BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8429 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt und Jörg Hamann (CDU) vom 23.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Überseequartier Im Nachgang zur Großen Anfrage Drs. 21/8034 stellen sich zu der Thematik weitere Fragen. Von daher fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf Grundlage von Auskünften der HafenCity Hamburg GmbH (HCH) – wie folgt: 1. Besteht zwischen der HCH oder einer sonstigen Gesellschaft der Hansestadt Hamburg eine unmittelbare oder mittelbare vertragliche Verbindung mit der Grundstücks- respektive Projektentwicklungsgesellschaft des südlichen HafenCity-Quartiers und deren Eigentümer Unibail-Rodamco beziehungsweise mit der vorherigen Eigentümergesellschaft ING? Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat im Dezember 2014 mit dem Investor Unibail-Rodamco sowie den noch bestehenden Gesellschaften des vormaligen Entwicklerkonsortiums die „Vereinbarung über die weitere Entwicklung und Projektneuordnung des südlichen Überseequartiers“ (GKV Süd) geschlossen. Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 15 hat die für Stadtentwicklung zuständige Behörde einen Städtebaulichen Vertrag mit Unibail-Rodamco geschlossen. Die Verträge wurden in das Transparenzportal eingestellt. 2. Gibt es zwischen der HCH oder einer sonstigen Gesellschaft der Hansestadt Hamburg eine Vereinbarung mit der Grundstücks- respektive Projektentwicklungsgesellschaft des südlichen HafenCity-Quartiers und deren Eigentümer Unibail-Rodamco beziehungsweise mit der vorherigen Eigentümergesellschaft ING, die eine Erhöhung des ursprünglich vereinbarten Grundstückkaufpreises oder eine außerordentliche Zahlung vorsieht , sollte sich im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans eine Erhöhung der Bruttogeschoßfläche zugunsten des neuen respektive alten Grundstückseigentümers ergeben (sogenannte Besserungsschein- Klausel oder auch eingedeutscht „Earnout Klausel“ genannt)? Nein.