BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8435 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Mehmet Yildiz und Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 23.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Kürzungen der Eingliederungsmittel für Arbeitslosengeld-II-Leistungsempfänger aufgrund geringerer Bundesmittel Das „Hamburger Abendblatt“ titelte am 13. März „Weniger Geld für Flüchtlinge und Langzeitarbeitslose“. Der Teaser setzte fort: „Bildungsträger in Hamburg sind in Sorge: Der Bund kürzt Zuwendungen, Entlassungen drohen. Auch Langzeitarbeitslose betroffen.“ Die Eingliederungsmittel und damit das Geld, was den Jobcentern und Arbeitsagenturen jährlich für die Eingliederung und Qualifikation von Arbeitslosengeld -II-Leistungsberechtigten zur Verfügung steht ist in regelmäßigen Abständen ein Streitthema. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt in der Planung für das Geschäftsjahr 2017, dass das Handlungsfeld „Langzeitleistungsbezieher /Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen“ die drängendste Herausforderung in der Grundsicherung sei. Ähnlich schreibt es die Hamburger Sozialbehörde in ihrem gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm zwischen ihrer selbst, Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburg. Hier heißt es zusammengefasst, dass die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die Reduzierung von Langzeiterwerbslosigkeit , junge Menschen in Ausbildung, Studium und Arbeit zu bringen sowie die Qualifizierung von Arbeitsuchenden mit dem Bedarf an Qualifizierungen verknüpft seien. Laut „Hamburger Abendblatt“ wurden die Bundesmittel gekürzt, weil weniger Geflüchtete gekommen seien als geplant und es damit insgesamt weniger zu fördernde Personen gebe. Dieses scheint sich insbesondere bei den Aktivierungs - und Vermittlungsgutscheinen für Kurse bis zu zwölf Monaten auszuwirken . Statt 6.000 können nur noch 2.400 ausgegeben werden. Weiter ergänzt Jobcenter t.a.h., dass es bei vielen anderen Maßnahmen, wie den Ein-Euro-Jobs oder der abschlussorientierten Weiterbildung, keine Kürzungen gebe. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Wie hoch war die Anzahl der Zuweisungen oder die Ausgabe von Bildungsgutscheinen in: a. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung b. Arbeitsgelegenheiten ohne Mehraufwandsentschädigung Drucksache 21/8435 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) d. FbW e. Eingliederungszuschuss f. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) g. Vermittlungsbudget h. Perspektive Beruf-Plus i. Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) j. Kompetenzfeststellung, Aktivierung, Sprachförderung (KompAS) k. Motivieren, Orientieren, Integrieren (MOIN) l. Landesfinanzierte Deutschkurse m. Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM-Ein-Euro-Jobs) Bitte auflisten seit 2015 und seit 2016 bis aktuell monatlich nach jeweiligen Standorten Jobcenter team.arbeit.hamburg. 2. Wie viele tatsächliche Eintritte beziehungsweise Einlösungen der Bildungsgutscheine gab es nach Frage 1.? Bitte auflisten seit 2015 und seit 2016 bis aktuell monatlich nach jeweiligen Standorten des Jobcenter team.arbeit.hamburg sowie im Verhältnis zur Anzahl Ausgabe beziehungsweise Zuweisungen. Es wird auf die öffentlich zugängliche statistische Auswertung der Bundesagentur für Arbeit „Zeitreihen zu ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Kreise – Februar 2017 – Hamburg, Stadt“ verwiesen: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia5/amp-zr-amp/amp- 02000-0-xlsx.xlsx. Darüber hinaus erfolgt vonseiten des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit keine Auswertung im Sinne der Fragestellung. Landesfinanzierte Deutschkurse werden nicht über Bildungsgutscheine von Jobcenter finanziert. Im Übrigen siehe Drs. 21/8191. 3. Wie hoch war die Anzahl der ursprünglich geplanten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für 2017 durch Jobcenter t.a.h. und wie hoch ist die Anzahl dieser Gutscheine in 2017 tatsächlich nach Bereinigung der Eingliederungsmittel? 4. Wie hoch war die Anzahl der ursprünglich geplanten Bildungsgutscheine (FbW) für 2017 durch Jobcenter t.a.h. und wie hoch ist die Anzahl dieser Gutscheine in 2017 tatsächlich nach Bereinigung der Eingliederungsmittel ? Vor der Ende des Jahres 2016 erfolgten Mittelschätzung gab es keine Planungen, die in der Trägerversammlung behandelt wurden. Ein Vergleich von Planungen ist deshalb nicht möglich. Für das Jahr 2017 sind geplant: - Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für Maßnahmen bei einem Träger: 2.425. - Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine für Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung: 456. - Bildungsgutscheine: 3.561.