BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8436 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 23.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Rückkehrhilfen für Flüchtlinge 2016 Seit über einem Jahrzehnt gibt es verschiedene Programme, die die Rückkehr von Ausländern in ihre Heimat finanziell unterstützen. Die Bedingungen zu „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-seekers in Germany “ (REAG) und „Government Assisted Repatriation Programme“ (GARP) sind in § 23 Absatz 4 SGB XII festgeschrieben. Bund und Freie und Hansestadt Hamburg teilen sich in beiden Fällen die Kosten. REAG übernimmt die Reisekosten und GARP ermöglicht die Zahlung einer Starthilfe von bis zu 500 Euro je Erwachsenem und maximal 1.500 Euro je Familie. Die Zahlung der Rückkehrhilfen soll Rückkehrwilligen und vor allem abgelehnten Asylbewerbern einen Anreiz bieten, Deutschland zeitnah zu verlassen und zudem das deutsche Sozialsystem zu entlasten. Drs. 21/3105 lieferte bereits die Zahlen für die Jahre 2014 und 2015. Nun stellt sich die Frage, ob im vergangenen Jahr aufgrund der gestiegenen Zahl der Personen mit negativem Asylbescheid auch die Zahl der Empfänger der Rückkehrhilfen gestiegen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sowie der Zentralen Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH (im folgenden Flüchtlingszentrum genannt) wie folgt: 1. Wie viele Personen erhielten im Jahr 2016 einen negativen Asylbescheid in Hamburg? Im Jahr 2016 haben in Hamburg insgesamt 4.393 Personen einen ablehnenden Bescheid vom BAMF erhalten. In wie vielen Fällen die Entscheidung Bestands- beziehungsweise Rechtskraft erlangt hat, ist in der Statistik nicht erfasst. 2. Wie viele Personen erhielten 2016 insgesamt und nach Monaten aufgegliedert jeweils Gelder aus den genannten Rückkehrprogrammen? Eine genauere Aufschlüsselung der Leistungsbewilligungen nach REAG und GARP nach Monaten ist nicht möglich, da ausschließlich aggregierte Daten für beide Programme vorliegen. Im Übrigen siehe Anlage 1. 3. Wie viele Gelder flossen 2016 insgesamt und nach Monaten aufgegliedert aus jeweils welchem der beiden Programme für jeweils welche Leistung ? Eine monatliche Aufschlüsselung der Förderleistungen nach Umfang und Art der Leistungen ist nicht möglich, da die Abrechnungen jeweils gebündelt für größere Abrech- Drucksache 21/8436 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nungszeiträume erfolgen. Hinzu kommt, dass die Abrechnungssumme regelmäßig nicht deckungsgleich ist mit dem jährlichen Mittelabfluss, da die erbrachten Leistungen vielfach erst mit zeitlichen Verzögerungen im Folgejahr abgerechnet werden. Insgesamt hat die Freie und Hansestadt Hamburg für Leistungen der IOM (REAG/ GARP) im Jahr 2016 405.000 Euro aufgewendet. Im Übrigen siehe Drs. 21/5547 und 21/3105. 4. Werden von der Freien und Hansestadt Hamburg außerhalb dieser beiden Programme Rückkehrhilfen gezahlt? Wenn ja, nach welchen Vorgaben, in welchem Umfang jeweils nach Monaten aufgegliedert im Jahr 2016? Zur monatlichen Aufschlüsselung zum Umfang der landesfinanzierten Förderleistungen wäre eine händische Überprüfung von insgesamt 2.475 Einzelakten erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/8434, 21/5547 und 21/3105. 5. Aus welchen Ländern stammten jeweils die Teilnehmer der Programme der letzten fünf Jahre? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Zur Anzahl der Teilnehmenden nach Art des Rückkehrprogramms für das Jahr 2016 siehe Anlage 2. Zu den Ergebnissen der Jahre 2011 bis 2015 siehe Drs. 21/3105. 6. Sind die Mittel für Rückkehrhilfen nach diesen Programmen finanziell begrenzt? Wurden diese in Hamburg 2016 aufgestockt? Ist eine Aufstockung für 2017 geplant? Für das Haushaltsjahr 2016 standen im Haushaltsansatz 270.000 Euro zur Verfügung. Der darüber hinausgehende Bedarf (siehe Drs. 21/8434) wird als flüchtlingsbedingter Mehrbedarf über den Einzelplan 9.2 bereitgestellt. Auch für 2017 ist geplant, die Mittel über den Einzelplan 9.2 flexibel dem entsprechenden Bedarf anzupassen. 7. Über welche Behörde werden in Hamburg die Gelder ausgezahlt und wo werden sie in welchem Einzelplan verbucht? 8. Werden abgelehnte Asylbewerber gezielt auf die Rückkehrhilfen hingewiesen ? Wenn ja, von welcher Stelle? Siehe Drs. 21/5547 und 21/3105. 