BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8459 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 24.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Situation an Krankenhäusern Der Gesamtbetriebsrat der Asklepios Gruppe beklagt eine erhebliche Arbeitsverdichtung, hält jedoch die Situation an den Hamburger Kliniken des Konzerns für überdurchschnittlich gut. Ich frage den Senat: 1. Wie hat sich der Umsatz der Hamburger Asklepios-Krankenhäuser seit 2007 entwickelt? Siehe http://beteiligungsbericht.fb.hamburg.de/Download.html. Hinsichtlich der Umsätze der einzelnen Kliniken verweist Asklepios auf das Betriebsund Geschäftsgeheimnis. 2. Wie hat sich seit 2007 der Basisfallwert der DRGs seit 2007 verändert? Nach § 10 Absatz 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) vereinbaren die Vertragsparteien auf der Landesebene jährlich bis zum 30.11. den landesweiten Basisfallwert für das Folgejahr. Der Landesbasisfallwert in Hamburg wurde in den Jahren 2007 bis 2017 wie folgt vereinbart: 2007 2.830,00 € 2013 3.109,00 € 2008 2.824,00 € 2014 3.178,52 € 2009 2.927,48 € 2015 3.197,00 € 2010 2.975,00 € 2016 3.278,19 € 2011 2.955,00 € 2017 3.350,00 € 2012 3.043,47 € 3. Wie haben sich die Lohn- und Gehaltstarife für das ärztliche und nicht ärztliche Personal seit 2007 im Durchschnitt verändert? Siehe Anlage. 4. Gibt es wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, dass die Qualität von Behandlung und Pflege bei Unterschreiten von Personaluntergrenzen nachlässt? Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wurde eine wissenschaftliche Expertise erstellt, die in Kürze auf der Internetseite des BMG zur Verfügung gestellt wird. 5. Unterstützt der Senat Bestrebungen, gesetzliche Personaluntergrenzen für Krankenhäuser einzuführen? Wenn ja: Wie differenziert müssen diese sein? Drucksache 21/8459 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wer soll diese Personaluntergrenzen festlegen (der zuständige Bundesminister , der Gemeinsame Bundesausschuss)? Eine angemessene Personalausstattung ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten in der Pflege im Krankenhaus entscheidend . Eine Expertenkommission auf Bundesebene, der auch Hamburgs Gesundheitssenatorin angehört, hat einen Maßnahmenkatalog beschlossen, der die Personalsituation in der pflegerischen Patientenversorgung verbessern soll. Sehr kurzfristig werden noch in dieser Legislaturperiode die Vertragsparteien auf Bundesebene (DKG, Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherer ) gesetzlich verpflichtet, Personaluntergrenzen für einzelne Krankenhausabteilungen festzulegen. Gelingt es den Vertragsparteien nicht, die Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen bis zum 30. Juni 2018 zu vereinbaren, setzt das BMG diese als Verordnungsgeber direkt mit Wirkung zum 1. Januar 2019 fest. Mit den Personaluntergrenzen wird eine auf die jeweilige Fachabteilung bezogene Mindest-Relation zwischen qualifizierten Pflegekräften und Patienten festgelegt. Zusätzlich sind Vorgaben für Intensivstationen und gesondert für Nachtschichten geplant. 