BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8439 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 23.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Der „Masterplan Active City“; alte Ideen neu verpackt? „Die Lehren aus der gescheiterten Olympiabewerbung sinnvoll nutzen“. Dies war der Tenor zu dem neuen Masterplan, der die Sportpolitik bis 2024 vorgeben soll. Die nun folgenden 26 Projekte, wobei drei von ihnen noch keine Ausfinanzierung haben, sollen dabei das Erreichen der Dekadenziele 2024 sicherstellen. Nun wurde der MPAC als große Neuerung und Erfolg für die Neuausrichtung der hamburgischen Sportpolitik ausgegeben. Die Ausrichtung der Sportpolitik bleibt jedoch gleich, Hamburg soll durch große Events, zum Beispiel im Ausdauersport, in den internationalen Fokus rücken, die Spitzensportförderung wird weiter vorangetrieben, die Stadt soll als Stadion erlebbar werden. Auf der Strecke bleiben, wie immer, der Breitensport und die zahllosen kleineren Vereine, die mit Platznot und Sanierungsstaus zu kämpfen haben. Genau hier versagt der neue Masterplan, für die Jahre 2017/2018 sollen 1,6 Millionen Euro für die Sanierung vereinseigener Anlagen bereitgestellt werden . Nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die anderen Projekte, wie zum Beispiel die barrierefreie Umwandlung der Sporthallen, der Ausbau des Velonetzes, die bedarfsorientierte Ausstattung der Schulsporthallen, die Idee des Parksports, sind allesamt Ideen, die bereits seit den Anfang der 2010er Jahre beschlossen wurden. Auch die 50 Millionen Euro, mit dem der MPAC ausgestattet ist, sind nichts neues, dieses Geld wurde bereits im Rahmen des Dekadensportplans 2024 beschlossen. Stolze 177 Seiten umfasst der neue Masterplan, 200.000 Euro kostete die Ausarbeitung, dies hätte man sich auch sparen können, wenn man bedenkt, dass hier purer Aktionismus betrieben wurde. Anstatt wirkliche neue Ideen und Ausrichtungen zu präsentieren, werden hier alte Ideen und Projekte schlichtweg recycelt. Mit dem MPAC wird es also garantiert zu keiner Verbesserung der Hamburger Sportpolitik kommen, und man geht mal wieder nicht auf die zahllosen Hamburger/-innen ein, die in kleinen und mittleren Vereinen organisiert sind und Sport treiben. Drucksache 21/8439 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es gilt weiterhin: Spitzensport und Prestigeevents vor einem gut ausgestatteten Breitensport, der allen Sport treibenden Hamburgern/-innen zugutegekommen wäre. Es kommt zwar in Teilen zur Förderung der Idee des Breiten- und Schulsports , jedoch handelt es sich um Projekte, die bereits einige Jahre zuvor aufgrund von angeblichen Geldmängeln abgelehnt wurden. Zudem werden solche Projekte gefördert, die erfolge für die Eventabhaltung in Hamburg versprechen , es geht aber nicht um die wirklichen Bedarfe der Sporttreibenden. Ich frage den Senat: Mit Drs. 20/2948 hat der Senat die Bürgerschaft über die von den Akteuren des Hamburger Sports gemeinsam formulierte Dekadenstrategie „Hamburg macht Sport“ unterrichtet . Diese Strategie ist zur Halbzeit ihrer Laufzeit im Frühjahr 2016 durch Kommentierung fortgeschrieben worden. Sie wurde der Öffentlichkeit am 10. Mai 2016 im Rahmen des vierten Hamburger Sportkonvents präsentiert. Die Dekadenstrategie formuliert anspruchsvolle Zielsetzungen auf zehn Handlungsfeldern, die übergeordnet auf einen Bedeutungsgewinn des Sports als gesellschaftspolitisches Arbeitsfeld abzielen . Mit ihr sind keine unmittelbar haushaltswirksamen Maßnahmen verbunden. Der Senat hat der Bürgerschaft mit Drs. 21/6800 den „Masterplan Active City – Für mehr Bewegung“ in Hamburg vorgestellt und dabei die Auswahl der zur Realisierung bis 2024 vorgesehenen 26 Projekte sowie sechs weitere Empfehlungen ausführlich erläutert. Die Auswahl der Projekte wurde von einer überbehördlichen Lenkungsgruppe aus über 700 Projekten der Olympiabewerbung vorgenommen. 60 Prozent der Maßnahmen entfallen auf den Bereich Breitensport, 40 Prozent auf Leistungssport. Der Masterplan stellt insofern das Erbe der Bewerbung Hamburgs um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Sommerspiele im Jahr 2024 dar. Ebenfalls dargestellt werden die Grundsätze zur Finanzierung der in Aussicht genommenen Vorhaben. Sie erfolgt anteilig im Rahmen der Ermächtigungen der Einzelpläne , Wirtschaftspläne beziehungsweise Unternehmenshaushalte. Für den Fall, dass eine Finanzierung daraus nicht vollständig möglich ist, kann nach entsprechender Begründung eine anteilige Inanspruchnahme zentraler Mittel in Betracht gezogen werden, deren Freigabe mit Einzeldrucksachen bei der Bürgerschaft beantragt werden muss. Die Bürgerschaft hat die Drs. 21/6800 am 27. Januar 2017 im Sportausschuss (siehe Protokoll Nummer 21/16) und am 2. März 2017 im Haushaltsausschuss (siehe Protokoll Nummer 21/27 und Bericht des Haushaltsausschusses Drs. 21/8374 mit Stellungnahme des Sportausschusses) beraten. Die abschließende Beratung der Bürgerschaft hat zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage noch nicht stattgefunden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum wurden Projekte in den MPAC aufgenommen, obwohl diese noch nicht gegenfinanziert worden sind? