BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8465 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 24.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Evaluation Jugendberufsagentur Aus dem „Gemeinsames Arbeitsmarktprogramm der Agentur für Arbeit Hamburg , des Jobcenters team.arbeit.hamburg und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) für die Jahre 2015 – 2020“ geht hervor: „Eingeleitet ist zudem eine umfassende Evaluation der Jugendberufsagentur (Auftrag aus der Errichtungsdrucksache 20/4195), die die Kooperation der Partner, die Geschäftsprozesse und die Ergebnisse und Wirkung der Jugendberufsagentur untersucht. Angesichts der Komplexität der Zielsetzung der Evaluation, des Handlungsfeldes an sich und des darauf abgestimmten Untersuchungsdesigns werden die Ergebnisse in 2018 vorliegen (Teilergebnisse früher). Innerhalb dieser Legislaturperiode können sich die Partner der Jugendberufsagentur somit noch über eine Weichenstellung für die weitere Arbeit und Ausrichtung der Jugendberufsagentur verständigen .“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine Evaluation der Jugendberufsagentur (JBA) ist bereits Bestandteil des Konzepts zur Gründung der Jugendberufsagentur. Siehe Drs. 20/4195 – „Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Hamburg“. Die seit Januar 2016 laufende Evaluation erfolgt im Einvernehmen mit allen fünf Partnern der JBA. Ein Schwerpunkt liegt auf der Organisations- und Schnittstellenentwicklung . Angesichts der Tatsache, dass es für die Aufbau- und Ablauforganisation der JBA Hamburg bislang keine vergleichbaren Organisationsmodelle gibt, wird durch die Evaluation eine belastbare Grundlage für ihre weitere Entwicklung beziehungsweise Prozessoptimierung im Sinne der von ihr beratenen Jugendlichen und jungen Menschen geschaffen. Die breit angelegte Evaluation umfasst neben Dokumentenanalysen, Interviews und Fallstudien (Verlaufsanalysen) eine quantitative Erhebung sowie die Befragung von Fachkräften der Jugendberufsagentur, des Lehrpersonals, der Jugendlichen und der Arbeitgeber. Daher ist die externe Evaluation auf 36 Monate ausgelegt (mit einer Verlängerungsoption von drei Monaten). Im Übrigen siehe Drs. 20/12082. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann genau läuft die Evaluation? 2. Werden die Ergebnisse im Jahr 2018 vollständig vorliegen? Wenn ja, zu welchem Stichtag? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/8465 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Ergebnisse liegen voraussichtlich im 1. Quartal 2018 vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 3. Liegen schon Teilergebnisse vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann ist mit jeweils welchen Teilergebnissen zu rechnen? Teilergebnisse liegen noch nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 4. Welcher externe Dienstleister führt die Evaluation mit wie vielen Mitarbeitern /VZÄ durch? Die Evaluation wird durch die Kienbaum Management Consultants GmbH (Hauptauftragnehmer ) in Kooperation mit der INTERVAL GmbH (Unterauftragnehmer) von zwei Personen/VZÄ durchgeführt. 5. Wurde der Auftrag zuvor ausgeschrieben? Wenn ja, wann zu welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht? Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat die Evaluation im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens in Auftrag gegeben (Vergabenummer: 2015000018), siehe: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:072519-2015:TEXT:DE:HTML. 6. Warum fiel die Wahl auf diesen Dienstleister? Der Dienstleister setzte sich im Vergabeverfahren nach den dort festgeschriebenen Bedingungen unter fünf Bietern als geeignetster Bewerber mit dem wirtschaftlichsten Angebot durch. 7. Wie hoch sind die erwarteten Kosten aus der Evaluation und aus welcher Produktgruppe werden sie beglichen? Die erwarteten Kosten belaufen sich auf 240.000 Euro und werden aus der Produktgruppe 255.02 des Einzelplan 4.0 getragen. Die Partner erstatten die Kosten anteilig. 8. Was ist das genaue Ziel der Evaluation? Bitte Fragestellung darstellen. Die Evaluation soll die Situation der in den Regelbetrieb übergegangenen JBA und die Erreichung ihres Ziels „niemand soll verloren gehen“ zur besseren Integration Jugendlicher in Ausbildung und Arbeit feststellen. Dabei konzentriert sie sich auf eine Analyse der Zusammenarbeit der Partner sowie die Übergabe- und Betreuungsprozesse und den damit verbundenen Ressourceneinsatz. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 9. Welche Quellen und Informationen werden hierfür dem Dienstleister zugänglich gemacht? 10. Recherchiert er für die Evaluation auch vor Ort in den Jugendberufsagenturen ? Wenn ja, mit welchem Ziel? 11. Inwieweit spielt die Optimierung von Prozessen bei der Evaluation eine Rolle? Informationsquellen sind schriftliche Dokumente, Interviews und Fallstudien (Verlaufsanalysen ), sowie eine quantitative Erhebung durch die Befragung von Leitungsund Fachkräften der JBA (vor Ort), Lehrpersonal, Jugendlichen und Arbeitgebern. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. und Vorbemerkung. 12. Wie soll das Ergebnis der Evaluation verwertet werden? Der Senat und die übrigen Partner der JBA werden hierüber nach Vorlage des Abschlussberichts entscheiden. Ein Bericht an die Bürgerschaft ist vorgesehen.