7. Wie viele Gesetze und Verordnungen betreffend die Krankenhäuser wurden seit 2011 von Bund und Land Hamburg beschlossen? Auf Hamburger Ebene wurden folgende Rechtsvorschriften erlassen: Hamburgisches Krankenhausgesetz PauschalförderVO Und auf Bundesebene: Krankenhausfinanzierungsgesetz Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich Bundespflegsatzverordnung Krankenhausentgeltgesetz Versorgungsstrukturgesetz Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung Psychiatriepersonalverordnung Verordnung über die Voraussetzungen für die Bewertung neuer Untersuchungsund Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten Krankenhausstrukturfondsverordnung Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Stärkung der über sie geführten Aufsicht Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB X im Zuständigkeitsbereich des BMG Gesetze zur Änderung des SGB V Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8459 3 Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2014 Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung 8. Wie viele offene Stellen und wie viele Arbeitssuchende aus dem Bereich ärztliches und nicht ärztliches Personal gibt es derzeit in Hamburg? Bestand an Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und an gemeldeten Arbeitsstellen im Berufsaggregat Gesundheits- und Pflegeberufe (Zielberuf nach der KldB 2010) Hamburg (Gebietsstand Februar 2017), Zielberuf nach der KldB 2010 Arbeitsuchende Arbeitslose gemeldete Arbeitsstellen 1 2 3 Insgesamt 136.724 72.027 15.759 Gesundheits- und Pflegeberufe 6.168 3.050 1.479 davon Gesundheits- und Pflegeberufe im engeren Sinne (i.e.S.) 5.733 2.817 1.291 davon Sonstige Gesundheitsfachberufe 435 233 188 Ohne Angabe o.ä. 1) 7.810 2.001 - 1) Der Anteil der Fälle ohne Angabe ist bei der Interpretation – insbesondere bei Vergleichen zwischen Regionen – zu berücksichtigen. Je höher dieser Anteil, desto stärker können die übrigen Merkmalsausprägungen unterzeichnet sein. Da die Unterzeichnung nicht gleichmäßig verteilt sein muss, kann es zu Verzerrungen kommen. 9. Stimmt es, dass der in den Hamburger Asklepios-Krankenhäusern erwirtschaftete Gewinnvollständig reinvestiert wurde? Wenn nein: Welcher Anteil wurde reinvestiert? Ja. 10. Wie viel Geld erhielten die Hamburger Asklepios-Krankenhäuser seit 2007 von der Stadt Hamburg für Investitionen? Seit 2007 bis 27. März 2017 erhielten die Plankrankenhäuser der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH rund 535 Millionen Euro für Investitionen. 11. Wie viel Geld haben die Hamburger Asklepios-Krankenhäuser seit 207 aus eigenen Mitteln investiert? Zwischen 2007 und 2015 wurden 468,3 Millionen Euro aus Eigenmitteln investiert. Ein geprüfter Jahresabschluss der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH für 2016 liegt noch nicht vor. Ta ri fe n tw ic kl u n g A K H H a u f B as is 2 0 0 7 .x ls x Er st e llt : P er so n al co n tr o lli n g St an d : 2 7 .0 3 .2 0 1 7 D ru ck : 2 7 .0 3 .2 0 1 7 1 3 :5 2 Se it e 1 v o n 1 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 TV -Ä rz te K A H * 1 1 ,0 0 0 1 ,0 0 5 1 ,0 9 0 1 ,1 4 9 1 ,1 7 4 1 ,1 9 8 1 ,2 2 0 1 ,2 4 0 1 ,2 6 0 TV -K A H ** 1 1 ,0 4 7 1 ,1 0 0 1 ,1 1 5 1 ,1 4 3 1 ,1 7 7 1 ,2 0 4 1 ,2 4 3 1 ,2 6 9 1 ,2 9 1 1 ,0 0 1 ,0 5 1 ,1 0 1 ,1 5 1 ,2 0 1 ,2 5 1 ,3 0 1 ,3 5 In d ex -E n tw ic kl u n g Ta ri fe A K H H a u f B as is 2 0 0 7 *) T ar if ve rt ra g fü r Ä rz ti n n en u n d Ä rz te im K ra n ke n h au sa rb ei tg eb er ve rb an d H am b u rg e . V . ** ) Ta ri fv er tr ag f ü r d en K ra n ke n h au sa rb ei tg eb e rv er b an d H am b u rg e . V . Drucksache 21/8459 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 8459ska_text 8459ska_Antwort_Anlage