BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8398 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 21.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Überbauung von Gleisen und Stellplätzen Neuerdings ist die Idee aufgetaucht, Schienenstrecken von U- und S-Bahn – insbesondere diejenigen, die in Einschnitten verlaufen – sowie nicht mehr genutzte Stellplätze mit Überdeckelungen zu versehen, um kostengünstigen Wohnraum zu schaffen. Vorbild dieser Gedanken war offensichtlich die Überdeckelung der A 7. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat ist ständig bestrebt, Potenziale für den Wohnungsbau insbesondere im Rahmen der Innenverdichtung zu finden. Hierzu kann gegebenenfalls auch eine Überdeckelung von Gleisanlagen durch Wohnungsbau beitragen. Gegebenenfalls lassen sich – analog zum Deckel A 7 – auch Freizeitflächen gewinnen oder Tauschflächen auf einem Deckel platzieren, die Wohnungsbau an anderer Stelle ermöglichen . Die verschiedenen Möglichkeiten müssen im Einzelfall sorgfältig untersucht werden. Im Ergebnis könnten Flächen neu genutzt werden und eine Verbesserung von Querungen erreicht werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Frage – teilweise aufgrund von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB) und der Hamburger Hochbahn AG – wie folgt: 1. Gibt es aus der Sicht des Senats Handlungsbedarf an oberirdischen Strecken von U- und S-Bahn, wo Anwohner vor Lärm besser geschützt werden müssen? Im Hinblick auf den Lärmschutz besteht kein Handlungsbedarf. Die Auswertung der regelmäßigen Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG an Schienenstrecken hat keine Hinweise auf außergewöhnliche Lärmbelastungen für Anwohnerinnen und Anwohner ergeben. 2. Gibt es Stadtteile in Hamburg, die beim Bau von derartigen Bahnstrecken unverhältnismäßig durchschnitten beziehungsweise getrennt wurden ? Wenn ja: welche sind dies und wann erfolgte der Bau der Bahnstrecke jeweils? Grundsätzlichen ist an allen Strecken eine Über- oder Unterquerung vorhandener Gleisanlagen in vertretbaren Abständen gewährleistet. 3. In Bezug auf die medial erwähnte Teilstrecke der U3 zwischen Feldstraße und ehemaligem Schlachthof: Inwiefern muss hier ein Stadtteil zusammengeführt werden? Zu Medienberichten nimmt der Senat in steter Praxis keine Stellung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/8398 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Oberirdisch verlaufende Bahnstrecken – soweit sie nicht auf Brücken verlaufen – sind in der Regel von eindrucksvollem Baumbestand gesäumt. Rechtfertigt die Überdeckelung der Gleisanlagen die damit einhergehende Beseitigung des wertvollen Großgrünbestandes auf den Böschungen entlang der Bahnstrecken? Die Frage der Verhältnismäßigkeit ist in jedem Einzelfall zu klären und abzuwägen mit den möglichen Flächengewinnen und Nutzungen bei einer Überdeckelung. 5. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssten im Falle einer geplanten Überbauung von U-Bahn- oder S-Bahn-Strecken geschaffen werden und welcher finanzielle und zeitliche Aufwand wäre damit verbunden? Überdeckelungen von U- oder S-Bahnen, die aus Gründen des Lärmschutzes erfolgen sollen, bedürften einer Planfeststellung nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes beziehungsweise des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, soweit es sich dabei um eine Änderung einer Betriebsanlage handelt. Überbauungen, die im Interesse der überbauenden Anlage erfolgen sollen, und keine Änderungen der Bahnbetriebsanlagen darstellen, müssten vertraglich mit den Betreibern der jeweiligen Bahntrassen vereinbart werden, da es sich um Nutzungen handelt, die über die Nutzungsbestimmungen der jeweiligen Grundstücke hinausgehen. Außerdem muss das Planrecht geändert werden. Da die Verfahren hinsichtlich ihrer Größe und der Komplexität sehr unterschiedlich sind, können zur Dauer und zu den Kosten keine genaueren Angaben gemacht werden. 6. Welche „nicht mehr genutzten Stellplatzflächen“ gibt es aktuell in Hamburg , die sich für eine Bebauung eigenen würden? Nicht mehr genutzte Stellplatzflächen werden von den Bezirken identifiziert und mit den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen erfasst. Die Wohnungsbauprogramme sind veröffentlicht. 7. Wie stellt sich die aktuelle Situation bei den Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten dar, welchen Flächenumfang besitzen diese jeweils insgesamt und wie war die Entwicklung in den letzten 30 Jahren? Die Entwicklung der Naturschutzgebiete (NSG) sowie der Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind folgender Übersicht zu entnehmen: NSG LSG ha % Landesfläche ha % Landesfläche 22.03.2017 6.841 9,0 14.729 19,5 31.12.2015 6.704 8,9 14.772 19,6 31.12.2014 6.704 8,9 15.140 20,1 31.12.2013 6.693 8,9 14.420 19,1 31.12.2011 6.469 8,6 14.420 19,1 31.12.2010 6.388 8,5 14.420 19,1 31.12.2008 6.123 8,1 14.520 19,2 31.12.2005 6.020 8,0 14.666 19,4 31.12.2001 5.490 7,3 15.500 20,5 31.12.2000 4.803 6,4 15.560 20,6 31.12.1994 4.170 5,6 17.146 22,7 31.12.1990 2.798 3,7 k.A. k.A. 31.12.1980 2.301 3,1 k.A. k.A. In nicht aufgeführten Jahren sind aufgrund keiner beziehungsweise nur sehr geringer Änderungen zum Vorjahr keine aktualisierten Daten erfasst worden. Vor 1994 wurden keine Daten zu LSG erfasst.