BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8463 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 24.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Welche Maßnahmen zur Umsetzung des Bürgervertrags Poppenbüttel hat der Senat bisher ergriffen? (II) Wer den Poppenbüttler Berg entlangfährt, mag gar nicht glauben, dass auf dem Gelände Ecke Ohlendieck vor gar nicht langer Zeit noch der Raps blühte . Inzwischen sind an dieser Stelle bereits mehrere Mehrfamilienhäuser im Entstehen, die Erdarbeiten für weitere Bauten laufen bereits. Selbst bis in die Abendstunden sind fleißige Handwerker unter Flutlichteinsatz dabei, das vom rot-grünen Senat initiierte Bauvorhaben zeitnah umzusetzen. Die fortgeschrittenen Bauarbeiten geben Anlass, um erneut zu fragen, inwieweit der Senat die im Bürgervertrag Poppenbüttel (Drs. 21/5231) getätigten Zusagen einhält. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Wohnungen nach öffentlich-rechtlicher Unterkunft (örU) bei welcher Pro-Kopf-Belegung und Platzzahl insgesamt plant der Senat aktuell für diesen Standort? Welche Auswirkungen hatten die reduzierten Flüchtlingszugangszahlen auf die vorherige Belegplanung, die 143 Wohnungen als örU vorsah? Wie viele reguläre Wohnungen entstehen zusätzlich auf dem Gelände? Wie viele davon Sozialwohnungen, wie viele für die freie Vermietung? Aktuell sind 108 Wohneinheiten für maximal 500 Flüchtlinge geplant. Die reduzierten Zugangszahlen der Flüchtlinge hatten keine Auswirkungen auf die vorherige Belegplanung von 143 Wohneinheiten, die der Deckung des Bedarfs der hohen Zugangszahlen 2015/2016 diente. Darüber hinaus siehe 21/8462. 2. Wann rechnet der Senat damit, mit der Belegung des Standortes beginnen zu können? Wann soll die Belegung abgeschlossen sein? Siehe Drs. 21/6666. 3. Drs. 21/6666 ist zu entnehmen, dass das reguläre Bebauungsplanverfahren für die Unterkunft nach „Perspektive Wohnen“ in Poppenbüttel bereits im Sommer 2015 eingereicht wurde. Dies erfolgte allerdings zu einer Zeit, als es das Konzept „Perspektive Wohnen“ noch gar nicht gab. a) Wann erfolgte die Anpassung des im Sommer 2015 eingeleiteten, regulären Bebauungsplanverfahrens an „Perspektive Wohnen“? Siehe Drs. 21/1838 und 21/5274. b) Wie ist der Stand des regulären Bebauungsplanverfahrens? Welche Gutachten fehlen beispielsweise noch? Der Bebauungsplanentwurf Poppenbüttel 43 steht vor der öffentlichen Auslegung. Drucksache 21/8463 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c) Wann ist mit einem Abschluss des regulären Bebauungsplanverfahrens zu rechnen? Siehe Drs. 21/5274. 4. Da die im Stadtteil verorteten Kindertageseinrichtungen über keine freien Kapazitäten im benötigten Umfang verfügen, sollen auf dem Gelände zwei Kitas entstehen. „Eine Kita mit circa 50 Plätzen im Baufeld 3 und eine Kita mit circa 80 Plätzen im Baufeld 6“, heißt es in Drs. 21/5875. a) Wann wurde der Bauantrag für die Kita auf Baufeld 3 und wann der für die Kita auf Baufeld 6 gestellt? b) Wann war oder soll jeweils Baubeginn sein? Die gestellten Bauanträge für die beiden Baufelder enthalten bereits den Bau der Kitas. Zur Antragstellung siehe Drs. 21/6666. Vor Baubeginn ist allerdings eine aktualisierte Planung für die Kitas einzureichen. Dies ist für die Kita im Baufeld 3 im Januar 2017 erfolgt. Mit dem Bau der Gebäude, in die auch die Kita integriert ist, wurde Ende 2016 begonnen. Für die Kita im Baufeld 6 ist die aktualisierte Planung noch nicht abgeschlossen. c) Wie ist jeweils der Stand des Bebauungsplanverfahrens? Siehe Antworten zu 3. d) Wer ist jeweils Träger der Kitas? Der Träger der Kita auf Baufeld 3 ist die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Der Träger der Kita auf Baufeld 6 wurde noch nicht ermittelt. e) Durch welche besonderen Maßnahmen gedenkt der Senat eine Integration der Kinder in den beiden Kitas zu