BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8445 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 23.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Justizvollzug: Ersatzfreiheitsstrafen und Rückfallquoten Nach aktuellen Presseberichten haben die Ersatzfreiheitsstrafen in den Hamburger Justizvollzugsanstalten (JVA) deutlich zugenommen. In Deutschland betrifft dies jährlich etwa 50.000 Menschen, und das belastet den Vollzug . Beispielweise gibt es in Hamburg zunehmend Schwarzfahrer, die Ersatzfreiheitsstrafen antreten, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen können . Zudem sind die Haftplatzkapazitäten in Hamburg nahezu ausgeschöpft. Erschwerend könnten sich auch höhere Rückfallquoten auswirken. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im langfristigen Vergleich hat es in den vergangenen Jahren – im Rahmen erheblicher Schwankungen – tendenziell eher einen Rückgang der Belegung der Justizvollzugsanstalten mit Gefangenen gegeben, bei denen eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet wurde. So lag die Zahl der Insassen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe in Hamburg am 1. Januar 2006 bei 98, am 1. Januar 2010 bei 87, am 1. Januar 2014 bei 80, am 1. Januar 2015 bei 93, am 1. Januar 2016 bei 83 und am 1. Januar 2017 bei 77 Personen . Neben dem tendenziellen Rückgang kam es auch in der Vergangenheit vereinzelt immer wieder zu erheblichen Schwankungen. So verbüßten etwa zum 1. Juli 2006 151 Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch sind die Rückfallraten nach Delikten ohne Bewährung von erwachsenen Inhaftierten in den Jahren 2014 bis 2017 (bitte nach Alter über 21 Jahren, über 30 Jahren, über 40 Jahren und über 50 Jahren und Delikten darstellen)? 2. Wie hoch sind die Rückfallraten nach Delikten von zur Bewährung ausgesetzten Straftaten erwachsener Straftäter in den Jahren 2014 bis 2017 (bitte nach Alter über 21 Jahren, über 30 Jahren, über 40 Jahren und über 50 Jahren und Delikten darstellen)? Siehe Drs. 21/8377. 3. Wie viele Personen sind in den Jahren 2014 bis 2017 zu Ersatzfreiheitsstrafen in Hamburg verurteilt wurden (bitte nach Jahren und Delikten differenziert darstellen)? Wie viele Personen sind jeweils darunter, die die Ersatzfreiheitsstrafen antraten/antreten, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnten/können? Eine Verurteilung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe ist als Rechtsfolge nach dem Strafgesetzbuch (StGB) nicht vorgesehen. Gemäß § 43 StGB tritt die Freiheitsstrafe an die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe). Statistische Erhebungen der Anordnungen der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe finden insoweit nicht Drucksache 21/8445 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 statt und die Daten können auch händisch nicht valide erhoben werden, da die Anordnung bis zur vollständigen Vollziehung der Ersatzfreiheitsstrafe jederzeit geändert werden kann (zum Beispiel durch Zahlung der Geldstrafe). Zudem ist die manuelle Auswertung sämtlicher Vollstreckungsfälle in der zur Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. In welcher JVA sind wie viele Personen in den Jahren 2014 bis 2017 untergebracht worden, die zu Ersatzfreiheitsstrafen in Hamburg verurteilt wurden (bitte begründen und nach Jahren sowie Delikten aufgliedern)? Die Delikte und die Begründung der Vollziehung werden statistisch nicht erfasst. Die Frage wäre nur durch eine manuelle, personenbezogene Einzelfallauswertung zu beantworten. Dies ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Anzahl der eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßenden Gefangenen wird nicht fortlaufend , sondern nur an Stichtagen erhoben, sodass nicht zu ermitteln ist, wie viele Personen im genannten Zeitraum insgesamt Ersatzfreiheitsstrafen verbüßt haben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie hoch sind derzeit die Kosten für einen Haftplatz in Hamburg? Siehe Drs. 21/8377.