BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8404 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 21.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Umsetzung des 25-Punkte-Plans (IV) – Beteiligung/Arbeit/ Sport Der Senat hat mit dem Programm „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ (Drs. 21/1838) auf die angespannte Situation bei der Flüchtlingsunterbringung reagiert und plant die Errichtung von bis zu 5.600 Wohnungen bis 2016/2017. Mit dem Antrag (Drs. 21/2550) „25 Punkte für eine gelingende Integration vor Ort„ hat die Bürgerschaft wesentliche Eckpunkte zur Errichtung und Ausgestaltung der neuen Quartiere beschlossen. In diesem Antrag formuliert rot-grün seinen Anspruch an die eigene Politik folgendermaßen: „Der Anspruch ist, dass im alltäglichen Leben der Stadtteile , von der Kita über die Schule, den Sport und die Jugendarbeit bis zur Sicherheits- und Gesundheitsversorgung der Nachbarschaft, keine Nachteile entstehen sollen, sondern die gemeinsamen Chancen für eine Stärkung der Infrastruktur genutzt und die Risiken minimiert werden sollen.“ An diesem Anspruch muss der Senat sich ein Jahr nach Beschluss des Antrags in der Bürgerschaft messen lassen. Die Stellungnahme des Senats (Drs. 21/7486) lässt diesbezüglich noch einige Fragen offen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat hat mit dem Programm „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen “ zunächst bis zu 4.800 zusätzliche Einheiten geplant (Drs. 21/1838). Seitdem wurden Standorte umgeplant und verkleinert, siehe hierzu Drs. 21/6666 und 21/7529. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Inwiefern wird das Konzept des Cultural- und Gendermainstreaming in der Existenzgründerförderung im Sinne des 25-Punkte-Antrags bisher umgesetzt? Was ist geplant? Cultural- und Gendermainstreaming sind nicht konkret Teil des 25-Punkte-Plans beziehungsweise des Maßnahmenkatalogs. Wo möglich und sinnvoll, werden diese Ansätze aber mitgedacht. 2. Für welche neuen Quartiere wurden bereits welche Workshops zur Bürger -/-innenbeteiligung durchgeführt? Wo sind welche geplant? Alle Bezirke haben je nach Vorhaben und Lage der Standorte bereits unterschiedliche Beteiligungsveranstaltungen durchgeführt. Weitere Veranstaltungen sind in Planung. Im Übrigen siehe Drs. 21/7486 und Drs. 21/7722. Drucksache 21/8404 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. In welcher Form werden Migranten/-innen-Selbstorganisationen und/ oder Vertreter/-innen der Geflüchteten in die Prozesse der Ausgestaltung der Quartiere konkret einbezogen? 4. In welcher Form werden Migranten/-innen-Selbstorganisationen und/ oder Vertreter/-innen der Geflüchteten im Sinne des 25-Punkte-Antrags besonders gefördert? In die Prozesse der Ausgestaltung der Quartiere werden alle handelnden und betroffenen Akteure grundsätzlich miteinbezogen. Migrantenorganisationen und Geflüchtete werden zudem an der Weiterentwicklung des Hamburger Integrationskonzepts beteiligt, sowohl zum Beispiel in Workshops vor Ort als auch auf der Landesebene (Integrationsbeirat). Im Rahmen dieses Beteiligungsprozesses wurden auch das Zusammenleben im Quartier und die Ausgestaltung von Quartieren thematisiert. Entsprechende Anregungen werden bei der Weiterentwicklung des Integrationskonzepts berücksichtigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/6719 und Drs. 21/7280. 5. Wie weit fortgeschritten sind die jeweiligen Konzepte für die Sport- und Sporteinrichtungen rund um die Quartiere? a. Wurden die finanziellen Bedarfe zur Schaffung und/oder Sanierung ermittelt? Wenn ja, wie stellen sie sich dar? b. Wo wurden bereits Gespräche mit Bezirken, Bauunternehmen und Sportvereinen zur Konzeptarbeit geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Folgende Fortschritte hat es in den Bezirken zur Ertüchtigung bestehender Anlagen gegeben: Hamburg-Mitte Für die bereits vorhandenen Sportplätze/-einrichtungen sind derzeit keine weitergehenden Maßnahmen vorgesehen, da die vorhandenen Infrastrukturen den Bedarf decken und damit ausreichend sind. Altona Umwandlung eines Großspielfeldes des öffentlichen Sportplatzes Notkestraße in Kunststoffrasen. Kosten: 500.000 Euro aus dem Instandsetzung- und Modernisierungsprogramm für öffentliche Sportanlagen. Eimsbüttel Modernisierung von zwei Kleinspielfeldern auf der öffentlichen Sportanlage Steinwiesenweg . Kosten: 280.000 Euro, finanziert aus Mitteln des Integrationsfonds und der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE). Hamburg-Nord Ertüchtigung der ehemaligen Sportplatzfläche Höpen (Beim Schäferhof). Die Maßnahme ist noch in Prüfung. Mittel in Höhe von bis zu 180.000 Euro wurden aus dem Integrationsfonds bewilligt. Wandsbek Für die bereits vorhandenen Sportplätze/-einrichtungen sind derzeit keine weitergehenden Maßnahmen vorgesehen, da die vorhandenen Infrastrukturen den Bedarf decken und damit ausreichend sind. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8404 3 Bergedorf Umbau und der öffentlichen Sportanlage Mittlerer Landweg. Hierzu gehören die Neuanlage der Sportfreiflächen sowie Neubau einer erweiterten und teilbaren Einfeldhalle. Die Finanzierung in Höhe von insgesamt 3,75 Millionen Euro wird folgendermaßen gedeckt: 2,6 Millionen Euro über den Masterplan ActiveCity, 1 Million Euro RISE sowie 150.000 EUR aus dem Integrationsfonds. Harburg Erweiterung der öffentlichen Sportanlage Kiesbarg um ein Kleinspielfeld. Die Maßnahme ist bereits abgeschlossen. Die Kosten beliefen sich auf 280.000 Euro, die vor allem aus RISE und dem Integrationsfonds, aber auch vom ortsansässigen Sportverein , dem Förderverein Süderelbe, der Behörde für Schule und Berufsbildung/ Gebäudemanagement Hamburg und dem Bezirksamt Harburg getragen wurden. Neubau eines öffentlichen Sportplatzes in Sandbek-West (Fischbeker Rethen). Die Finanzierung ist derzeit noch offen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt stets in enger Abstimmung zwischen den zuständigen Bezirken und ortsansässigen Vereinen. Im Übrigen siehe Drs. 21/8403. 6. In welcher Form wurde das Programm „Kids in die Clubs“ gestärkt? Es gab keine Stärkung des Förderprogramms Kids in die Clubs in diesem Kontext. 7. Was tut der Senat, um die ehrenamtliche Betreuungsarbeit in Vereinen und das freiwillige Engagement speziell von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern? Die Unterstützung freiwilligen Engagements im Rahmen des Ehrenamtes hat in Hamburg eine hohe Priorität. In der Dekadenstrategie „HAMBURGmachtSPORT“ ist festgehalten : „Das Ehrenamt im Sport wird anerkannt, gefördert und mit spezifischen Mobilisierungsprogrammen den bisher nicht teilnehmenden Bevölkerungsgruppen nahegebracht“ (Dekadenziel 9). Im Rahmen des Themenjahres 2016 „Sportliches Ehrenamt und Freiwilliges Engagement “ stellte der Senat insgesamt 50.000 Euro für Projekte zur Förderung des freiwilligen Engagements im Sport zur Verfügung. Anteilig wurden dabei Projekte und Maßnahmen mit dem Ziel gefördert, Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund zunächst für ein freiwilliges Engagement zu gewinnen und freiwilliges Engagement im Sport zu fördern. Bei den geförderten Maßnahmen handelte es sich um Fortbildungen, Veranstaltungen, Kampagnen oder Publikationen, aber auch um spezielle Vereinsangebote zur Förderung der Integration. Mit dem Senatsempfang „Hamburg engagiert sich“ wurde am Ende des Jahres 2016 das sportliche Ehrenamt und freiwillige Engagement in Hamburger Sportvereinen gewürdigt und unter anderem ausgewählte Projekte von ehrenamtlich Engagierten mit Migrationshintergrund präsentiert. Siehe Drs. 21/5851 und Drs. 21/4917. In den Jahren 2015 und 2016 hat der Senat das Programm „Integration durch Sport“ über den Sportfördervertrag mit 81.000 Euro p.a. gefördert. Maßnahmen dieses Programmes sind Integration in den Sport, Integration durch Sport in die Gesellschaft, Förderung und Unterstützung der Sportorganisationen bei der Integrationsarbeit, Förderung und Anerkennung des freiwilligen Engagements, Stärkung des Themas Integration in den Strukturen des Sports, Stärkung der gesellschaftspolitischen Wahrnehmung und Anerkennung der Integrationsarbeit im Sport. In den Jahren 2017 und 2018 erfolgt die Förderung der Integrationsangebote im Umfang von 400.000 Euro p.a. aus dem Integrationsfonds der Hamburgischen Bürgerschaft . Mit dem Programm „Integration durch Sport“ wird das Ziel verfolgt, das freiwillige Engagement in Sportvereinen zu erhöhen und Migranten/-innen in die Vereinsarbeit einzubinden. Mit der hierfür zwischen der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und dem Hamburger Sportbund (HSB) entwickelten Richtlinie für die Bewilligung von Drucksache 21/8404 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Zuschüssen zur Förderung der Integration im und durch Sport wurden Einzel- und Gruppenmaßnahmen konzipiert, um Menschen mit Migrationshintergrund als verantwortliche Akteure in Sportvereinen zu gewinnen und damit die interkulturelle Vereinsentwicklung zu fördern. Die Richtlinie trat zum 1. Januar 2017 in Kraft, gilt für zwei Jahre und ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.hamburger-sportbund.de/system/files/downloads/files/ richtlinie_zur_foerderung_der_integration_im_und_durch_sport_ab_2017-01-01.pdf Auch im Masterplan ActiveCity sind Maßnahmen und Projekte enthalten, die das freiwillige Engagement fördern und unterstützen (siehe Drs. 21/6800). Darüber hinaus hat die Behörde für Inneres und Sport für Hamburg im Jahr 2016 auf Bundesebene den Vorsitz der Arbeitsgruppe der Sportministerkonferenz zum Thema „Bildung, Engagement und Freiwilligentätigkeit“ übernommen. 8. Besteht bereits eine Kooperation zum Beispiel mit der Handwerkskammer oder anderen Partnern/-innen, um „neue Arbeitsfelder“ anzusiedeln und/oder „migrantische Ökonomie“ zu fördern? Wie sieht das Förderkonzept aus? Welche Maßnahmen plant der Senat? Siehe hierzu Drs. 21/7473. 9. Hat der Senat geprüft, ob im Rahmen der Realisierung der neuen Quartiere das Instrument der sogenannten Sozialen Vergabekriterien auf der Grundlage § 97 Absatz 4 des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen genutzt werden kann, um an die Auftragnehmer für die Ausführung von Bauaufträgen Anforderungen sozialer Art zu stellen, die die berufliche Integration von Flüchtlingen unterstützen? a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b. Wenn nein, bis wann wird er das tun? Siehe hierzu Drs. 21/1838.