ermöglichen? Die Ausgangslage ist schließlich kompliziert, da diese Einrichtungen in einem Quartier sind, das überwiegend von Flüchtlingen bewohnt wird und somit auch die Kitas vor allem Flüchtlingskinder aufnehmen werden. Das Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe der Mietfläche der Kita fordert, dass der ausgewählte Träger ein Konzept mit Aussagen zur sozialräumlichen Vernetzung der Kita mit dem angrenzenden Wohnquartier, mit den umliegenden Schulen und Kitas, mit den Einrichtungen der Familienhilfe und mit den Einrichtungen des Gesundheitswesens erarbeitet und umsetzt. 5. „Es ist geplant, ein Angebot für ein Eltern-Kind-Zentrum bei der größeren Kita zu berücksichtigen“, so Drs. 21/5875. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen? In Drs. 21/7387 werden zudem die für das Jahr 2017 geplanten Standorte für Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) genannt, doch Poppenbüttel ist nicht dabei. Was hat das zu bedeuten? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 6. Bezüglich der „Fußgängerampel am Poppenbütteler Berg“ war bisher geplant, diese erst im Jahr 2018 nach Abschluss der Erhaltungsmaßnahmen für die Straße Poppenbütteler Berg zu installieren und bis dahin ein Provisorium zu installieren. Besteht diese Planung noch und wann ist mit dem Beginn und dem Abschluss der Erhaltungsmaßnahmen zu rechnen? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Sanierung und die Umgestaltung der Straße Poppenbütteler Berg sollen voraussichtlich im Jahr 2021 erfolgen. 7. Wenig aufschlussreich sind auch die bisherigen Aussagen zu der im Bürgervertrag (Drs. 21/5231) zugesagten „Sportanlage nördlich am Poppenbütteler Berg“: „Zwischen der geplanten Bebauung und der im Bebauungsplan Poppenbüttel 35/Lemsahl-Mellingstedt 13 festgesetzten Ausgleichsfläche sind private Grünflächen vorgesehen, die unter anderem als Sport- und Bewegungsflächen gestaltet werden sollen. Die Frei- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8463 3 flächenplanung hierzu ist noch nicht abgeschlossen.“ Gibt es hierzu inzwischen konkrete Planungen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, wann werden sie voraussichtlich konkretisiert? Ja. Es ist insbesondere eine Rasenfläche für Sport und Spiel mit verschiedenen Einbauten vorgesehen. Der erreichte Stand der Freiflächenplanung soll im Rahmen der anstehenden öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes zur Kenntnis gegeben werden. 8. Was hat die Prüfung einer Erweiterung der Hallenkapazitäten des Heinrich ‐Heine‐Gymnasiums ergeben? Sollte das Ergebnis noch nicht vorliegen : Warum und wann ist damit zu rechnen? Die Prüfung der Hallenkapazitäten hat ergeben, dass ein zusätzliches Sportfeld erforderlich ist. Derzeit wird geprüft, inwieweit dieses an eine der beiden bestehenden Hallen angebaut werden kann, sodass eine Zweifeldhalle und eine Einfeldhalle zur Verfügung stehen würden. 9. Auf die Frage, wie der Senat die lokalen Sportvereine bei ihrer Integrationsarbeit unterstützten wolle, endeten die Darlegungen in der Drs. 21/5875 mit dem Hinweis, dass die Planungen noch nicht abgeschlossen seien. Welche weiteren Maßnahmen sind hier in den letzten Monaten noch konkretisiert worden? Seit März 2017 ist die Stelle des Integrationsbeauftragten des Hamburger Sportbundes für den Bereich Wandsbek besetzt. Dieser erfasst zurzeit in Gesprächen mit den Wandsbeker Sportvereinen den Bedarf der Vereine zur Unterstützung der Angebotsentwicklung für Geflüchtete. In Kooperation mit den Vereinen und dem Fachamt Sozialraummangement des Bezirksamtes bereitet der Hamburger Sportbund zudem einen Workshop „Dialogforum Sport Wandsbek“ vor. Die Veranstaltung ist für Mitte Mai 2017 geplant und wird sich mit den Themen Finanzierungsmöglichkeiten von Sportangeboten , Angebotsentwicklung und Kooperation im Stadtteil auseinandersetzen.