BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8403 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Deniz Celik, Christiane Schneider und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 21.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Umsetzung des 25-Punkte-Plans (III) – Stadtentwicklung/ Wohnen/Gesundheit Der Senat hat mit dem Programm „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ (Drs. 21/1838) auf die angespannte Situation bei der Flüchtlingsunterbringung reagiert und plant die Errichtung von bis zu 5.600 Wohnungen bis 2016/2017. Mit dem Antrag (Drs. 21/2550) „25 Punkte für eine gelingende Integration vor Ort„ hat die Bürgerschaft wesentliche Eckpunkte zur Errichtung und Ausgestaltung der neuen Quartiere beschlossen. In diesem Antrag formuliert rot-grün seinen Anspruch an die eigene Politik folgendermaßen: „Der Anspruch ist, dass im alltäglichen Leben der Stadtteile , von der Kita über die Schule, den Sport und die Jugendarbeit bis zur Sicherheits- und Gesundheitsversorgung der Nachbarschaft, keine Nachteile entstehen sollen, sondern die gemeinsamen Chancen für eine Stärkung der Infrastruktur genutzt und die Risiken minimiert werden sollen.“ An diesem Anspruch muss der Senat sich ein Jahr nach Beschluss des Antrags in der Bürgerschaft messen lassen. Die Stellungnahme des Senats (Drs. 21/7486) lässt diesbezüglich noch einige Fragen offen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat hat mit dem Programm „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen “ zunächst bis zu 4.800 zusätzliche Einheiten geplant (Drs. 21/1838). Seitdem wurden Standorte umgeplant und verkleinert, siehe hierzu Drs. 21/6666 und 21/7529. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie arbeitet die Lenkungsgruppe „Integration örU und EA in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“? a. Wer ist an ihr beteiligt? b. Wie häufig hat sie sich in welchen Bezirken zu welchen geplanten Quartieren getroffen? c. Welche Ergebnisse zeitigte sie? Siehe Drs. 20/12090, Drs. 21/7486 und Drs. 21/7387. 2. Wie werden die „besondere Qualität“ des öffentlichen Raums und der Gebäude städtebaulich und architektonisch umgesetzt? Bitte detailliert beschreiben. Drucksache 21/8403 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen werden im Standard des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichtet. Zum Teil werden bewährte Gebäudetypen erneut realisiert. Abhängig von der Größe und dem städtebaulichen Kontext der Vorhaben wurden Workshopverfahren oder andere Verfahren zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt, an denen auch Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner mitwirkten. Inhalt dieser Verfahren war jeweils auch die Gestaltung des öffentlichen Raums, das heißt von Grün-, Frei- und Sportflächen im neuen Quartier und in den Übergängen zu den bestehenden Quartieren im Umfeld. 3. Wo sind welche Grünflächen für die Quartiere geplant? Bitte darstellen mit Angabe der Größe in Bezug zur Anzahl Bewohner/-innen. 4. Wo sind welche Sportflächen für die Quartiere geplant? Bitte darstellen mit Angabe der Größe in Bezug zur Anzahl Bewohner/-innen. In allen Quartieren der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen sind Grün-, Frei- beziehungsweise Spielflächen vorhanden oder geplant. Abhängig von der Größe der neuen Quartiere, den baulichen Voraussetzungen und der zukünftigen Bewohnerschaft wird geprüft, inwieweit vorhandene Anlagen ertüchtigt beziehungsweise ergänzt werden müssten. Dies gilt auch für die Sportflächen. Eine Bezugsgröße von Grün- beziehungsweise Sportflächen zu einer bestimmten Anzahl von Bewohnern herzustellen ist nicht möglich, weil alle Flächen grundsätzlich allen Bewohnern der neuen Quartiere und den umliegenden Nachbarschaften zugänglich sind. 5. In welchen neuen Quartieren gibt es bereits Quartiersmanager/-innen, in welchen sind sie geplant? Wie viele VZÄ werden auf wie viele neue Bewohner/-innen geplant? Für die Standorte mit der Perspektive Wohnen am Duvenacker, Hörgensweg, Mittleren Landweg, Suurheid sowie Baurstraße gibt es bereits Quartiers-/Stadtteilmanager, für die übrigen Standorte sind sie geplant. Die räumliche Zuständigkeit der Quartiers-/ Stadtteilmanager ist in den Bezirken unterschiedlich geregelt; sie kümmern sich nicht nur um eine Unterkunft, sondern nehmen auch Aufgaben in den umliegenden Stadtteilen wahr. Ein konkreter Bezug von VZÄ zu „neuen Bewohnern“ ist daher nicht möglich . 6. In welchen Quartieren sind welche zentralen Anlaufpunkte/Gemeinschaftsräume mit variabel nutzbaren Räumen geplant? a. In welcher Größenordnung? b. Durch wen betrieben? c. Sollen sie für die Bewohnerschaft frei nutzbar ein? Wenn nein, warum nicht? An allen Standorten der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen, die von f & w fördern und wohnen (f & w) betrieben werden, sind jeweils mehrere Gemeinschaftsräume zur flexiblen Nutzung geplant. Die Größenordnungen der Räumlichkeiten und die Gesamtfläche pro Standort variieren nach der Anzahl der Plätze und der baulichen Gegebenheiten. Die Gemeinschaftsräume stehen interessierten Gruppen, Initiativen und Beratungsstellen für unterschiedliche Aktivitäten und Angebote zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 21/4569. 