BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8420 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 22.03.17 und Antwort des Senats Betr.: WLAN und der Einsatz von Taschenrechnern in Hamburgs Schulen Nur sechs von 310 staatlichen allgemeinbildenden Schulen haben derzeit eine flächendeckende WLAN-Infrastruktur, wie aus einer aktuellen Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht (Drs. 21/7633, Frage 16.). Der Senat gab allerdings an, alle Lehrerzimmer schrittweise mit WLAN ausrüsten zu wollen. Das bedeutete, dass die Schüler weiterhin in der digitalen Diaspora hätten verharren müssen. Einen deshalb gestellten Antrag der FDP-Fraktion, einen Zeitplan für die Ausstattung sämtlicher Räume in allen Schulen mit einer leistungsfähigen WLAN-Infrastruktur zu erstellen, hat Rot-Grün am 1. März in der Bürgerschaft abgelehnt (Drs. 21/7986). Die Finanzierung hätte über das neue EU-Programm WIFI4EU erfolgen können. Der Antrag enthielt zudem den Vorschlag, eine Bildungscloud aufzubauen. Schüler und Lehrer sollen in einem geschützten, virtuellen Raum kommunizieren und Lernmittel austauschen können. Die Schulbehörde hat allerdings auf die Initiative der FDP-Fraktion reagiert und am Tag der Bürgerschaftsdebatte angekündigt, schrittweise alle Schulen mit einer Grundausstattung an WLAN auszurüsten (Pressemitteilung der Schulbehörde vom 1. März 2017). Völlig unklar bleibt allerdings, welchen Umfang diese Grundausstattung haben soll. In diesem Zusammenhang stellen sich auch andere Fragen zur Digitalisierung an Hamburgs Schulen. So wurde kürzlich bekannt, dass es in Deutschland faktisch ein Duopol für grafikfähige Taschenrechner im Schulunterricht gibt.1 Die beiden Hersteller TI und Casio haben sich den deutschen Markt aufgeteilt und können darüber für eine veraltete Technik übermäßig hohe Preise verlangen. Da die Schulen beziehungsweise Lehrer in aller Regel den Schülern einen speziellen Taschenrechner zur Anschaffung vorschlagen, damit alle im Unterricht das gleiche Modell verwenden, wird den Schülern beziehungsweise Eltern praktisch keine wirkliche Wahl gelassen. Im Zeitalter der Digitalisierung ist daher zu überlegen, ob nicht leistungsfähige Apps den klassischen Taschenrechner ersetzen können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Anders als in der Vorbemerkung der Fragestellerin dargestellt, kann eine leistungsfähige WLAN-Infrastruktur an allen Schulen nicht durch das EU-Programm WIFI4EU finanziert werden. Zudem berücksichtigt das EU-Programm weder die laufenden Betriebskosten noch die regelmäßige Instandhaltung der IT-Infrastruktur. 1 https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Zerschlagt-das-Taschenrechner-Kartell- 3616852.html. Drucksache 21/8420 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Die Schulbehörde kündigte in der oben genannten Pressemitteilung vom 1. März an: „Von 2018 bis 2019 sollen alle rund 120 weiterführenden staatlichen Schulen eine WLAN-Grundausstattung mit in der Regel 10 WLAN-AccessPoints pro Schule für ihre Unterrichtsräume bekommen“. Wird diese Grundausstattung jeweils alle Unterrichtsräume abdecken oder nur beschränkte Teile einer jeden Schule? Nach welchen Kriterien werden welche Räume ausgestattet? Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms – SIP 2010 wurden eine leistungsfähige strukturierte lokale Netzinfrastruktur (LAN) in den Unterrichtsräumen und ein breitbandiger Zugang zum Internet realisiert. Eine Funkvernetzung ergänzt und erweitert diese Ausstattung. Die für Bildung zuständige Behörde vertritt die Auffassung, dass eine Ausstattung ohne Konzept nicht zielführend ist. Das bedeutet, dass eine WLAN- Ausstattung einer Schule ein entsprechendes medienpädagogisches Konzept der Schule zur Nutzung dieser Infrastrukturausstattung voraussetzt. Dieses muss von den Schulen erarbeitet werden und ist Basis für eine spätere Ausstattung mit den WLAN- AccessPoints. Im Übrigen siehe Drs. 21/7633. 