BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8466 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Deniz Celik und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 24.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Welche Gefahr geht nach der Neueröffnung des Thor-Steinar-Ladens für die Bewohner/-innen in Barmbek aus? Barmbek als Stadtteil ist geprägt durch die kulturelle Vielfalt und das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Kulturen, Nationen und Religionen. Im März 2017 eröffnete in der Fuhlsbüttler Straße der Laden „TØNSBERG Hamburg“, der Kleidung der Marke Thor Steinar verkauft, einer Marke, die als Identifikations- und Erkennungsmerkmal in der Neonazi-Szene dient. Durch die Eröffnung eines Thor-Steinar-Ladens droht der Stadtteil zu einem Treffpunkt für Leute aus dem rechtsextremen Spektrum zu werden. Es haben bereits zwei Demonstrationen am 10. März und am 18. März 2017 gegen den neu eröffneten Laden stattgefunden. Wir fragen den Senat: 1. Welche Bedeutung messen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dem Laden „TØNSBERG Hamburg“ für die rechte Szene in Hamburg und darüber hinaus bei? Nach Feststellung der Sicherheitsbehörden gelang es vergleichbaren Objekten in der Vergangenheit nicht, sich langfristig zu etablieren. 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde über die ungefähre Anzahl der Besucher pro Tag? Den Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3. Hat es in Zusammenhang mit der Eröffnung des Ladens strafrechtlich relevante Zwischenfälle im Stadtteil Barmbek-Nord gegeben? Wenn ja, wie viele? (Bitte detaillierte Angaben.) Seit Eröffnung des Geschäftes wurden fünf Strafverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet. Es liegt der Verdacht der Begehung folgender Straftaten vor: 1. 4. März 2017, Verstoß gegen das Waffengesetz gemäß §§ 51, 52 WaffG (Mitführen eines Pfeffersprays ohne PTB-Prüfzeichen; die Tat konnte einer Person aus dem Bereich der PMK-links zugeordnet werden) 2. 4. März 2017, Bedrohung gemäß § 241 StGB (abstrakter Tathinweis auf eine rechts motivierte Tat in den sozialen Medien, keine weiteren Hinweise) 3. 10. März 2017, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB (sogenannter Hitlergruß, Person bekannt; eine politische Motivation konnte nicht erkannt werden) Drucksache 21/8466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. 18. März 2017, Beleidigung gemäß § 185 StGB (Beleidigung eines Polizeibeamten , die Tat konnte einer Person aus dem Bereich der PMK-links zugeordnet werden ) 5. 18. März 2017, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 StGB (Filmen des Gesprächs eines Polizeibeamten mit dem Tatverdächtigen zu der Tat 4). 4. Liegen dem Senat beziehungsweise der Bezirksverwaltung Erkenntnisse über mögliche Verstöße vonseiten des Ladenbetreibers gegen Vorschriften vor? Es liegt der Verdacht eines Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor. Die zuständige Behörde (Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg) wurde nach Eröffnung des Ladens damit befasst; die dortige Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 5. Wie viele Platzverweise und Ingewahrsamnahmen wurden seit der Eröffnung im Umfeld des Thor-Steiner-Ladens ausgesprochen? Wie viele davon gegen Demonstranten? (Bitte jeweils Zeitangaben und Anlass nennen.) Bisher wurden im Umfeld des Geschäftes insgesamt drei Platzverweise ausgesprochen . 1. 4. März 2017 Platzverweis aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz 2. 10. März 2017 Platzverweis wegen des Zeigens des sogenannten Hitlergrußes 3. 18. März 2017 Platzverweis nach einer Beleidigung und aggressiven Verhaltens der Person. Keiner der Platzverweise richtete sich gegen Versammlungs- beziehungsweise Aufzugsteilnehmer . Ingewahrsamnahmen erfolgten bisher nicht. 6. Wie viele Dienstkräfte der Polizei wurden seit der Eröffnung mit wie vielen Einsatzstunden zur Überwachung des Ladens eingesetzt? Bisher wurden 336 Polizeibeamte eingesetzt. Dabei wurden 2.225 Einsatzstunden geleistet. 7. Wie hoch waren seit der Eröffnung des Ladens die Einsatzkosten der Polizei? Kosten für Einsätze der Polizei Hamburg werden nicht für jeden Einsatz gesondert erhoben. Sie werden generell aus dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbudget gedeckt. 8. Welche Einheiten und wie viele Dienstkräfte der Polizei wurden am 10. März anlässlich der Demonstration eingesetzt? (Bitte auch die Anzahl der Zivilpolizisten und Kontaktbereichsbeamten angeben.) Anlässlich der Versammlung am 10. März 2017 wurden insgesamt 411 Polizeibeamte der Direktion Polizeikommissariate und Verkehr, der Direktion Einsatz und des Landeskriminalamtes eingesetzt. Im Übrigen berührt die Frage die Einsatztaktik der Polizei . Von weiteren Angaben wird daher abgesehen, um zukünftige polizeiliche Maßnahmen nicht zu gefährden. 9. Wie viele Wasserwerfer, Mannschaftswagen, gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber und Krafträder wurden am 10. März eingesetzt? (Bitte jeweils aufschlüsseln.) Die Fragen berühren die Einsatztaktik der Polizei. Von Angaben wird daher abgesehen , um zukünftige polizeiliche Maßnahmen nicht zu gefährden. 10. Wie hoch war die Anzahl der Demonstranten am 10. März? In der Spitze befanden sich circa 520 Versammlungsteilnehmer am Kundgebungsort. An dem sich anschließenden späteren Aufzug nahmen circa 320 Personen teil. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8466 3 11. Hat es während der Demonstration Zwischenfälle gegeben? (Bitte gegebenenfalls Platzverweise, Identitätsfeststellungen, Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Tatbestände aufzählen.) Während der Demonstration näherte sich ein angetrunkener Passant dem Kundgebungsort und zeigte mehrmals den sogenannten Hitlergruß. Der Passant wurde daraufhin von Polizeikräften angehalten. Seine Identität wurde festgestellt, ein Platzverweis ausgesprochen und ein Strafverfahren eingeleitet; siehe auch Antwort zu 3. 12. Was hat der Einsatz der Polizei am 10. März 2017 von der Planung bis zum Abzug gekostet? Siehe Antwort zu 7. 13. Welche Einheiten und wie viele Dienstkräfte wurden am 18. März anlässlich der Demonstration eingesetzt? Anlässlich des Aufzuges am 18. März 2017 wurden insgesamt 173 Polizeibeamte der Direktion Polizeikommissariate und Verkehr, der Direktion Einsatz und des Landeskriminalamtes eingesetzt. Für den nach dem Aufzug durchgeführten „Stadtteilrundgang “ wurden kurzfristig aus den oben genannten Organisationseinheiten bis zu 248 Polizeibeamte eingesetzt. Darüber hinaus berührt die Frage die Einsatztaktik der Polizei . Von weiteren Angaben wird daher abgesehen, um zukünftige polizeiliche Maßnahmen nicht zu gefährden. 14. Was hat der Einsatz der Polizei am 18. März von der Planung bis zum Abzug gekostet? Siehe Antwort zu 7.