BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/844 21. Wahlperiode 30.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Hamann, Birgit Stöver und Franziska Grunwaldt (CDU) vom 22.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Fertigstellungen im geförderten Wohnungsbau 2014 Im Jahr 2014 wurden in ganz Hamburg 2.041 geförderte Wohnungen fertiggestellt. Diese Wohnungen verteilen sich jedoch sehr unterschiedlich auf die sieben Hamburger Bezirke. Während beispielsweise in HamburgNord 658 Wohnungen und in Hamburg-Mitte 537 Wohnungen fertiggestellt wurden, sind in Eimsbüttel lediglich 76 Wohnungen und in Bergedorf keine einzige Wohnung im geförderten Wohnungsbau entstanden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) – wie folgt: 1. Weshalb wurde im Jahr 2014 keine einzige geförderte Wohnung in Bergedorf fertiggestellt? Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Umstand, dass in Bergedorf der geförderte Wohnungsbau nicht stattgefunden hat und welche Konsequenzen werden daraus abgeleitet? Der Umstand, dass statistisch in 2014 keine geförderte Mietwohnung in Bergedorf fertiggestellt wurde, erlaubt keinen Rückschluss darauf, dass in Bergedorf geförderter Wohnungsbau nicht stattgefunden hat. Seit 2011 wurden von der IFB Hamburg Bewilligungen für insgesamt 423 geförderte Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen in Bergedorf ausgesprochen. Mit Stand 31. Mai 2015 wurden davon 260 in den Jahren 2013 und 2015 fertiggestellt; weitere werden folgen, die sich derzeit im Bau befinden oder deren Bau noch nicht begonnen hat. Im Rahmen der normalen Bautätigkeit von in der Regel rund zwei Jahren nach Bewilligung wurden diese und werden die verbliebenen geförderten Wohnungen fertiggestellt , wobei es hierbei zu Schwankungen bei einzelnen Bauvorhaben aufgrund einer Vielzahl möglicher Gründe kommen kann (zum Beispiel Wetter, Auslastung der Handwerker, Materialbeschaffung, Beseitigung von Bodenkontamination). 2. Weshalb wurden im Jahr 2014 von insgesamt 1.116 fertiggestellten Wohnungen im Bezirk Eimsbüttel lediglich 76 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau errichtet? Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese geringe Anzahl an Fertigstellungen im geförderten Wohnungsbau und welche Konsequenzen werden daraus abgeleitet? Seit 2011 wurden von der IFB Hamburg rund 400 geförderte Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen in Eimsbüttel bewilligt, die nun sukzessive fertiggestellt werden. So wurden in den ersten fünf Monaten des Jahres 2015 bereits 136 dieser geförderten Mietwohnungen fertiggestellt. Diese Zahlen bestätigen, dass die Drucksache 21/844 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 vom Senat eingeleiteten Maßnahmen zur Schaffung von mehr (gefördertem) Wohnraum greifen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 3. 3. Wie kann der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde darauf Einfluss nehmen, dass sich der Bau von geförderten Wohnungen zukünftig gleichmäßiger auf die sieben Hamburger Bezirke verteilt? Der Senat hat seit 2011 – bei Zugrundelegung des Primats der Innenentwicklung – die Voraussetzungen für die Schaffung von mehr gefördertem Wohnraum in ganz Hamburg geschaffen. Im „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ haben sich die Bezirke verpflichtet, bei Projekten mit Mietwohnungsneubau einen Anteil von 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zu erreichen. Im „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ haben sich die Wohnungsverbände gegenüber dem Senat verpflichtet, auf ihre Mitgliedsunternehmen einzuwirken, von ihren Neubauvolumina einen Anteil von 30 Prozent geförderten Mietwohnungsbau zu realisieren. Die Vergabe von Grundstücken nach Konzeptverfahren erfolgt in der Regel mit der Vorgabe eines Anteils von mindestens 30 Prozent geförderten Wohnungen. Die Wohnraumförderung wurde in ihrem Volumen deutlich erhöht und kann in der ganzen Stadt angewendet werden. Mit diesen Maßnahmen sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, in ganz Hamburg geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Der Senat wird auch in der 21. Legislaturperiode daran konsequent festhalten. Eine exakt gleichmäßige Verteilung des neu geförderten Wohnraums innerhalb eines Kalenderjahres auf alle Bezirke wäre indes nicht umsetzbar, da die Neubautätigkeit auch immer den jeweils bestehenden Gegebenheiten der Bezirke beziehungsweise der individuellen Quartiere und Grundstücke Rechnung tragen muss (zum Beispiel in Hinblick auf die Dichte der bereits vorhandenen Bebauung und die zur Verfügung stehenden Flächen). Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Weshalb wurden im Jahr 2014 in ganz Hamburg lediglich 34 Wohnungen im 2. Förderweg fertiggestellt? Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese geringe Anzahl an Fertigstellungen im 2. Förderweg und welche Konsequenzen werden daraus abgeleitet? Der 2. Förderweg wurde 2012 als reguläres Förderprogramm eingeführt, in 2011 waren bereits Pilotprojekte gestartet. Seitdem wird der 2. Förderweg von den Bauherren bei ihren neuen Planungen berücksichtigt, was zunehmend auch zu entsprechenden Bewilligungen bei der IFB Hamburg führt. Die bewilligten Bauvorhaben werden nun im Rahmen der üblichen Bautätigkeit sukzessive fertiggestellt. Bei den Fertigstellungen im Jahr 2014 handelt es sich insofern um die ersten abgeschlossenen Projekte . Im Jahr 2015 und den kommenden Jahren ist mit einer deutlichen Steigerung der Fertigstellungen im 2. Förderweg zu rechnen.