und der Befragung der Person die nach den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gebotenen Entscheidungen und Maßnahmen getroffen, unter den Voraussetzungen der §§ 53 bis 56 AufenthG eine Ausweisung verfügt sowie nach den §§ 57 fortfolgende AufenthG die Ausreisepflicht durchgesetzt. 7. Inwiefern sieht der Senat Handlungsbedarf, die Arbeit der Aufsichtsbehörden aus dem Bereich „Schwarzarbeit“ zu verändern beziehungsweise zu verbessern? Der Senat hat sich damit nicht befasst. Zuständig ist die Bundesbehörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit.