BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8409 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 21.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Informationstechnik-Gesamtplan und Fortentwicklung der Eckpunkte der E-Government- und IT-Strategie (IV) Der Senat schreibt jährlich den IT-Gesamtplan der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) fort; zuletzt erfolgte dies im Dezember 2015 für die Jahre 2016 – 2018. Üblicherweise war somit spätestens jeweils zum Jahresende eine Fortschreibung des IT-Gesamtplans um ein weiteres Jahr sichergestellt. Gemäß Senatsangaben in Drs. 21/7707 war jedoch Anfang Februar dieses Jahres der Plan für den Zeitraum 2017 – 2019 noch nicht aufgestellt, da sich eine entsprechende Drucksache noch in der Behördenabstimmung befand. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist die Behördenabstimmung der in Drs. 21/7707 erwähnten Drucksache zum IT-Gesamtplan 2017 – 2019 mittlerweile abgeschlossen? Wenn nein, warum nicht? Welche Dienststellen haben aus welchen Gründen noch keine Rückmeldung gegeben beziehungsweise noch jeweils welche Änderungsbedarfe angemeldet? 2. Liegen der IT-Gesamtplan 2017 – 2019 sowie die aktualisierte Übersicht über die IT-Investitionsfolgekosten bereits vor? Wenn ja, beides bitte analog zur Senatsantwort in Drs. 21/2736 beifügen . a. Wann hat der Senat hierüber wie entschieden? b. Wenn nein, bis wann wird der Senat seinen Beschluss hierüber fassen ? 3. Wie teilen sich die Programmbedarfe 2017 auf welche Planungskategorien auf? Eine Befassung des Senats ist noch nicht erfolgt. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, die im Zuge der Behördenabstimmung erfolgten Stellungnahmen zu veröffentlichen, da sie dem internen Meinungsbildungsprozess des Senats dienen und insoweit dem geschützten Internbereich des Senats unterliegen . 4. Wie ist der Senat auf die in den Drs. 21/2544 beziehungsweise 21/2736 genannten Kritikpunkte des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) eingegangen? Die zuständigen Behörden prüfen unter Beteiligung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), inwieweit Anlass für ein Gesetz zur Digitalen Verwaltung besteht und ob die vom HmbBfDI benannten Regelungen erforderlich sind. Im Übrigen: siehe Drs. 21/2544 und 21/2736. Drucksache 21/8409 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Welche konkreten Kritikpunkte hat der HmbBfDI gemäß Drs. 21/7707 Ende Januar 2017 vorgelegt? Die vollständige Stellungnahme des HmbBfDI kann gemäß Artikel 60a Absatz 4 Satz 2 Hamburgische Verfassung von den Abgeordneten der Bürgerschaft unmittelbar von diesem erfragt werden. b. Inwieweit ist der Senat zwischenzeitlich in welcher Weise auf diese eingegangen beziehungsweise bis wann beabsichtigt er, darauf wie einzugehen? Die Bewertung durch den Senat ist noch nicht abgeschlossen (siehe Antwort zu 1. bis 2. b.).