BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8424 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 22.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Wieso sucht Zentraler Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) Personal im Bereich Baumaßnahmen Erstaufnahmen? „Bei den Erstaufnahmen steht die Schließung von zwölf der insgesamt 32 Einrichtungen bereits fest“, so der ZKF in seiner Jahresplanung. Umso mehr verwundert es, dass dieser nun für den Bereich der Erstaufnahmen vier Standortbetreuer zu A 12 sucht, die Baumaßnahmen koordinieren, und eine Leitung des Referats Standortbetreuung zu A 13 für die Koordinierung aller Baumaßnahmen im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtungen. Zwar sind alle Stellen bis Ende des Jahres befristet, trotzdem stellt sich die Frage, warum zu einem Zeitpunkt, bei dem Rückbau und nicht Aufbau die Devise ist, diese Stellen ausgeschrieben sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Handelt es sich bei den Ausschreibungen um die Besetzung neuer Stellen ? Wenn ja, warum können die Aufgaben nicht mit dem vorhandenen Personal erledigt werden? Nein. 2. Handelt es sich bei den Ausschreibungen um die Besetzung bereits vorhandener Stellen? Wenn ja, wie waren diese zuvor besetzt und warum sind so viele Stellen in diesem Bereich gleichzeitig frei geworden? Ja, bei den in Rede stehenden Stellen handelt es sich um bereits vorhandene Stellen. Die Stellen waren bislang befristet besetzt. Durch bereits erfolgte und anstehende Personalabgänge sind einige Stellen im Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) unbesetzt und weitere werden absehbar unbesetzt sein. Sowohl für den fortlaufenden Betrieb der noch bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen wie auch für den Rückbau von Einrichtungen ist für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit wie für die Koordinierung der Rückbaumaßnahmen die Funktion Standortbetreuer erforderlich. Aufgabe der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber wird daher unter anderem die Koordination des Rückbaus von Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) sein. Eine enge Planung, Koordinierung und Aufsicht beim Rückbau von Einrichtungen ist dabei auch aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich. Vor diesem Hintergrund kann auf die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen nicht verzichtet werden. 3. Sollen in diesem Jahr weiterhin zwölf der 32 Erstaufnahmen geschlossen werden oder hat sich die Zahl der zu schließenden Einrichtungen inzwischen erhöht? Drucksache 21/8424 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, welche weiteren Standorte sollen jeweils warum mit welcher Platzzahl bis wann geschlossen werden? Zur Schließung der EA 2017 siehe Prognose: http://www.hamburg.de/zkf-pressemeldungen/8038032/2017-01-27-zkf-neuefolgeunterkuenfte -weniger-erstaufnahmen/. Die EA Neuland II, Niendorfer Straße und Schwarzenberg-Festplatz sind bereits geschlossen worden beziehungsweise befinden sich in der Rückabwicklung. Der ZKF prüft fortlaufend die Wirtschaftlichkeit des Betriebs der bestehenden EA und stimmt die weiteren Planungen darauf ab. So wird derzeit früher als bisher geplant die EA Wendenstraße geschlossen. 4. Sollen in diesem Jahr neue Erstaufnahmeeinrichtungen eröffnet werden ? Wenn ja, wo, wann, mit wie vielen Plätzen und von welchem Träger? Auf der Basis der aktuellen Prognose werden in diesem Jahr keine neuen EA eröffnet.