BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8415 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 22.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Teilt der Senat die Ansichten der niedersächsischen Landesnahverkehrsgesellschaft bezüglich der „Metronom“-Verspätungen? Die „Metronom Einbahngesellschaft mbH“ (Kurzschreibweise: „Metronom“, Eigenschreibweise: „metronom“) ist ein im Jahr 2002 von den Bundesländern Bremen, Hamburg und Niedersachsen über jeweilige Landesunternehmen1 gegründetes Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Mit einer jährlichen Beförderungsleistung von rund 26 Millionen Fahrgästen und einer auf acht Linien beziehungsweise Strecken erbrachten Fahrleistung von 9,2 Millionen Kilometer pro Jahr (Stand 2012) ist die Metronom GmbH nach eigener Auskunft mittlerweile „eines der größten privaten Eisenbahnunternehmen in Deutschland“.2 Hatten sich die Metronomzüge über die Jahre im Vergleich zu den früher auf den gleichen Strecken eingesetzten Regionalzügen der Deutschen Bahn (DB) ein passables Image aufgebaut, so kriegt dieser gute Ruf seit geraumer Zeit immer mehr Kratzer. Einer der Gründe ist die in der Wahrnehmung der Fahrgäste relativ hohe Unpünktlichkeit auf den Linien beziehungsweise Strecken von und nach Hamburg. Dieser Eindruck wurde durch eine Pressemitteilung der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) am gestrigen Dienstag bestätigt.3 Obwohl sich die Pünktlichkeitsquote im schienengebundenen Nah- und Regionalverkehr in Niedersachsen im Jahr 2016 insgesamt leicht um 0,2 Prozent auf 91,4 erhöht hat, gehörten insbesondere die vom „Metronom“ bedienten Verbindungen von Bremen nach Hamburg beziehungsweise von Uelzen/Lüneburg nach Hamburg zu den „Sorgenkindern“. Nur 88,4 Prozent der Zugverbindungen auf diesen Strecken erfolgten fahrplanmäßig. Als Gründe für dieses im Verhältnis schlechte Ergebnis nannte die LNVG, dass sich dort „Nah- und Fernverkehr ein und dieselbe Trasse teilen“ müssten und dass der „hochbelastete Bahnknoten Hamburg“ immer wieder für „Engpässe im Zu- und Ablauf“ sorge. Es stellt sich die Frage, wie die Hamburger Sicht der Dinge auf diese niedersächsische Lesart ist und wie sich die Pünktlichkeitsquote über die letzten Jahre entwickelt hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1 Anteile je Gesellschafter: NiedersachsenBahn GmbH (NB) 69,9 Prozent, BeNEX 25,1 Prozent , Bremer Stadtbahn AG (BSAG) 5 Prozent. 2 https://www.der-metronom.de/ueber-metronom/wer-wir-sind/. 3 http://www.lnvg.de/uploads/media/2017-03-21.pdf. Drucksache 21/8415 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Metronom Eisenbahngesellschaft mbH (Metronom) wie folgt: 1. Wie hat sich die Pünktlichkeitsquote auf den Metronomlinien beziehungsweise -strecken a) „Weser-Takt“ zwischen Bremen Hauptbahnhof und Hamburg Hauptbahnhof , b) „Nordsee-Takt“ zwischen Cuxhaven und Hamburg Hauptbahnhof, c) „Elbe-Takt“ zwischen Uelzen und Hamburg Hauptbahnhof seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise für jede der drei Linien aufschlüsseln . Das Hanse-Netz umfasst die Strecken „Elbe-Takt“ und „Weser-Takt“. Die folgende Tabelle zeigt den Anteil der pünktlichen Züge (null – fünf Minuten) je Netz und Jahr: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Nordsee-Takt (Netz Unterelbe) 96 % 92 % 94 % 93 % 92 % 91 % 93 % Weser-Takt, Elbe- Takt (Hanse-Netz) 90 % 90 % 87 % 88 % 88 % 88 % 89 % Die Auswertung zeigt, dass es im Verlauf der vergangenen Jahre immer wieder etwas „bessere Jahre“ und etwas „schlechtere Jahre“ hinsichtlich der Pünktlichkeit