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/6800. 2. Wie ist der aktuelle Stand bei der Finanzierung beziehungsweise der Investorensuche der drei Projekte? Siehe Drs. 21/6800. 3. Die meisten der vorstellten Projekte waren seit Jahren geplant, bei der Olympiabewerbung wurde von 700 Projekten gesprochen, die realisiert werden sollten. Wie sollten diese überhaupt finanziert werden, wenn es bereits nicht möglich ist, die 26 Projekte vollständig zu finanzieren? Siehe Drs. 21/1504 sowie „Olympische und Paralympische Spiele 2024 in Hamburg, Finanzreport“, hinterlegt im Transparenzportal (http://suche.transparenz.hamburg.de/ dataset/olympische-und-paralympische-spiele-2024-in-hamburg-finanzreport). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8439 3 4. Die meisten vorgestellten Projekte des MPAC bestehen seit mehreren Jahren, wie viele von den nun umzusetzenden Projekten sind wirklich neue Ideen? Siehe Vorbemerkung. 5. In diesem Jahr werden bekanntlich drei Projekte umgesetzt, wie lange waren diesen wiederum schon in der Planung, wurden aber wegen Budgetmangels nicht umgesetzt? Die in Drs. 21/6800 genannten Schulsporthallen-Projekte werden im Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells von SBH | Schulbau Hamburg geplant und realisiert. Die über die Bedarfe der Schulen hinausgehenden Zusatzausstattungen wurden im Rahmen des regelmäßigen Austausches zur Bauplanung, Ausstattung und Nutzung von Sporthallen zwischen SBH | Schulbau Hamburg, den Bezirken, dem Hamburger Sportbund und den örtlichen Vereinen seit 2015 abgestimmt und in den MPAC aufgenommen . Die genannten Projekte sind finanziell abgesichert. Im Übrigen siehe Drs. 21/6800 und 21/8374. 6. Wie ist der aktuelle Stand bei der Investoren Suche für das Projekt „Beleuchtete Joggingstrecken in den Stadtteilen Hamm und Horn“? Die Erstellung des „Freiraumkonzepts Hamm/Horn“, welches durch die „Metropolregion Hamburg“ finanziell ermöglicht wurde, ist noch nicht abgeschlossen. Die Suche nach Sponsoren/Investoren für dieses Projekt dauert an. 7. Welche städtischen Investoren werden und wurden bei den Planungen und der Finanzierung der Projekte mitberücksichtigt beziehungsweise aktiv miteinbezogen? Keine für die in der Drs. 21/6800 dargestellten Vorhaben. 8. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Erstellung des MPAC? Siehe Drs. 21/8374. Nicht genannt sind anteilige, nicht quantifizierbare Personalkosten der beteiligten Behörden und Institutionen. 9. Warum sind die Mittel für die Sanierung vereinseigener Anlagen nach wie vor so gering? Wie viele Anlagen plant der Senat mit diesen Geld in den nächsten zwei Jahren zu sanieren? Die zuständige Behörde hat mit dem Hamburger Sportbund und dem Hamburger Fußballverband den Sportfördervertrag 2017/2018 geschlossen. siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/6992798/29a97c613baff9018e31b82d6bf43eb9/ data/2016-07-07-bis-pm-dl-sportfoerdervertrag.pdf. Dieser Vertrag sieht ebenso wie die vorhergehenden Sportförderverträge eine seit 2013 gleichmäßige Förderung der vereinseigenen Anlagen in Höhe von jährlich rund 2 Millionen Euro vor, die um zusätzliche Mittel durch Beschlüsse der Bürgerschaft ergänzt wurden; siehe Drs. 21/1618, 21/7029, 21/7030, 21/5889 und 21/7472. Insofern teilt der Senat Bewertung des Fragestellers nicht. Die Sanierung sowie die Planung der Sanierung vereinseigener Anlagen obliegen der Sportselbstverwaltung. Die Vergabe der Fördermittel durch die Sportselbstverwaltung richtet sich nach den Förderrichtlinien des Hamburger Sportbundes (https://www.hamburger-sportbund.de/system/files/downloads/files/ 2017_richtlinien_investition_vereinseigene_anlagen_2016-09-28.pdf) und des Hamburger Fußballverbandes (http://www.hfv.de/artikel/foerderkatalog-fuer-sportanlagen/). Hiernach können Vereine über die gesamte Laufzeit des Doppelhaushalts Anträge stellen. Darüber hinaus können Vereine Sportförderkredite zur Finanzierung ihrer Bauund Sanierungsvorhaben bei der Investitions- und Förderbank Hamburg beantragen, die durch städtische Bürgschaften besichert werden (siehe Haushaltsbeschluss 2017/ 2018, Artikel 5, Nummer 11 und Richtlinie Sportsportkredit: Drucksache 21/8439 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 http://www.hamburg.de/contentblob/5924336/3d7b403359540eb72f4cb4cb95b07774/ data/richtlinie-ifb-foerderkredit-sportstaetten.pdf). 10. Kommt es überhaupt zu einer effektiven Erhöhung des Gesamtbudgets für Sport? Ja.