BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8425 21. Wahlperiode 28.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 22.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Kommt Rot-Grün inzwischen seiner Verpflichtung der Kontrolle der privaten Wach- und Sicherheitsdienste in Hamburger Flüchtlingsunterkünften nach? (IV) Die Antwort des Senats auf die Drs. 21/8294 liefert zwar Zahlen, doch diese sorgen für weniger statt mehr Transparenz. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat, 1. Der Anlage 1 der Drs. 21/8294 ist zu entnehmen, dass im Januar nur eine Buchung für den Januar 2017 erfolgt ist. Ist die Liste der Buchungen für den Januar vollständig? Wenn ja, warum erfolgte nur eine Buchung, obwohl es doch für alle Standorte im Januar 2017 eine Dienstleistung gab? Wenn nein, bitte die Tabelle der Drs. 21/8294 entsprechend ergänzen. 2. Gelten einige der Buchungen vom Februar 2017 auch für den Leistungszeitraum Januar 2017? Wenn ja, bitte aufschlüsseln. 3. Buchungen in welcher Höhe für welche Standorte erfolgten zusätzlich im Januar 2017 für den Leistungszeitraum Dezember 2016? Bitte nach Standorten aufschlüsseln. 4. Wie hoch sind zudem infolge dieser Nachbuchungen die Gesamtkosten für den Bereich Wach- und Sicherheitsdienste in Erstunterkünften inklusive Ankunftszentrum für das Jahr 2016? 5. Wann liegen voraussichtlich die Übersichten über die Sicherheitskosten der einzelnen Flüchtlingsunterkünfte nach dem jeweiligen Entstehungszeitraum für das Jahr 2016 und die ersten Monate 2017 vor? Wie in Drs. 21/8294 erläutert, können im Januar eines Jahres die noch für das vorangegangene Haushaltsjahr eingegangenen Rechnungen in die sogenannte 13. Periode des Vorjahres gebucht werden. Da die Rechnungen für Leistungen, die im Januar erbracht worden sind, regelhaft erst in den Folgemonaten eingehen, erfolgen im Januar somit stets nur sehr wenige Buchungen, die bereits dem neuen Jahr zugeordnet werden können. Im Übrigen siehe Drs. 21/8294, 21/7844 und 21/6898.