BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/842 21. Wahlperiode 30.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 22.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Forschungsneubauten – Läuft alles planmäßig? Für den Exzellenzcluster der Universität „Centre for Ultrafast Imaging“ (CUI) soll am Campus Bahrenfeld der Forschungsbau HARBOR (Hamburg Advanced Research Center for Bioorganic Chemistry) errichtet werden. In den letzten Haushaltsberatungen wurde das Investitionsvolumen mit rund 30 Millionen Euro angegeben. Nachdem eine frühere Antragsskizze beim Wissenschaftsrat für dieses Projekt zurückgezogen wurde, hat der Wissenschaftsrat nun das neu beantragte Projekt zwar als grundsätzlich förderungswürdig erkannt. Allerdings wurde das Vorhaben vom Wissenschaftsrat gegenüber anderen Anträgen als nachrangig eingestuft, sodass in der laufenden Förderphase 2016 keine Bundesmittel für das Projekt bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang frage ich den Senat: 1. Wie sind der genaue Sachstand und der Zeitplan für die Errichtung des HARBOR-Neubaus am Standort Bahrenfeld? Derzeit wird der Bauantrag für den HARBOR-Neubau erarbeitet. Die Antragstellung ist für September 2015 geplant. Wenn die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) die Förderung des Vorhabens nach Artikel 91b GG beschließt und die Bürgerschaft der Realisierung zustimmt, wäre ein Baubeginn plangemäß im Herbst 2016 möglich. 2. Welche Auswirkungen hat die Nichtberücksichtigung des Antrags bei der Vergabe der Bundesmittel von Forschungsbauten an Hochschulen für HARBOR im Einzelnen auf die Umsetzung dieses Projektes und auf die Umsetzung anderer geplanter Hochschulbauprojekte? Für die Mitfinanzierung des 2015 als förderwürdig eingestuften, aber wegen mangelnder Mittel nicht in die Förderphase 2016 aufgenommenen Vorhabens kann im Jahr 2016 gemäß Artikel 91b GG für die Förderphase 2017 erneut ein Antrag gestellt werden . Erst nach der Entscheidung der GWK und einem Beschluss der Bürgerschaft kann beurteilt werden, ob und inwieweit sich Auswirkungen auf die Realisierung von HARBOR oder andere Hochschulbauprojekte ergeben. 3. Ist eine erneute Antragstellung für das HARBOR-Projekt beim Wissenschaftsrat beabsichtigt? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf den Zeitplan für die Errichtung des HARBOR-Neubaus? Ja. Auf den Zeitplan für die Errichtung des HARBOR-Neubaus hat die erneute Antragsstellung keine Auswirkungen, weil die Planung weiter betrieben wird. Voraussetzung für die Errichtung des Forschungsbaus sind die Entscheidungen der GWK und der Bürgerschaft. Drucksache 21/842 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Seit wann liegt eine fertige Hauhaltsunterlage Bau (HU-Bau) für dieses Vorhaben vor? Seit Juni 2014. 5. Wie ist die aktuelle Kostenprognose für dieses Vorhaben, und wie unterteilen sich die Kosten auf jeweils welche einzelnen Positionen? Das Vorhaben soll im Mieter-Vermieter-Modell realisiert werden. Ein Angebot des Realisierungsträgers liegt noch nicht vor. 6. In welcher Höhe sind bislang Planungskosten für dieses Vorhaben angefallen und wer trägt diese Kosten? Von den auf Basis der Verträge kalkulierten Planungskosten in Höhe von 1.597.000 Euro (vergleiche Drs. 20/12317) sind bis jetzt rund 1.414.000 Euro abgeflossen, die von der Behörde für Wissenschaft und Forschung getragen werden. 7. In welcher Höhe sind im Einzelnen im Haushaltsplan und in der aktuellen Finanzplanung in jeweils welchen Jahren Kosten für die Errichtung dieses Vorhaben beziehungsweise für die Miete des Objekts berücksichtigt ? Siehe Drs. 20/13205. 8. Steht mittlerweile fest, mit welchem Partner der HARBOR-Neubau im Mieter-Vermieter-Modell errichtet werden soll? Wenn ja, welcher Partner wurde aus welchen Gründen ausgewählt? Wenn nein, wann soll eine diesbezügliche Entscheidung fallen? Bei einer positiven Entscheidung soll das Vorhaben mit der Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträgerin errichtet werden. Die Sprinkenhof GmbH verfügt über die erforderlichen Kompetenzen und realisiert bereits den Forschungsbau für das Center for Hybrid Nanostructures (CHYN) unmittelbar neben dem vorgesehenen Standort für das HARBOR. Wegen der räumlichen Nähe werden zudem positive Effekte bei der Realisierung beider Vorhaben erwartet. 9. In der Drs. 20/12317 hatte der Senat ausgeführt, dass die Bürgerschaft im ersten Halbjahr 2015 mit einer entsprechenden Drucksache befasst werden soll. 9.1. Wann soll die Drucksache der Bürgerschaft zugeleitet werden? 1. Quartal 2016. Auf Grundlage dieser Drucksache kann die Bürgerschaft bei positiver Beschlussfassung der GWK zum Förderantrag HARBOR zügig über die Komplementärfinanzierung entscheiden. 9.2. Was sind im Einzelnen die Gründe für die zeitliche Verzögerung gegenüber der ursprünglichen Planung? Voraussetzung für die Befassung der Bürgerschaft ist die Vorlage eines Mietangebots des Realisierungsträgers, das auch die angestrebte Mitfinanzierung durch den Bund berücksichtigt. Sicherheit über eine Förderung als Forschungsbau wird erst durch die Förderempfehlung des Wissenschaftsrates und den Förderbeschluss der GWK im Jahr 2016 erreicht.