BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/840 21. Wahlperiode 26.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 19.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht es wirklich um die Rechtschreibung der Hamburger Schülerinnen und Schüler? (II) Auf Druck der CDU hat die Behörde Schule und Berufsbildung (BSB) im Juli 2014 die verbindliche Durchführung der sogenannten Hamburger SchreibProbe “ (HSP) angeordnet. Dabei handelt es sich um jährlich durchzuführende Rechtschreibtests in den Klassen 1 bis 10. Drs. 21/715 befasste sich explizit mit der HSP 4-5, also der Eingangsüberprüfung in den weiterführenden Schulen. Auf Frage 5. antwortete der Senat folgendermaßen: „Die Auswertung der HSP 4-5 liefert pro Schülerin beziehungsweise Schüler bis zu 43 Individualdaten, die nicht zu einem Gesamtergebnis, auch nicht zu einer Note, verrechnet werden. Bei einer Nennung von Individualdaten müsste dies für insgesamt 1.277 Schülerinnen und Schüler der genannten Schulen erfolgen. Von einer Übermittlung dieser Individualergebnisse der HSP ist aus datenschutzrechtlichen Gründen abzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass aufgrund der Individualdaten Rückschlüsse auf die Rechtschreibefähigkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler möglich sind. Hinreichend aggregierte Daten, das heißt jahresbezogene Daten, die einen Personenbezug nicht zulassen, liegen jedoch weder den Schulen, noch der zuständigen Behörde vor.“ Diese Aussage ist falsch. Es ist im Rahmen der HSP-Auswertung ohne weiteres möglich, eine sogenannte Klassenliste für die Hamburger Schreibprobe auszudrucken, aus der die HSP-Testversion und die Vergleichswerte für alle Schulformen (Deutschland gesamt) und das Datum der Testung zu ersehen sind. Die Namen der Schülerinnen und Schüler sind lediglich mit Initialen erfasst. Genau diese Listen könnten die Schulen im Hinblick auf die durchgeführten HSP-Testversionen 4-5 liefern. Sofern die Schulbehörde Bedenken im Hinblick auf die in den Klassenlisten genannten Initialen hat, könnten diese zusätzlich geschwärzt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Den Schulen ist es nur dann möglich, eine Klassenliste als PDF-Datei auszudrucken, wenn die Hamburger Schreib-Probe (HSP) online ausgewertet wurde. Sofern alternativ mithilfe der in den Testheften abgedruckten Schemata eine manuelle Auswertung vorgenommen wurde, müssen Testergebnisse händisch in eine Klassenliste eingetragen werden. Für jedes Einzelergebnis müssen aus der entsprechenden Vergleichstabelle (zum Beispiel Deutschland gesamt) der korrespondierende Prozentrang und der T-Wert (ein statistischer Normwert, der die Ergebnisse in den einzelnen Testteilen der HSP untereinander vergleichbar macht) übernommen werden. Drucksache 21/840 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Abschließend sind die Summe aller Rohwerte, der durchschnittliche Rohwert, der durchschnittliche Prozentrang sowie der durchschnittliche T-Wert zu ermitteln. Bei der Online-Auswertung können die Testergebnisse nicht in eine Excel-Datei exportiert werden. Sie werden vielmehr in einer nicht weiter bearbeitbaren PDF-Datei ausgegeben. Da auch bei der Online-Auswertung die Klassenlisten in der Regel in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen der Schülerinnen und Schüler angelegt ist, ist eine Anonymisierung selbst bei Schwärzung von Initialen oder Pseudonymen nicht möglich (zum Beispiel lassen sich erster und letzter in der Klassenliste erfasster Schüler beziehungsweise Schülerin auf diese Weise leicht zuordnen). Die Individualdaten sind bei der gewünschten Veröffentlichung der Klassenlisten somit nicht hinreichend geschützt. Im Übrigen siehe Antwort zu Drs. 21/715. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie lauten beispielhaft die Ergebnisse der HSP 4-5 für die folgenden, ausgewählten weiterführenden Schulen im Bezirk Altona: a) Max-Brauer-Schule, b) Kurt-Tucholsky-Schule, c) Stadtteilschule am Hafen, d) Gymnasium Othmarschen, e) Christianeum, f) Stadtteilschule Lurup, g) Geschwister-Scholl-Schule, h) Stadtteilschule Blankenese, i) Marion Dönhoff Gymnasium, j) Gymnasium Blankenese, k) Stadtteilschule Rissen, l) Gymnasium Rissen? Bitte die jeweiligen Ergebnisse in Form einer Klassenliste vorlegen. 2. Wie lauten zudem die Ergebnisse der HSP 1+, 2, 3 sowie 4-5 für die folgenden ausgewählten Grundschulen im Bezirk Altona: a) Grundschule Marschweg, b) Grundschule Iserbarg, c) Gorch-Fock-Schule, d) Elbkinder-Grundschule, e) Grundschule Iserbrook, f) Grundschule Franzosenkoppel, g) Grundschule Langbargheide, h) Grundschule Rote Straße, i) Grundschule Thadenstraße, j) Grundschule Goosacker, k) Grundschule Windmühlenweg? Bitte die jeweiligen Ergebnisse in Form einer Klassenliste vorlegen. Siehe Vorbemerkung.