BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8417 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 22.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Effizienzwohnungsbauprogramm des Senats: Wie läuft es an? Im Juni 2016 hob die rot-grüne Regierungskoalition das „Effizienzwohnungsbauprogramm “ aus der Taufe. Die Begrenzung der Baukosten auf 1.800 Euro/m² Wohnfläche sollte zu Mieten von höchstens 8,00 Euro/m² führen. Fachleute bezweifelten, dass diese Werte erzielt werden könnten – zumal gleichzeitig die Anforderungen an die Energieeffizienz noch gesteigert sowie sonstige ökologische Bauweisen berücksichtigt werden sollten. Modellvorhaben sollten angeschoben werden um belastbare Erkenntnisse zu erzielen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat verfolgt das Ziel, das Angebot von bezahlbarem Wohnraum insbesondere für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zu erhöhen. Dieses Ziel, neben dem geförderten Mietwohnungsneubau auch frei finanzierten Mietwohnungsneubau zu bezahlbaren Mieten anzubieten und damit den Mietwohnungsmarkt Hamburgs zu entlasten, soll gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund werden zwei Pilotvorhaben durchgeführt, um Erfahrungen zu sammeln. Bei den Pilotvorhaben ist keine Begrenzung der Baukosten vorgegeben worden, sie beinhalten jedoch die Vorgabe, eine Nettokaltmiete von 8,00 Euro/m² Wohnfläche für die ersten fünf Jahre nach Bezugsfertigkeit zu erreichen. Beide Pilotvorhaben sind noch nicht abgeschlossen, derzeit werden die Grundstücksvergabeverfahren zu Ende geführt. Im Übrigen besteht kein zwingender Zusammenhang zwischen Baukosten in Höhe von 1.800 Euro/m² Wohnfläche und einer Miethöhe von 8,00 Euro/m² Wohnfläche. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Modellvorhaben konnten inzwischen im Rahmen des Effizienzwohnungsbaus gestartet werden? Bitte die Vorhaben lokalisieren und die Randbedingungen (Größe des Grundstücks, Anzahl der Wohneinheiten , Anzahl der Geschosse und so weiter) aufführen. Die städtischen Grundstücke im Bramfelder Dorfgraben/Fabriciusstraße 260 – 268 sowie im Vogelkamp Neugraben im dritten Bauabschnitt sind als Pilotvorhaben ausgeschrieben worden und beinhalten die Vorgabe einer Nettokaltmiete von 8 Euro/m² Wohnfläche für die ersten fünf Jahre nach Bezugsfertigkeit. Bezüglich der benannten Randbedingungen siehe folgende Tabelle. Dabei ist die mögliche Anzahl der Geschosse den Festsetzungen in den Bebauungsplänen zu entnehmen , die Anzahl der Wohneinheiten hängt von den jeweiligen Konzepten der Bieter ab, sodass die möglichen Geschossflächen gemäß Ausschreibungen der Pilotvorhaben dargestellt werden. Drucksache 21/8417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bramfelder Dorfgraben Vogelkamp Neugraben Größe des Grundstückes ca. 14.600 m² als Wohnbaufläche ca. 3.500 m² Planrecht siehe Bebauungsplan Bramfeld 64 siehe Bebauungsplan Neugraben -Fischbek 65 Plangemäße bauliche Ausnutzbarkeit ca. 13.000 m² Geschossfläche ca. 7.600 m² Geschossfläche 2. Wer ist Träger der jeweiligen Maßnahme? Siehe Vorbemerkung. 3. Auf welchem Wege sind die Maßnahmenträger in den Besitz der Grundstücke gelangt und inwiefern werden die Grundstückerstehungskosten bei der Ermittlung der Baukosten berücksichtigt? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen dienen die Ausschreibungen der Pilotvorhaben dazu, Erkenntnisse über die Gesamtkosten der Vorhaben, bestehend aus den Baukosten und den Grundstückskosten , zu sammeln. 4. Falls die Grundstücke von der Hansestadt Hamburg an die Maßnahmenträger verkauft wurden: Wie hoch war der Grundstückspreis jeweils insgesamt und pro Quadratmeter? Siehe Drs. 21/5186 und Vorbemerkung. 5. Waren die im Effizienzwohnungsbauprogramm genannten Entstehungskosten von 1.800 Euro/m² einschließlich Grundstückskosten gerechnet? Siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 3. 6. In welchem Stadium der Realisierung befinden sich die Vorhaben jeweils? (Planung begonnen, Baugenehmigung erteilt, Bau begonnen, Rohbau fertiggestellt und so weiter.) Siehe Vorbemerkung. 7. Welcher Baustandard wird realisiert: a) Fassade mit Sichtmauerwerk? b) Flachdach oder geneigtes Dach? c) Dach/Fassade begrünt? d) Art der Beheizung? e) Endenergiebedarf des Gebäudes? f) Barrierefreiheit im Erdgeschoss oder in allen Geschossen? g) Einbauküchen? h) Malerarbeiten komplett? i) Fußboden (aus welchen Materialien) inklusive? j) Ausstattungsgrad der Bäder? k) Stellplätze/Tiefgaragenplätze für jede Wohnung? l) Terrassen und Gartenanlage? Bitte für die einzelnen Modellprojekte jeweils detailliert angeben. 8. Gibt es sonstige signifikante Einschränkungen des üblichen Baustandards um zu Kostenreduzierungen zu kommen? Wenn ja: bitte aufführen in welchen Bereichen. Siehe Vorbemerkung. Die Anforderungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes sind auch bei diesen Vorhaben einzuhalten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8417 3 9. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen wird von der üblichen Bauzeit je nach Rahmenbedingungen der jeweiligen Vorhaben ausgegangen. 10. Kann heute schon beurteilt werden, ob die Vorgaben des Effizienzwohnungsbauprogramms eingehalten werden können? Wenn ja: Welche Erkenntnisse wurden bisher erzielt? Der Senat geht davon aus, dass die Vorgaben der Ausschreibung der Pilotvorhaben eingehalten werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. Sollen über die jetzt realisierten Vorhaben hinaus weitere Modellvorhaben durchgeführt werden? Wenn nein: warum nicht? 12. Hält man den Erkenntnisgewinn aus zwei Projekten für ausreichend für ein so ambitioniertes Ziel? Bitte begründen. Es ist beabsichtigt, weitere Vorhaben durchzuführen. Siehe auch Drs. 21/7572.