BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8401 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 21.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Umsetzung des 25-Punkte-Plans – Allgemein und Finanzierung Der Senat hat mit dem Programm „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ (Drs. 21/1838) auf die angespannte Situation bei der Flüchtlingsunterbringung reagiert und plant die Errichtung von bis zu 5.600 Wohnungen bis 2016/2017. Mit dem Antrag (Drs. 21/2550) „25 Punkte für eine gelingende Integration vor Ort„ hat die Bürgerschaft wesentliche Eckpunkte zur Errichtung und Ausgestaltung der neuen Quartiere beschlossen. In diesem Antrag formuliert rot-grün seinen Anspruch an die eigene Politik folgendermaßen: „Der Anspruch ist, dass im alltäglichen Leben der Stadtteile , von der Kita über die Schule, den Sport und die Jugendarbeit bis zur Sicherheits- und Gesundheitsversorgung der Nachbarschaft, keine Nachteile entstehen sollen, sondern die gemeinsamen Chancen für eine Stärkung der Infrastruktur genutzt und die Risiken minimiert werden sollen.“ An diesem Anspruch muss der Senat sich ein Jahr nach Beschluss des Antrags in der Bürgerschaft messen lassen. Die Stellungnahme des Senats (Drs. 21/7486) lässt diesbezüglich noch einige Fragen offen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat hat mit dem Programm „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen “ zunächst bis zu 4.800 zusätzliche Einheiten geplant (Drs. 21/1838). Seitdem wurden Standorte umgeplant und verkleinert, siehe hierzu Drs. 21/6666 und 21/7529. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Ideen und Konzepte des Bundesprogramms „Soziale Stadt“ kommen in der Umsetzung der Quartiere zur Anwendung? Bitte detailliert für die Standorte beschreiben. Siehe Drs. 21/7486. Die Unterkünfte Mittlerer Landweg und Am Aschenland hat der Senat im Februar 2017 als Teil des jeweiligen Fördergebiets im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) eingerichtet. a. Ist damit ein Mittelfluss aus dem Bund verbunden? Wenn ja, in welcher Höhe? Drucksache 21/8401 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Bund beteiligt sich an den Gesamtmaßnahmen der Sozialen Stadt mit einem Drittel der förderfähigen Kosten. Im Übrigen sie Drs. 21/7486. 2. In Drs. 21/7586, Seite 7, heißt es, dass Hamburg jährlich rund 4,7 Millionen an Bundesmitteln aus dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ erhalten wird. Wo sollen diese Mittel eingesetzt werden? Was bedeutet in dem Zusammenhang, dass es einen „5-jährigen Verpflichtungsrahmen “ gibt? Die Bundesmittel eines Programmjahres werden nicht vollständig in diesem Jahr als Kassenmittel bereitgestellt, sondern über fünf Jahre verteilt. Dabei werden die Mittel im ersten Jahr als Kassenmittel und in den Folgejahren als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/7486. 3. Inwiefern wurden die Bezirke in ihrer „personellen und finanziellen Handlungsfähigkeit “ gestärkt? Bitte detailliert darstellen. Siehe Drs. 21/7486 und 21/5237. 4. Wo gibt es für die Quartiere weitere Unterstützung über das RISE- Programm und/oder Bundesprogramme? In welchem Umfang? Siehe Drs. 21/7486. 5. Hat der Senat geprüft, ob im Rahmen der Realisierung der neuen Quartiere das Instrument der sogenannten Sozialen Vergabekriterien auf der Grundlage § 97 Absatz 4 des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen genutzt werden kann, um an die Auftragnehmer für die Ausführung von Bauaufträgen Anforderungen sozialer Art zu stellen, die die berufliche Integration von Flüchtlingen unterstützen? a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b. Wenn nein, bis wann wird er das tun? Siehe Drs. 21/1838. 6. Inwiefern werden bürgernahe Beamte vor Ort eingeplant? a. In welchen VZÄ Umfang? b. Werden diese Stellen „zusätzlich“ bereitgestellt? Die Polizei stellt sicher, dass die polizeiliche Erreichbarkeit und Präsenz vor Ort flexibel in Abhängigkeit zur jeweiligen Belegung und der aktuellen Lageentwicklung gewährleistet sind. Mit dem derzeit an den Polizeikommissariaten zur Verfügung stehenden Personal aus den Bereichen der Dienstgruppe Operative Aufgaben sowie den Beamten im Besonderen Fußstreifendienst können die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden. Eine Bereitstellung zusätzlichen Personals ist nicht erforderlich. Der Umfang in VZÄ lässt sich nicht näher aufschlüsseln. 7. Gibt es Planungen, die Maßnahmen des 25-Punkte-Antrags auch auf andere Unterbringungen außerhalb des 5.600er-Programms anzuwenden ? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, auf welche prioritär? Viele der Maßnahmen, die in Drs. 21/2550 eingeflossen sind, beruhen auf den bisherigen Erfahrungen des Betriebes der Erstaufnahmeeinrichtungen und öffentlich-rechtlicher Unterbringung. Bei der Errichtung von Unterkünften werden die Bürger frühzeitig beteiligt, siehe Drs. 21/7722, Drs. 21/7387 und Drs. 21/7486, und die Geflüchteten nehmen an Bewohnerräten teil, siehe Drs. 20/7049, Drs. 21/5081, Drs. 21/5853, Drs. 21/6051 und Drs. 21/7722. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8401 3 Die Belegungsplanung zur Durchmischung hinsichtlich der Nationalitäten, der Altersgruppen und der Geschlechteranteile der Bewohnerinnen und Bewohner an den Standorten mit der Perspektive Wohnen orientiert sich an der Belegungsstruktur der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, siehe Drs. 21/1838, Drs. 21/3652, Drs. 21/7486 und Drs. 21/8132. Bereits im Jahr 2015 wurde ein Freiwilligen-Forum eingerichtet, siehe Drs. 21/3813.