BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8442 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann, Dr. Bernd Baumann, Dr. Joachim Körner (AfD) vom 23.03.17 und Antwort des Senats Betr.: DIE LINKE Hamburg – Extremistische Teilstrukturen und Verbindungen zu gewaltorientierten linksextremistischen Gruppen (III) In einem Schreiben des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg unter dem Titel „Extremistische Kandidaten und ihre Ergebnisse“ aus dem Jahr 2011 wird nach einem Bericht des „Hamburger Abendblattes“ vom 02.03.2011 ausgeführt, dass die LINKEN-Bürgerschaftsabgeordnete Cansu Özdemir „dem Umfeld der kurdischen Arbeiterpartei PKK zuzurechnen ist".1 Die PKK wurde in Deutschland am 26.11.1993 verboten und wird von der Europäischen Union seit 2002 als terroristische Organisation gelistet. Im Urteil vom 28.10.2010 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es sich bei der PKK um eine ausländische terroristische Vereinigung handelt. Die PKK ist Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der Landesämter für Verfassungsschutz. Ihre Aktivitäten werden im Bericht des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz unter dem Kapitel „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug“ umfassend dargestellt.2 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde über Art und Umfang der personellen Verflechtung der LIN- KEN-Politikerin und Bürgerschaftsabgeordneten Cansu Özdemir und der PKK? a. Ist es insbesondere zutreffend, dass Cansu Özdemir 2011 dem Umfeld der PKK zugerechnet wurde? b. Wie stellten sich die vom Landesamt für Verfassungsschutz festgestellten Verbindungen zwischen Cansu Özdemir und der PKK dar? c. Welche politischen Standpunkte vertrat oder vertritt Cansu Özdemir in Zusammenhang mit den politischen Zielsetzungen der PKK und liegen hiernach terroristische Bestrebungen oder Bestrebungen gegen die FDGO vor? d. Welche Entwicklungen gab es zu den Feststellungen seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg seit 2011? 1 http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article107963040/Linke-Abgeordnete-alsextremistisch -eingestuft.html (abgerufen am: 02.03.2017). 2 Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg (2016): Seite 66 fortfolgende. Drucksache 21/8442 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nach dem Grundsatz der Organtreue und dem daraus folgenden Gebot der Rücksichtnahme der Verfassungsorgane untereinander nimmt der Senat davon Abstand, Auskünfte und Bewertungen zur Tätigkeit einzelner Mitglieder anderer Verfassungsorgane vorzunehmen. 2. Inwieweit bestehen nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde weitere personelle Verbindungen und Verflechtungen zwischen Mitgliedern der Partei DIE LINKE des Landesverbandes Hamburg, der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE oder der Hamburger Jugendorganisation Linksjugend (`solid) mit der PKK? Bitte umfassend darlegen. Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg liegen Erkenntnisse vor, dass die Linksjugend „`solid“ anlassbezogen mit der PKK nahestehenden Organisationen kooperiert. Zuletzt erfolgte dies im Kontext der Demonstration am 8. Dezember 2016 gegen das OSZE-Treffen in Hamburg (Tenor: „Statt Frieden und Sicherheit – Krieg und Destabilisierung in Kurdistan und anderswo“). Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen dem LfV Hamburg nicht vor. Im Übrigen siehe Verfassungsschutzbericht 2015: http://www.hamburg.de/contentblob/6294598/0cfeabcde6da1a1ce2311f39b70f7621/d ata/verfassungsschutzbericht-2015-bericht.pdf.