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kleineAnfragen
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/846
21. Wahlperiode
30.06.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Jersch und Heike Sudmann (DIE LINKE)
vom 22.06.15
und
Antwort des Senats
Betr.:
„Gigaliner“ in Hamburg
Der Güterverkehr wächst scheinbar unaufhaltsam. Verkehrsprognosen wur-
den von der realen Entwicklung eingeholt. Für den Lkw-Verkehr wird ein wei-
terer Anstieg vorhergesagt.
In Deutschland dürfen Lkws als Hänger- oder Sattelzüge bis 40 t (im Kombi-
verkehr bis 44 t, wobei eine Last von 11,5 t pro Achse nicht überschritten
werden darf) inklusive Ladung schwer sein. Versuche mit größeren Einheiten
laufen in verschiedenen europäischen Staaten.
2006 startete das Kabinett Merkel/Steinmeier einen Feldversuch mit Euro-
Combis (Lang-Lkws) – oft nach der Modellbezeichnung eines Aufbauherstel-
lers fälschlicherweise Gigaliner genan
nt – zuerst auf bundesdeutschen Auto-
bahnen. Die nachfolgende Regierung Merkel
/Westerwelle strebte laut Koali-
tionsvertrag eine „maßvolle Erhöhung der Lkw-Größen und -gewichte“ in
Richtung eines 60-Tonnen-Lkws an, wie es ihn in wenigen anderen europäi-
schen Ländern schon gibt.
Anlässlich der Vorstellung eines Zwischenberichtes zum Feldversuch mit
Lang-Lkws äußerte sich im März 2015 nun Verkehrsminister Dobrindt im
Verkehrsausschuss des Bundestages positiv. Dies, obwohl von den für den
Feldversuch vorgesehenen 400 Lang-Lk
ws derzeit nur 112 auf deutschen
Straßen unterwegs sein sollen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Welche Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte sind in der Freien
und Hansestadt Hamburg für Lang-Lkws zugelassen?
Siehe Drs. 20/11923.
2. Brauchen Fahrer/-innen dieser Lang-Lkws eine besondere Fahrerlaubnis
beziehungsweise eine erweiterte geg
enüber Inhabern/-innen von Fahrer-
laubnissen für „normale“ Lkws?
3. Wie ist der Ausbildungsstand der Führer/-innen von Lang-Lkws?
Siehe § 11 der Verordnung über Ausnahmen
von straßenverk
ehrsrechtlichen Vor-
schriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStV-
AusnV) vom 19. Dezember 2011 für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit
Überlänge.
4. Wie viele Firmen mit wie vielen Fahrzeugen beteiligen sich an dem
Pilotprojekt – und wie ist die Entwicklung seit 2006?
Drucksache 21/846
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
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Der Feldversuch in Deutschland startete am 1. Januar 2012. 45 Unternehmen mit 119
Fahrzeugen beteiligen sich derzeit. Die Zahl der Anmeldungen am Feldversuch ist
über den Berichtszeitraum mehr oder weniger kontinuierlich angestiegen. Genauere
Angaben liegen in Hamburg hierzu nicht vor.
5. Inwieweit ist Hamburg in die Auswertung des Pilotprojekts eingebunden?
6. Welche Hamburgischen Firmen beziehungsweise Niederlassung nutzen
in welchem Umfang Lang-Lkws gegebenenf
alls auf welchen Strecken im
Linienverkehr?
Die Auswertung des Feldversuches obliegt der Bundesanstalt für Straßenwesen. Im
Übrigen siehe Drs. 20/463 und 20/1552.
Die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) sieht
keine gesonderten Anzeige- beziehungsweise Genehmigungspflichten gegenüber den
Landesbehörden vor (siehe auch Drs.
20/3894 und Drs. 20/13358).
7. Welche Lokalitäten in der Freien und Hansestadt Hamburg werden mit
Lang-Lkws angefahren und wie viele sind das jeweils?
Von den gemeldeten Unternehmen haben neun Hamburg als Ziel beziehungsweise
Startpunkt angegeben. Sie können Hamburg
mit maximal 25 Fahrzeugen anfahren. Im
Übrigen siehe Antwort zu 5. und 6.
8. Welche neuen Strecken sind für den Verkehr mit Lang-Lkws auf dem
Stadtgebiet ausgewiesen beziehungsweise sind gegebenenfalls in Aus-
weisung beziehungsweise Planung?
Siehe Drs. 20/11923 und 20/13358.
9. Welche baulichen Veränderungen gibt oder gab es wegen Lang-Lkw-
Einsatzes und wie hoch beziffert der Senat die Kosten für die Freie und
Hansestadt Hamburg?
Keine. Im Übrigen: entfällt.
10. Welche verkehrsrechtlichen Fragen wirft der Einsatz von Lang-Lkws bis-
her gegebenenfalls für die Freie und Hansestadt Hamburg auf?
Keine. Verkehrsrechtliche Fragen sind in der LKWÜberlStVAusnV geregelt.
11. Gibt es, und welcher Art sind gegebenenfalls, Probleme in der Verkehrs-
sicherheit mit Bezug auf Lang-Lkws?
12. Gab es polizeilich erfasste Vorfälle mit Lang-Lkws in der Freien und
Hansestadt Hamburg und welche?
Die Polizei führt keine Statistik im Sinne der
Fragestellung. Für die Beantwortung wäre
die händische Auswertung aller circa 13.500 Verkehrsunfälle pro Jahr mit Lkw-
Beteiligung seit dem 1. Januar 2012 (Inkrafttreten der LKWÜberlStVAusnV) erforder-
lich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Ver-
fügung stehenden Zeit nicht möglich.
Auch Verkehrsordnungswidrigkeiten durch
Lang-Lkws werden statistisch nicht geson-
dert ausgewiesen, sodass Angaben hierzu ebenfalls nicht möglich sind. Der Polizei
sind jedoch insgesamt bisher keine Auffälligkeiten in Zusammenhang mit Lang-Lkws
bekannt geworden.