BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8456 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 24.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Flächenpotenzial südlich des Containerterminals Altenwerder Südlich der Containerfläche Altenwerder und dem Moorburger Elbdeich befindet sich eine bislang ungenutzte Freifläche (Flst.-Nummer 2156, 2159, 2226, 2297). Laut Hafenentwicklungsplan liegt diese Fläche in der Erweiterungszone I (Moorburg) und ist somit für eine perspektivische Hafennutzung vorgesehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie groß (in Quadratmetern) ist die in der Einleitung genannte Fläche? Circa 338.000 m². 2. Wie ist die Fläche planungsrechtlich gesichert? Bis auf einen kleineren Streifen Hafennutzungsgebiet im nördlichen Bereich befindet sich die Fläche im Hafenerweiterungsgebiet gemäß § 2 Absatz 1 Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG). 3. Wie wird die Fläche aktuell genutzt? Es handelt sich um eine Grünfläche. 4. Welche Nutzungseinschränkungen weist diese Fläche aus welchen Gründen auf? Im Hafenerweiterungsgebiet gilt das Veränderungsverbot gemäß § 3 Absatz 1 S. 1 HafenEG. Im Übrigen siehe Antworten zu 8. und 9. 5. Plant der Senat beziehungsweise die HPA, die Fläche umzunutzen? Nein. a. Wenn ja, in welchem Zeit- und Kostenrahmen? Wofür soll diese Fläche genutzt werden? b. Wenn ja, welche zuständige Stelle führt die Planungen federführend durch und welche anderen Stellen sind eingebunden? 6. Welche unternehmerischen Interessen gibt es von welcher Seite für welche Nutzung der Fläche? Welche Vorschläge gibt es dazu und wann hat der Senat dazu Gespräche mit welchem Ergebnis geführt? Es gab eine Anfrage eines Dritten wegen einer nicht hafenwirtschaftlichen Nutzung. Hafenwirtschaftlichen Interessen liegen nicht vor. Es wurden dazu auch keine Gespräche geführt. Drucksache 21/8456 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Sieht der Senat beziehungsweise die HPA mittel- beziehungsweise langfristig den Bedarf diese Fläche für die Erweiterung des Containerterminals Altenwerder (CTA) zu nutzen? a. Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums ist die Erweiterung des CTA vorgesehen und welche Vorkehrungen müssen dafür getätigt werden ? Inwiefern eignet sich diese Fläche bis dahin für eine Zwischennutzung und welche Nutzungen sind aus Sicht des Senats beziehungsweise der HPA hierfür denkbar? Welche Gespräche sind dazu seit wann mit wem geführt worden und wer war vonseiten der Behördenleitung anwesend? Welcher Kostenrahmen ist nach den bisherigen Planungen vorgesehen? Es besteht ein langfristiger hafenwirtschaftlicher Bedarf am Hafenerweiterungsgebiet in Moorburg. Eine Erweiterungsplanung für das Containerterminal Altenwerder (CTA) auf diesen Flächen gibt es gegenwärtig nicht. Diese sind für eine Zwischennutzung nicht geeignet. Im Übrigen siehe Antworten zu 2., 5. bis 6. sowie 7. und 7. a. sowie Drs. 20/5550 (Hafenentwicklungsplan). 8. Ist die Fläche altlasten- und kampfmittelfrei? Wenn nein, welche Belastungen wurden festgestellt und welche Nutzungseinschränkungen gehen damit einher? Die Flurstücke 2156 und 2297 weisen Altlasten auf. Die Flurstücke 2226 und 2159 sind Altlastverdachtsflächen. Da die Flächen teilweise als Spülfelder vorgenutzt wurden , ist hier von charakteristischen Verunreinigungen auszugehen, insbesondere mit Schwermetallen, Arsen, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) oder Dioxinen/Furanen (PCDD/F). Zudem besteht Kampfmittelverdacht. Ein aktueller Handlungsbedarf besteht bei der derzeitigen Nutzung als Grünfläche nicht. Bei Baumaßnahmen wäre mit entsprechenden Sondierungs- und Entsorgungskosten zu rechnen. 9. Wann fand die letzte Erhebung im Rahmen der Biotopkartierung statt und welche Biotoptypen beziehungsweise Lebensraumtypen mit welchen Bewertungen wurden dabei festgestellt? Welche schützenswerten Arten wurden festgestellt? Wann soll die nächste Erhebung stattfinden? Im Juni des Jahres 2015 wurde eine Biotoptypenkartierung durchgeführt mit folgendem Ergebnis*: AKF (8), AKM (6), AKT (8), APF (8), APM (6), APT (8), BSS (0), FGR (8), FGV (6), FGX (8), FWX (2), GIM (6), GIS (6), GMZ (6), HEA (6), HEE (6), HEG (6), HGF (8), HM (6), HRS (6), LOW (6), NHR (8), OAS (2), OAX (1), OWS (1), OWX (1), OX (1), SXR (4), TMZ (12), VBG (1), VSW (0), WPB (8), WSW (8), YFS (1), ZHN (6), ZRT (3), ZRW (3), ZSN (6). Insgesamt wurden 25 Pflanzenarten der Roten Liste Hamburgs kartiert: Nelken- Haferschmiele, Ziegelroter Fuchsschwanz, Gewöhnliche Ochsenzunge, Filzige Klette, Bärenschote, Sand-Segge, Artengruppe Sparrige Segge, Kornblume, Wiesen- Flockenblume, Echtes Tausendgüldenkraut, Graugrüner Gänsefuß, Gewöhnlicher Natternkopf, Esels-Wolfsmilch, Moor-Labkraut, Echtes Labkraut, Wiesen-Alant, Berg- Sandglöckchen, Blaugrüne Binse, Katzenschwanz, Wilde Malve, Sumpfquendel, Graugrüne Teichsimse, Felsen-Fetthenne, Roter Wasser-Ehrenpreis, Stand-Ehrenpreis . Eine erneute Erhebung ist gegenwärtig nicht geplant. * Die Biotypen sind alphabethisch aufgelistet gemäß Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Hamburg, Anhang 2. Siehe hierzu: http://www.hamburg.de/ contentblob/1159602/db2ea949d1341fd1d1eec8f6c50e5e4c/data/download-kartieranleitungund -biotoptypenschluessel-fuer-die-biotopkartierung-in-hamburg.pdf. Die Bewertung in Klammern erfolgte gemäß dem sogenannten Hamburger Staatsrätemodell.