gab. Die beschriebene vermeintlich negative Entwicklung der Betriebsqualität des Metronoms lässt sich auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen des Metronoms nicht belegen . Weiterhin zeigen die Pünktlichkeitsergebnisse der letzten Jahre einen signifikanten Unterschied zwischen den beiden Verkehrsverträgen im Zulauf auf den Hamburger Hauptbahnhof. Das Netz Unterelbe ist auf weiten Abschnitten eher als eine Nebenstrecke zu bewerten: Dort gibt in der Regel keine größeren Kapazitätsengpässe (Ausnahme : Baustellensituationen) und keinen verspätungsanfälligen Fernverkehr. Diese Faktoren greifen im Wesentlichen nur auf dem Streckenabschnitt Hamburg Hauptbahnhof – Hamburg-Harburg. Bis Stade kann es zu Trassenkonflikten und Verspätungen aufgrund der parallelen S-Bahn kommen sowie dem Güterverkehr zum Hamburger Hafen, was ebenfalls zulasten der Pünktlichkeit des Metronom geht. Dennoch überwiegen im Mittel der vergangenen Jahre die positiven Rahmenbedingungen für die Pünktlichkeit der Strecke nach Cuxhaven, sodass dort eine um 2 bis 7 Prozentpunkte höhere Pünktlichkeitsquote erzielt werden kann. Umgekehrt befindet sich das gesamte Hanse-Netz im Parallelverkehr mit dem bevorrechtigten Fernverkehr der Deutschen Bahn AG. Weiterhin sind die Strecken hochbelastet mit Güterverkehrszügen. Diese Faktoren haben einen besonderen Einfluss im Bereich der Infrastruktur mit überlasteten Strecken und Bahnhöfen – insbesondere des Hamburger Hauptbahnhofs. 2. Welche Pünktlichkeitsquote war/ist vertraglich mit der Metronom Eisenbahngesellschaft mbH für den Betrieb der Strecken a) Bremen – Hamburg, b) Cuxhaven – Hamburg, c) Uelzen – Hamburg jeweils seit 2011 vereinbart? Bitte, im Falle von Veränderungen zwischen den Jahren, jahresweise aufschlüsseln. Der Anteil der Züge mit null – fünf Minuten Verspätung ist je Verkehrsvertrag folgendermaßen vereinbart: Hanse-Netz: 94 Prozent Cuxhaven: 95 Prozent Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8415 3 Es gab in den Jahren seit 2011 keine Änderungen an den vertraglichen Pünktlichkeitsvorgaben . 3. Hinsichtlich der Gründe und Ursachen der Verspätungen auf den Linien von und nach Hamburg schreibt die LNVG: „Ganz anders stellt sich die Situation im Hanse-Netz auf den Relationen von Bremen nach Hamburg bzw. von Uelzen/Lüneburg nach Hamburg dar. Dort müssen sich Nahund Fernverkehr ein und dieselbe Trasse teilen. Hinzu kommt: der hochbelastete Bahnknoten Hamburg sorgt immer wieder für Engpässe im Zu- und Ablauf, müsste dringend ausgebaut werden.“ a) Teilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Ansicht, dass ein wesentlicher Grund für die Verspätungen die Teilung ein und derselben Trasse durch den Nah- und Fernverkehr ist? Wenn nein, warum konkret nicht? Die Mischung der Verkehrsarten Schienenpersonennahverkehr, Fernverkehr und Güterverkehr führt bei ausreichenden Kapazitäten nicht zu einer Häufung von Verspätungen . b) Teilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Ansicht, dass ein wesentlicher Grund für die Verspätungen die hohe Belastung des Bahnknotens Hamburg ist? Wenn nein, warum konkret nicht? Überlastete Infrastrukturen tragen zu Qualitätsverlusten im Ablauf grundsätzlich bei. Um vorhandene Engpässe am Eisenbahnknoten Hamburg zu beseitigen und diesen zukünftig leistungsfähiger zu gestalten, wird der Eisenbahnknoten Hamburg zurzeit und in Zukunft weiter ausgebaut werden. Dazu hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Untersuchung für den weiteren Ausbau des Eisenbahnknoten Hamburg aufgenommen. 