BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8419 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 22.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Digitale Stromzähler „Smart Meter“ Es ist nun schon eineinhalb Jahre her, dass Umweltsenator Kerstan öffentlich lobte: „Stromnetz Hamburg treibt jetzt proaktiv die Energiewende voran“ (zitiert nach „Hamburger Abendblatt“ vom 15.09.2015). Doch was ist seitdem geschehen? Nach den damaligen Ankündigungen sollten bis Ende 2016 180.000 digitale Messgeräte in Betrieb sein. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH (SHN), wie folgt: 1. Wie stellt sich aktuell der Stand der Umrüstung auf digitale Stromzähler in Hamburg dar? Konnte die Ankündigung von Umweltsenator Kerstan eingehalten werden? Die SNH betreibt derzeit bereits über 220.000 digitale Messgeräte im Hamburger Netzgebiet. 2. Auf welchem rechtlichen Hintergrund basiert die laufende Umrüstung und was ist in der Vorschrift im Einzelnen geregelt? Wann wurde die Vorschrift erlassen und von wem? Bereits seit 2011 sind nach § 21c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich mit digitalen Messgeräten auszurüsten. Im Turnustausch müssen Zähler mit auslaufender Eichgültigkeit gemäß Eichrecht gegen neue Zähler ersetzt werden. Diese Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) durch eine Regelung in § 29 Absatz 3 des Messstellenbetriebsgesetzes ersetzt worden. Die SNH hat beschlossen, ihren Zählerpark zu standardisieren und für alle Einbaufälle konsequent digitale Zähler einzusetzen. Bis 2032 kommt die SNH ihren Verpflichtungen aus dem im letzten Jahr beschlossenen GDEW nach, alle Hamburger Messstellen mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet zu haben. 3. Wie ist die Umsetzung geplant? Was kostet ein herkömmlicher Stromzähler und welcher Preis ist für einen digitalen Zähler anzusetzen? 4. Welche Kosten kommen durch die Umrüstung direkt auf die Stromverbraucher zu und welche Kostenanteile werden indirekt (zum Beispiel durch die Umlegung auf die Netzkosten oder die Abwälzung auf die Hauseigentümer) abgegolten? Die Umsetzung des GDEW wird im Zuge des Turnuswechselprozesses realisiert. Dabei sollen bis zu 100.000 Zähler pro Jahr getauscht werden. Die Einkaufspreise für digitale Zähler sind mit denen für herkömmliche Zähler im Segment der Haushalts- Drucksache 21/8419 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 kunden gleichzusetzen. Die aktuellen Entgelte für den Messstellenbetrieb finden sich auf dem Preisblatt der Netzentgelte 2017 der Stromnetz Hamburg GmbH, siehe: https://www.stromnetz.hamburg/netznutzung/netznutzungsentgelte. Im Zuge des Turnustausches kommen keine Mehrkosten auf den Letztverbraucher zu. 5. Welche Vorteile ergeben sich für den Verbraucher einerseits und für das Stromversorgungsunternehmen andererseits durch einen digitalen Stromzähler? Ein digitaler Stromzähler versetzt den Letztverbraucher in die Lage, die Transparenz seines Stromverbrauchs zu erhöhen. Unter anderem können die aktuelle Leistung sowie historische Verbrauchswerte der letzten 24 Stunden, die letzten sieben, 30 und 365 Tage am Gerät eingesehen werden. Die nach GDEW ab 2017 einzubauende moderne Messeinrichtung gewährt künftig sogar eine Speichertiefe von 24 Monaten. Für die SNH ergeben sich aus der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften keine Vorteile. Sie stellt aktuell die digitale Zählerinfrastruktur zur späteren Verzahnung von dezentralen Stromerzeugern und -verbrauchern her. 6. Lassen sich die Daten aus digitalen Stromzählern elektronisch übermitteln und ist dies auch vorgesehen? Auf welchem Wege soll das geschehen ? Der digitale Zähler kann keine Daten übermitteln. Die Messwerte verbleiben im Zähler. Erst durch Erweiterung um ein sogenanntes Smart Meter Gateway können Messdaten sicher versandt werden. 7. Lassen sich die digitalen Stromzähler von außen (zum Beispiel durch die Stromversorgungsunternehmen) beeinflussen oder steuern beziehungsweise auch manipulieren? Welche Maßnahmen sind gegen den unberechtigten Zugriff getroffen worden? Die gespeicherten Messwerte sind über die optische, unter PIN-Schutz befindliche Kundenschnittstelle nur für den Letztverbraucher lesbar und löschbar, aber nicht manipulierbar. Die Geräte sind aufgrund ihrer Funktion nicht weiter steuerbar. 8. Inwiefern kann ein digitaler Stromzähler zur Energieeinsparung beitragen ? Durch die Anzeige der Leistung gelingt es zum Beispiel Letztverbrauchern, verbrauchsintensive Geräte in ihrem Haushalt zu lokalisieren. Auch die Anzeige des historischen Verbrauchs kann beispielsweise ungewollte Stromverbräuche durch Standby -Betrieb von technischen Geräten dem Letztverbraucher bewusst machen. In jedem Fall obliegt es dem Letztverbraucher, von der technischen Möglichkeit des digitalen Zählers Gebrauch zu machen und seinen Stromverbrauch eigenverantwortlich zu steuern. 9. Welchen Umrüstungsverlauf prognostiziert die Umweltbehörde aus heutiger Sicht? Nach GDEW hat SNH ab 1. Juli 2017 ein Zeitfenster von 16 Jahren zur Verfügung, um im Hamburger Netzgebiet alle Messstellen mit digitalen Zählern auszurüsten. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.