BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8455 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 24.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Städtische Beteiligung bei Hapag-Lloyd: Kann Olaf Scholz seine Versprechen halten? (X) Der Satz „I want my money back“ ist unverrückbar mit der erneuten Investition von 420 Millionen Euro Steuergeld in die Hapag-Lloyd AG (HL) durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) unter Olaf Scholz verbunden . Der mittelbare Beteiligungsbuchwert an der Reederei in der Bilanz der HGV stieg damit auf insgesamt 1,156 Milliarden Euro.1 Der aktuelle Börsenkurs der Aktie hat sich nach einem Tiefststand von unter 15 Euro vor gut einem Jahr zwischenzeitlich auf über 31 Euro erholt, stürzte jedoch nach Bekanntwerden von Vorermittlungen der US-Justiz wegen des Verdachts von Preisabsprachen zwischen Reedereien wieder auf rund 27 Euro ab.2 Die im Juli 2016 vom Senat mit Drs. 21/5760 vorgestellte Fusion mit der arabischen Reederei UASC sollte ursprünglich bis spätestens Ende März 2017 abgeschlossen werden. Am 17. März 2017 teilte Hapag-Lloyd jedoch mit, dass die gemäß bisherigem Business Combination Agreement (BCA) ursprünglich am 31. März 2017 auslaufende Deadline für den Abschluss der Fusion zwischen HL und UASC bis zum 31. Mai 2017 verlängert worden sei.3 In der Mitteilung heißt es, dass die Transaktion zwar nicht gefährdet sei, die letzten Vorbereitungen jedoch mehr Zeit beanspruchten als erwartet. Nach wie vor liegen dabei offenbar Genehmigungen der Banken von UASC nur „im Wesentlichen“ vor. Bereits im Dezember 2016 wurde von der Nachrichtenagentur Reuters über entsprechende Probleme berichtet.4 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Hapag-Lloyd AG (HL) beantwortet als börsennotierte Aktiengesellschaften aus aktienrechtlichen Gründen alle Anfragen der Aktionäre einheitlich im Rahmen der Hauptversammlung. Der Senat beantwortet daher die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) und der Ad-hoc-Mitteilung der HL vom 17. März 2017 wie folgt: 1. Welche Änderungen am Business Combination Agreement oder sonstigen Verträgen wie zum Beispiel dem Shareholders Support Agreement (SSA), das gemäß Drs. 21/5760 ein einheitliches Rechtsgeschäft mit 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 3. in Drs. 20/7315. 2 Vergleiche http://www.n-tv.de/wirtschaft/Hapag-Lloyd-Aktie-rutscht-ab-article19758342.html. 3 Vergleiche https://www.hapag-lloyd.com/de/press/releases/2017/03/hapag-lloyd-ag-and-uascshift -long-stop-date-under-business-comb.html. 4 Vergleiche http://de.reuters.com/article/deutschland-hapag-lloyd-idDEKBN1491WW. Drucksache 21/8455 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dem BCA bildet, wurden zwischenzeitlich jenseits der eingangs erwähnten Fristverlängerung vereinbart? Keine. 2. Inwieweit ist die HGV beziehungsweise FHH in diesem Zusammenhang zwischenzeitlich jeweils wann genau im Außen- oder Innenverhältnis welche neuen tatsächlichen oder potenziellen Verpflichtungen jeweils wem gegenüber eingegangen oder prüft beziehungsweise plant diese einzugehen? Neue Verpflichtungen wurden nicht eingegangen und sind nicht geplant. 3. Wie viele und welche Banken von UASC haben der geplanten Fusion noch nicht abschließend zugestimmt? Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Formulierung in der eingangs erwähnten Mitteilung von Hapag-Lloyd, dass die entsprechenden Genehmigungen „im Wesentlichen “ vorlägen? Welche Details sind folglich mit welchen Banken von UASC noch zu klären? 4. Um welchen Zeitraum verschiebt sich die gemäß Drs. 21/5760 in einem Zeitraum von sechs Monaten nach Closing geplante Kapitalerhöhung durch die Verzögerung beim Abschluss der Fusion? Welchen Einfluss hat dies auf die Liquiditätssituation des Unternehmens? 5. Ermittelt die US-Justiz wegen möglicher Preisabsprachen auch gegen Hapag-Lloyd oder UASC? Welche konkreten „Bedenken“ hat das US- Justizministerium zudem wann genau gegen die neuen Schifffahrtsallianzen angemeldet?5 6. Inwieweit können diese eingangs erwähnten (Vor-)Ermittlungen beziehungsweise die oben genannten „Bedenken“ des US-Justizministeriums zu weiteren Verzögerungen bei der geplanten Fusion zwischen Hapag- Lloyd und UASC führen? Siehe Vorbemerkung. 5 Vergleiche http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/US-Justiz-ermittelt-auch-gegen-Hapag- Lloyd,hapaglloyd412.html.