4. Welchen konkreten Ursachen und Gründe lagen/liegen den mit Frage 1. dokumentierten Verspätungen seit 2011 auf den von der Metronom Eisenbahngesellschaft mbH betriebenen Linien beziehungsweise Strecken a) „Weser-Takt“ zwischen Bremen Hauptbahnhof und Hamburg Hauptbahnhof , b) „Nordsee-Takt“ zwischen Cuxhaven und Hamburg Hauptbahnhof, c) „Elbe-Takt“ zwischen Uelzen und Hamburg Hauptbahnhof aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde zugrunde? Bitte für jede der drei Linien die Ursachen/Gründe separat angeben. Derartige Informationen unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens. 5. Kann die Metronom Eisenbahngesellschaft mbH Verspätungen auf den drei angegebenen Linien beziehungsweise Strecken, die durch Bauarbeiten der DB Netz AG bedingt sind, geltend machen? Wenn ja, wie genau? Wenn nein, warum nicht? Für sämtliche Themen rund um Pönale, Schadensersatz et cetera gegenüber dem Infrastrukturbetreiber DB Netz sind die Schienennutzungsbedingungen (SNB) der DB Netz relevant (Download hier: http://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/ nutzungsbedingungen/snb/snb_2017.html). Im Zusammenhang mit Verspätungen ist ein Anreizsystem für eine Auswahl an Zügen vorgesehen, damit die Leistungen der DB Netz in Bezug auf die vertragsgemäße Zurverfügungstellung der Trassen gemessen werden. Einen ersten Ansatz für eine qualitätsabhängige Vergütung der DB Netz stellen die „Entgeltminderungen bei nicht vertragsgemäßen Zustand“ dar. Nach dieser Drucksache 21/8415 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Regelung erhalten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im Fall von durch DB Netz verursachte Verspätungen eine Trassenkostenreduzierung ab sechs Minuten Verspätung . Die durch Baumaßnahmen verursachten Verspätungen sind in den vorgenannten allgemeinen Regelungen mit umfasst. 6. Wie genau erfolgt die Fahrgastinformation im Falle von Zugverspätungen auf den drei genannten Linien beziehungsweise Strecken? Gibt es zwischen den verschiedenen Linien Unterschiede? Wenn ja, welche und warum? 7. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Entwicklung der Zugverspätungen von und nach Hamburg bei der Metronom Eisenbahngesellschaft mbH? 8. Was haben der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde seit 2011 konkret unternommen, um die Pünktlichkeitsquote der Züge von und nach Hamburg bei der Metronom Eisenbahngesellschaft mbH zu erhöhen? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/8392. 9. Laut LNVG erwartet die Betreiber der Bahnlinien für verspätete beziehungsweise ausgefallene Regionalverkehre eine anteilige Kürzung ihrer Zuschüsse. In welcher Höhe erfolgte seit 2011 eine anteilige Kürzung der Zuschüsse an die Metronom Eisenbahngesellschaft mbH aufgrund von Verspätungen auf den Linien beziehungsweise Strecken a) „Weser-Takt“ zwischen Bremen Hauptbahnhof und Hamburg Hauptbahnhof , b) „Nordsee-Takt“ zwischen Cuxhaven und Hamburg Hauptbahnhof, c) „Elbe-Takt“ zwischen Uelzen und Hamburg Hauptbahnhof? Bitte jahresweise für jede der drei Linien/Strecken aufschlüsseln und, wenn möglich, die Verteilung der Kürzungen auf die Zuschüsse der Bundesländer Hamburg und Niedersachsen angeben. Derartige Informationen unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens. 10. Durch welche konkreten Initiativen haben die Hamburger Vertreter im a) Aufsichtsrat, b) Vorstand der Metronom Eisenbahngesellschaft mbH seit 2011 versucht, eine Erhöhung der Pünktlichkeitsquote auf den vom Metronom betriebenen Linien beziehungsweise Strecken von und nach Hamburg zu erreichen? Siehe Drs. 21/8392.