BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8433 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) vom 23.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Halte- und Parkverstöße – Anzeigen durch Dritte Die Ausweitung des Parkraummanagements ist auch eine Reaktion auf die im Jahr 2007 vom Rechnungshof vorgetragene Kritik der mangelnden Parkgerechtigkeit in Hamburg. Laut Rechnungshof bezahlten nur 17 Prozent der Parkenden eine Gebühr. Zwischenzeitlich hat der Landesbetrieb Verkehr (LBV) erfolgreich das Parkraummanagement übernommen und die Zahl der Mitarbeiter sowie der bewirtschafteten Gebiete ausgeweitet. Ende 2016 hat der LBV mitgeteilt, dass die Parkraumbewirtschaftung auf die Stadtteile Eilbek , Wandsbek und Marienthal sowie Hohenfelde, Uhlenhorst und Barmbek ausgeweitet wird. Im ersten Halbjahr 2016 wurden 343.000 Parkverstöße geahndet. Und auch die Einnahmen durch Parkgebühren sind deutlich gestiegen. Falschparken ist dabei kein Kavaliersdelikt. Radfahrende und Zu-Fuß- Gehende sind vielfach unnötigen Gefahren durch Falschparken ausgesetzt. Insbesondere an neu eingerichteten Radfahr- und Schutzstreifen muss durch konsequentes Verfolgen der Parkverstöße für die Akzeptanz der neuen Verkehrsführung geworben werden. Regelwidrig abgestellte Kraftfahrzeuge blockieren auch oftmals die Rettungswege für Einsatzfahrzeuge. Da auch der LBV nicht alle Straßen permanent kontrollieren kann, verwundert es wenig, dass Dritte solche Parkverstöße zur Anzeige bringen und bei der Polizei melden. Ich frage den Senat: Für die Verfolgung von Verstößen gegen Halt- und Parkverbote sind grundsätzlich die Polizei und der Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig. Daneben können Dritte sich auf das sogenannte Jedermannsrecht berufen und festgestellte Gesetzesverstöße im ruhenden Verkehr den zuständigen Behörden – Polizei und Bußgeldstelle – zur weiterem Veranlassung mitteilen. Die Entscheidung, wie mit diesen Informationen weiterverfahren wird, trifft die zuständige Behörde in Wahrnehmung ihrer Dienstpflichten, bei der sie insbesondere auch die Beweiskraft der Anzeige berücksichtigt. Die Statistik des Einwohner-Zentralamtes differenziert die Anzeigenden nach Anzeigen der Polizei, des LBV und Sonstigen. Hierzu gehören neben Anzeigen von Privatpersonen auch Anzeigen von Mitarbeitern der Verkehrsbetriebe und Serviceunternehmen , die für die Business Improvement Districts (BID) oder die Flughafen Hamburg GmbH tätig sind, sowie nicht geschlüsselte Polizeibeamte und Angestellte der Polizei (keine Schlüsselung über eine Dienstnummer) und weitere. Drucksache 21/8433 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Diese Statistik umfasst regelhaft eine Auflistung der Anzeigen, die aus dem Bereich des ruhenden Verkehrs eingehen. Hierin enthalten sind auch Anzeigen wegen des Verstoßes gegen § 13 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Überwachung der Parkzeit. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Parkverstöße wurden jeweils in den Jahren 2011 bis 2016 durch Dritte in Hamburg zur Anzeige gebracht? 2. Bei wie vielen durch Dritte zur Anzeige gebrachten Parkverstößen wurden jeweils in den Jahren 2011 bis 2016 Bußgelder verhängt? 3. Wie hoch waren die Einnahmen der daraus resultierenden Bußgelder jeweils in den Jahren 2011 bis 2016? Die Anzahl der Anzeigen wegen eines Verstoßes im ruhenden Verkehr, die auf Anzeigen Sonstiger beruhen, sowie die ausgewiesenen Einnahmen im Rahmen von Verwarnungs - und Bußgeldern sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. In den Angaben für das Jahr 2013 sind die Anzeigen und Einnahmen des Projektes „Parkraumüberwachung “, die beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer vom 1. März 2013 bis zum Jahresende 2013 gefertigt wurden, enthalten. In den Folgejahren wurden diese separat ausgewiesen. Die Statistik der zuständigen Behörde lässt keine Aussagen über das Ergebnis der Verfahren zu. 2012 2013 2014 2015 2016 Anzeigen 33.856 184.089 26.712 21.884 26.678 Einnahmen in Euro 579.645 2.773.787 655.582 544.012 573.324 Die gesamten Daten können erst ab dem Jahr 2012 dargestellt werden. Grund hierfür ist die im Mai 2011 vollzogene Umstellung der Datenverarbeitung auf das Verfahren OWI21, in das nicht alle Daten für 2011 migriert wurden. 4. Welche Arten der Ordnungswidrigkeiten wurden dabei jeweils in den Jahren 2011 bis 2016 gegen Parkverstöße zur Anzeige gebracht? Eine Statistik, welche nach der Art der Verkehrsverstöße unterscheidet, liegt zwar vor; sie lässt jedoch keine weitere Auswertung nach Anzeigenden zu. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung, auch dieses Teils der Verfahren, müsste händisch erfolgen und ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Aufgrund kurzer Speicherfristen ist nur ein sehr kleiner Teil der Verfahren nachvollziehbar. 5. In welcher Form wurden diese Parkverstöße durch Dritte jeweils in den Jahren 2011 bis 2016 zur Anzeige gebracht (Beweisfoto, E-Mail et cetera )? Anzeigen werden bei den zuständigen Behörden – Polizei und Bußgeldstelle – sowohl schriftlich als auch mündlich erstattet. Mündlich erstattete Anzeigen werden auf Formulare übertragen. Schriftliche Anzeigen erfolgen vermehrt durch die Nutzung von E-Mails. In der Regel sind den Anzeigen Beweisfotos beigefügt. Darüber hinaus wird die Onlinewache der Polizei im Internet zur Anzeigenerstattung genutzt. Mitarbeiter der Serviceunternehmen verwenden einen mit der Bußgeldstelle abgestimmten Anzeigenvordruck, der an die Polizei übermittelt und vor Weitergabe an die Bußgeldstelle geprüft wird. Ebenso verfahren die Verkehrsbetriebe mit direkter Übersendung an die Bußgeldstelle.