9. Gab es von Bund oder vonseiten der Bundesländer den Vorschlag, die Höhe der Rückkehrhilfen zu erhöhen? Wenn ja, wann von wem in welcher Höhe und warum wurde der Vorschlag nicht umgesetzt? Auf Grundlage der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom Oktober 2016 und Februar 2017 hat der Bund in Ergänzung des Bund-Länder-Programms REAG/GARP am 1. Februar 2017 in Zusammenarbeit mit IOM das neue Rückkehrförderprogramm StarthilfePlus eingeführt und zur Finanzierung dieses Programms für das Jahr 2017 zusätzlich 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Weitere Einzelheiten hierzu siehe: http://www.bamf.de/DE/Rueckkehr/Rueckkehrprogramme/StarthilfePlus/starthilfeplus. html?nn=1367318. Diese Regelungen werden von Hamburg umgesetzt. 10. Wo wird noch welche Personengruppe über diese finanzielle Unterstützung informiert? Jede beziehungsweise jeder Interessierte kann sich über die frei zugängliche Internetseite hamburg.de/fluechtlinge sowie über die Internetseiten des BAMF und der IOM Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8436 3 informieren. Auch die Grundsicherungs- und Sozialämter verweisen Interessierte an das Flüchtlingszentrum. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und 8. 11. Wird ermittelt, ob Personen, die in den letzten Jahren Rückkehrhilfen erhielten, später wieder nach Deutschland eingereist sind? Wenn ja, wie viele Personen betrifft es und wurden die Rückkehrhilfen zurückgefordert? Im Jahr 2016 sind insgesamt 77 Personen, die zuvor eine Rückkehrhilfe nach REAG/ GARP erhalten hatten, wieder nach Deutschland eingereist. Von Januar und Februar 2017 betrifft dies bisher 14 Personen. Die Rückkehrhilfen werden von der IOM zurückgefordert und der auf die einzelnen Bundesländer jeweils entfallene Anteil wird zurückgezahlt. Drucksache 21/8436 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Anzahl geleisteter Rückkehrförderungen in Hamburg im Jahr 2016 nach Art des Förderprogramms Monat Anzahl Förderungen REAG/GARP Anzahl der landesfinanzierten Förderungen Gesamt (Sp. 2-4) Anzahl Förderungen Flüchtlingszentrum 1 Anzahl Förderungen der BIS2 1 2 3 4 5 Januar 6 6 171 183 Februar 41 47 215 303 März 64 67 235 366 April 81 81 196 358 Mai 69 76 262 407 Juni 51 44 182 277 Juli 31 41 179 251 August 37 42 117 196 September 36 36 74 146 Oktober 28 31 140 199 November 41 50 117 208 Dezember 33 41 25 99 Gesamt 518 562 1.913 2.993 1 Individualförderungen aus dem Hamburger Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr , die über das Flüchtlingszentrum abgewickelt werden. Diese Förderung wird im Einzelfall ergänzend zu REAG-GARP-Leistungen gewährt. 2 Individualförderungen aus dem Hamburger Programm für Rückkehrförderungen, die von der BIS (Einwohnerzentralamt) bewilligt werden. Diese Förderung wird ohne Inanspruchnahme der REAG-GARP-Leistungen bewilligt. Die Zahlenangaben wurden stichtagsbezogen auf Basis der Angaben der IOM, des Flüchtlingszentrums und der BIS erhoben. Aufgrund statistischer Bereinigungen und nachträglich erfasster Ausreisen können sich Änderungen der oben angegebenen Daten ergeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8436 5 Anlage 2 Staatsangehörigkeiten der Teilnehmenden der Förderprogramme 2016 nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Anzahl Förderungen REAG/GARP Anzahl der landesfinanzierten Förderung Gesamt (Sp. 2-4) Anzahl Förderungen Flüchtlingszentrum 1 Anzahl Förderungen EZA2 1 2 3 4 5 Afghanistan 152 162 7 321 Ägypten 2 2 0 4 Albanien / 0 906 906 Armenien 3 3 0 6 Benin 1 1 0 2 Bosnien-Herzegowina / 2 152 154 China 0 1 1 2 Gabun 1 0 0 1 Georgien 2 2 0 4 Ghana 15 16 0 31 Guinea-Bissau 0 0 1 1 Indien 1 2 0 3 Irak 153 160 0 313 Iran, Islamische Republik 100 103 3 206 Jordanien 1 1 0 2 Kasachstan 1 1 0 2 Kosovo / 1 187 188 Libanon 3 5 0 8 Mazedonien / 2 310 312 Montenegro / 0 21 21 Nicaragua 1 1 0 2 Nigeria 1 1 0 2 Pakistan 1 1 0 2 Palästina 2 0 0 2 Russische Föderation 57 57 0 114 Senegal 1 1 0 2 Serbien / 0 323 323 Somalia 3 3 0 6 Syrien, Arab. Republik 1 17 0 18 Tunesien 3 3 0 6 Türkei 6 7 2 15 Ukraine 6 6 0 12 Vietnam 1 1 0 2 Gesamt 518 562 1.913 2.993 1 Individualförderungen aus dem Hamburger Programm für Rückkehrförderungen, die für Personen mit höherem Beratungsbedarf durch Rückkehrberaterinnen/ -berater des Flüchtlingszentrums bei der BASFI beantragt werden. Diese Individualförderung kann zusätzlich zur REAG- GARP-Förderung erfolgen. 2 Individualförderungen aus dem Hamburger Programm für Rückkehrförderungen, die von der BIS (Einwohnerzentralamt) bewilligt werden. Diese Förderung wird ohne Inanspruchnahme der REAG-GARP-Leistungen bewilligt. Die Zahlenangaben wurden stichtagsbezogen auf Basis der Angaben der IOM, des Flüchtlingszentrums und der EZA erhoben. Aufgrund statistischer Bereinigungen und nachträglich erfasster Ausreisen können sich Änderungen der oben angegebenen Daten ergeben.