2. Welche Bandbreiten sind für diese WLAN-AccessPoints jeweils vorgesehen ? Die Bandbreite der einzelnen AccessPoints ist nicht das entscheidende Kriterium für einen schnellen Datendurchsatz. Maßgeblich ist der in den Schulen vorhandene breitbandige Internetanschluss, den alle staatlichen allgemeinbildenden Schulen flächendeckend im Rahmen des Programmes SIP 2010 erhalten haben und der bedarfsgerecht in der Bandbreite angepasst werden kann. Im Übrigen wird erst mit der technischen Planung der zu realisierende WLAN-Standard festgelegt. Die diesbezüglichen Überlegungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen. 3. In welchem zeitlichen Rahmen sollen die Grundschulen – wie vom Senat angekündigt – ebenfalls eine WLAN-Ausstattung für die Unterrichtsräume erhalten? Wenn es noch keinen Zeitplan gibt: Warum nicht und wann wird dieser erstellt? Der Schwerpunkt der Planung zur WLAN-Ausstattung liegt derzeit auf den weiterführenden Schulen. Im Anschluss daran sollen die Grundschulen ausgestattet werden. Im Übrigen sind die Überlegungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen . 4. Welchen Umfang wird die WLAN-Ausstattung für die Grundschulen jeweils haben? Welche Bandbreiten sind jeweils vorgesehen? Siehe Antworten zu 1. bis 3. 5. Welche Taschenrechner-Modelle gibt es derzeit auf dem Markt, die grundsätzlich die Voraussetzungen bieten, im Hamburger Schulunterricht eingesetzt werden zu können? Wie viel kosten diese jeweils? 6. Welche Voraussetzungen müssen Taschenrechner erfüllen, um bei zentralen Prüfungen (zum Beispiel MSA, Abitur) eingesetzt werden zu dürfen ? Welche Modelle erfüllen diese Voraussetzungen? Wie viel kosten diese jeweils? In den weiterführenden Schulen wird mit wissenschaftlichen Taschenrechnern (WTR) gearbeitet. Ab der Jahrgangsstufe 10 sind auch Computeralgebrasysteme (CAS) im Einsatz. Grafikfähige Taschenrechner (GTR) werden an Hamburger Schulen nicht genutzt. CAS verfügen gegenüber GTR zusätzlich über zahlreiche weitere Funktionen , zum Beispiel auch für algebraische Umformungen, die Lösung von Gleichungen sowie die Berechnung von Ableitungen und Integralen. Diese Funktionalitäten stellen nicht nur spezielle CAS-Taschenrechner zur Verfügung, sondern auch Computerprogramme . Für Unterricht und Prüfung geeignete WTR gibt es eine große Vielzahl am Markt verfügbarer Modelle. Sie kosten circa zwischen 10 und 25 Euro, CAS- Taschenrechner circa zwischen 110 und 190 Euro. Diese Kosten müssen nicht von Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8420 3 den Sorgeberechtigten aufgebracht werden, die Taschenrechner werden unter anderem vom Schulbudget beschafft. 7. Welche Vorgaben gibt es Seitens der Schulbehörde für die einzelnen Schulen bei der Beschaffung beziehungsweise Benutzung von Taschenrechnern ? In den schriftlichen Prüfungen zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und zum mittleren Schulabschluss sowie in den schriftlichen Überprüfungen der Jahrgangsstufe 10 im Fach Mathematik dürfen nur wissenschaftliche Taschenrechner (WTR) verwendet werden, die nicht grafikfähig und nicht programmierbar sind. Im Unterricht der Sekundarstufe II und im Abitur sind neben WTR auch CAS zugelassen. Für die schriftliche Abiturprüfung werden getrennte Aufgabensätze für WTR und für CAS erstellt, GTR sind in Hamburg in der Abiturprüfung nicht zugelassen. 8. Wer entscheidet an den einzelnen Schulen darüber, wer welche Taschenrechner beschafft? Die Entscheidungen werden im Allgemeinen durch die Fachkonferenzen Mathematik getroffen. 9. Wie bewertet der Senat das Taschenrechner-Duopol? Wissenschaftliche Taschenrechner gibt es in großer Vielzahl von unterschiedlichen Anbietern. Grafikfähige Taschenrechner (GTR) sind für die Prüfungen nicht zulässig. 10. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um mittelfristig den klassischen Taschenrechner vollständig zu ersetzen durch andere technische Lösungen, wie etwa geeignete Apps für Smartphones und Tablets? Es ist derzeit nicht intendiert, im Unterricht wissenschaftliche Taschenrechner durch Smartphones zu ersetzen.