7. In welcher Weise überprüft und verhindert der Senat, dass es in Nachbarschaften der neuen Quartiere nicht zu einer Verschlechterung der Gesundheitsinfrastruktur durch Inanspruchnahme einer größeren Anzahl von Menschen kommt? a. Wurden dazu bereits Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis jeweils? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8403 3 b. Wie viele zusätzliche Kassensitze zur ausreichenden Versorgung des neu entstehenden Bedarfs an Haus-, Kinder- und Fachärzten sind entstanden? c. Ist die Zulassung von weiteren Kassensitzen geplant? Wenn ja, für wann? (Bitte aufschlüsseln nach Quartier und Fachrichtung .) d. Wie viele zusätzliche Kassensitze zur ausreichenden Versorgung des neu entstehenden Bedarfs an Psychotherapeuten sind entstanden ? e. Ist die Zulassung von weiteren Kassensitzen geplant? Wenn ja, für wann? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteil und therapeutischen Verfahren.) Hamburg verfügt insgesamt über ein sehr dichtes und gut erreichbares Angebot an ambulanter medizinischer Versorgung. Der nach den Grundsätzen der ambulanten Bedarfsplanung errechnete Versorgungsgrad liegt derzeit in der hausärztlichen Versorgung bei rund 115 Prozent und in der kinderärztlichen Versorgung bei rund 119 Prozent (Stand 1. Januar 2017). Grundsätzlich besteht in Hamburg für alle Arztgruppen eine Überversorgung, sodass diese für weitere Zulassungen gesperrt sind. Neue Arztsitze können nur durch Sonderbedarfszulassungen vom Zulassungsausschuss bewilligt werden. Die Zulassung von weiteren Kassenarztsitzen kann – ebenso wie die Verlegung einer Praxis oder die Errichtung einer Zweigpraxis – nur auf Antrag erfolgen . Die Verantwortung für die Zulassung von zusätzlichen Arztsitzen liegt beim Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KVH). Das ambulante Versorgungsangebot wird nach der Richtlinie für die Bedarfsplanung für die gemeinsame Region Hamburg vorgehalten und kann von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Damit es in den Stadtteilen mit den neuen Quartieren nicht zu einer Verschlechterung in der gesundheitlichen Versorgung kommt und insbesondere der neu entstehende Bedarf allgemeinmedizinischer und kinderärztlicher Versorgung abgedeckt werden kann, sollen insbesondere die von der Landeskonferenz Versorgung empfohlenen und als Anlage zum Bedarfsplan beschlossenen Maßnahmen zur flexiblen Gestaltung der ambulanten Versorgung in Hamburg angewandt werden. Diese sehen eine Prüfung der jeweiligen haus- und kinderärztlichen Versorgungslage im Umkreis von drei beziehungsweise vier Kilometern vor. Zu den geplanten größeren Neubauvorhaben wurden Gespräche zwischen der zuständigen Behörde, der KVH und den Bezirken geführt, um für den zukünftig entstehenden Versorgungsbedarf die Niederlassung von Haus- und Kinderärzten/-innen zu unterstützen. So ergab eine Analyse der Versorgungssituation für Neugraben- Fischbek, dass unter Berücksichtigung der erwarteten Bevölkerungsentwicklung die Genehmigung eines Antrages auf Sonderbedarf im hausärztlichen Bereich als wahrscheinlich , im kinderärztlichen Bereich als möglich und im gynäkologischen Bereich als nicht wahrscheinlich angesehen wird. Damit werden Analyse- und Steuerungsmöglichkeiten zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in den Stadtteilen, in denen neue Quartiere entstehen, schon in der Planungsphase angewendet. Hierzu gehört auch, dass die zuständige Behörde im Rahmen der Festlegung des Senatsprogramms „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ und der Festlegung von Fördergebieten im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RI- SE) auf die notwendige Planung der erforderlichen Infrastruktur für die Niederlassung von Ärzten/-innen hingewirkt hat (Neugraben-Fischbek, Mittlerer Landweg, Billstedt- Zentrum). 8. Wie und wodurch stellt der Senat sicher, dass Instrumente der Gesundheitsprävention (insbesondere die MIMI-Projekte) an den erhöhten Bedarf angepasst werden? Wie stellt sich das haushälterisch dar? Das MiMi-Projekt ist ab 2015 ausgebaut und die Zuwendung in den folgenden Jahren um bis zu 43.000 Euro verstärkt worden. Die interkulturellen Gesundheitsmediatorinnen und -mediatoren können dadurch verstärkt in den Quartieren tätig werden, um im Drucksache 21/8403 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Rahmen von mehrsprachigen Gesundheitsveranstaltungen, auf Gesundheitstagen und in muttersprachlichen Gesprächsgruppen sowie im Einzelfall durch Begleitungen ihrer Landsleute den Zugang zum Gesundheitssystem zu erleichtern. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf Fragen zur Kinder- und Familiengesundheit. Die Haushaltsentwicklung seit 2014 stellt sich wie folgt dar: Jahr Zuwendungssumme 2014 60.000 Euro 2015 81.500 Euro* 2016 103.000 Euro 2017 103.000 Euro * Ab diesem Jahr Erhöhung der Zuwendung, finanziert aus Strukturfonds (siehe auch Drs. 20/1394).