BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8399 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 21.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Sanierung des Philosophenturms und Anmietung von Ersatzflächen (4) Die Drs. 21/8174 lässt in vielen Bereichen Raum für Interpretationen, zudem gibt es einige Unklarheiten in den Antworten des Senats. Ich frage den Senat: 1. Wann wurde der Mietvertrag zwischen der Sprinkenhof GmbH und der ERGO unterschrieben? Siehe Drs. 21/8174. 2. Wann wurde der Mietvertrag zwischen der Sprinkenhof GmbH und der Universität Hamburg unterschrieben? Die Sprinkenhof GmbH hat keinen Vertrag mit der Universität Hamburg geschlossen. 3. Warum mietet die Universität Hamburg das Gebäude nicht direkt von der ERGO? Die Zuständigkeit für die Erfüllung der Raumbedarfe der hamburgischen Verwaltung durch Anmietung von Dritten liegt beim Immobilienservice Zentrum. 4. Entstehen durch die Zwischenschaltung der Sprinkenhof GmbH zusätzliche Kosten bei der Anmietung? Wenn ja, in welcher Höhe? Werden diese Kosten im Mietvertrag an die Universität weitergegeben? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 5. Laut Drs. 21/8174 wird die Anmietung aus dem Wirtschaftsplan der Universität finanziert. a. Wie genau werden diese Mittel aufgebracht? b. Wozu wurden sie vorher verwendet? c. Warum gibt es keine gesonderten Zuweisungen an die Universität? d. Zahlt die Universität für die Anmietung Gelder, die sie sonst nicht hätte aufwenden müssen? Die Universität Hamburg zahlt die Miete aus ihrem Wirtschaftsplan. Sie erhält zum Ausgleich eine im Haushaltsplan veranschlagte finanzielle Unterstützung aus dem Einzelplan 3.2, Produktgruppe 246.03 Bau- und Investitionsplanung. 6. Zu welchen Konditionen wird der Universität das Gebäude am Überseering von der Sprinkenhof GmbH überlassen? Bitte die Summe angeben, ein Verweis auf die Drs. 21/7522 ist hier nicht zielführend, da hier keine Angaben zur Höhe der Zahlungen gemacht wird. Drucksache 21/8399 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Höhe der Unterstützung wird zurzeit ermittelt. Sie umfasst nicht nur die zu leistende Mietzahlung, sondern auch Kosten zum Beispiel für IT-Maßnahmen, bauliche Anpassungen und Beschaffungen. Abgesetzt davon werden die Kosten, die durch die Außerbetriebnahme des Philosophenturms entfallen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8174. 7. Aus welchen Gründen gibt es Geschäftsgeheimnisse zwischen der Universität und der in öffentlicher Hand befindlichen Sprinkenhof GmbH? Es handelt sich hier nicht um Geschäftsgeheimnisse zwischen Sprinkenhof GmbH und der Universität Hamburg. Hier berührt sind die Geschäftsgeheimnisse des Vermieters und der Sprinkenhof GmbH. Im Übrigen siehe Drs. 21/8174.