BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8467 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 24.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Krätze-Ausbrüche im Krankenhaus: Sind Hamburger Kliniken gut vorbereitet ? Krätze ist eine parasitäre Hautkrankheit, die durch Krätzemilben hervorgerufen wird. Die Krankheit tritt in verschiedenen Formen auf. Dabei unterscheidet sich die Scabies crustosa („Borkenkrätze“) erheblich von anderen Formen der Krätze. Der Milbenbefall ist extrem hoch und die Krankheit ist hoch ansteckend, hier reicht schon ein kurzer Hautkontakt für die Übertragung. In erster Linie sind immunsupprimierte Patienten/-innen von der Scabies crustosa betroffen. RKI http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_ Skabies.html#doc2374546bodyText18. Scabies gehört zwar nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten nach Infektionsschutzgesetz , jedoch sind die Leitungen Krankenhäusern und anderen Einrichtungen verpflichtet das Gesundheitsamt zu informieren, wenn eine betreuende oder betreute Person erkrankt oder erkrankungsverdächtig ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach dem Infektionsschutzgesetz sind in Krankenhäusern auftretende Scabies- Erkrankungen nicht dem Gesundheitsamt gegenüber meldepflichtig, auch nicht, wenn eine betreuende oder betreute Person erkrankt oder dessen verdächtig ist. Gleichwohl werden im Rahmen der allgemeinen Beratung der Krankenhäuser durch die Gesundheitsämter Fälle bekannt. Die Namen der Krankenhäuser werden aus datenschutzrechtlichen Gründen sowie aus Gründen des Wettbewerbsschutzes nicht veröffentlicht . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gab es seit 2010 in Hamburger Krankenhäusern Ausbrüche (≥ zwei Fälle ) von Scabies? Bitte auflisten nach: a. Krankenhaus b. Zeitpunkt und Dauer des Ausbruchsereignisses c. Zahl der erkrankten Patienten/-innen, die sich im Krankenhaus infiziert haben d. Zahl der Beschäftigten, die sich im Krankenhaus infiziert haben e. Zahl der außerhalb des Krankenhauses infizierten primären Kontaktpersonen Drucksache 21/8467 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 f. Zahl der außerhalb des Krankenhauses infizierten sekundären Kontaktpersonen g. Zahl der untersuchten primären und sekundären Kontaktpersonen h. Zahl der symptomfreien prophylaktisch behandelten primären und sekundären Kontaktpersonen i. Bitte ausweisen, ob beim jeweiligen Ausbruchereignis eine/ein Indexpatient/-in identifiziert werden konnte und ob diese/r an gewöhnlicher Scabies oder Scabies crustosa erkrankt war. j. Wurde das Gesundheitsamt eingeschaltet, zu welchem jeweiligen Zeitpunkt und welche Maßnahmen hat das Gesundheitsamt ergriffen und gegebenenfalls welche Versäumnisse auf Krankenhausseite wurden festgestellt? Es sind drei Ausbrüche von Scabies (Krätze) seit 2010 in Hamburger Krankenhäusern den Bezirksämtern bekannt geworden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Fall 1 Fall 2 Fall 3 Zu b) Oktober bis November 2013. 2015, 17 Tage 20.07.2016 (Diagnosestellung bei der Indexpatientin ) bis zum 09.01.2017 (Diagnosestellung bei der letzten betroffenen Person). Zu c) 0 5 1 Zu d) 6 1 37 Zu e) Dem Bezirksamt sind keine bekannt geworden. Dem Bezirksamt sind keine bekannt geworden . 1 Zu f) Dem Bezirksamt sind keine bekannt geworden. Dem Bezirksamt sind keine bekannt geworden . 2 Zu g) k.A. 34 k.A. Zu h) k.A. k.A. k.A. Zu i) Es konnte kein/e Indexpatient/in identifiziert werden. Ja, die Indexperson war an „gewöhnlicher“ Scabies erkrankt. Ja, die Indexperson war an Scabies crustosa erkrankt. Zu j) Ja, die zuständigen Bezirksämter wurden zeitnah informiert. Das Krankenhaus hat ausreichende Interventionsmaßnahmen durchgeführt. Das Bezirksamt musste keine weiteren Maßnahmen darüber hinaus ergreifen. 2. Haben alle Hamburger Krankenhäuser einen Hygieneplan, der spezifische Hygienemaßnahmen bei Scabies beinhaltet? Bitte nach Krankenhaus auflisten. a. Seit wann sind die spezifischen Hygienemaßnahmen in Kraft? Bitte nach Krankenhaus und Zeitpunkt des Inkrafttretens auflisten. b. Entsprechen diese Hygienemaßnahmen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts? Bitte für jedes Krankenhaus einzeln angeben . 3. Haben alle Hamburger Kliniken einen Plan zum Ausbruchsmanagement ? Bitte für jedes Krankenhaus einzeln angeben. a. Entsprechen diese Pläne den Empfehlungen des Robert Koch- Instituts? Bitte jedes Krankenhaus einzeln angeben. b. Seit wann sind die Pläne in Kraft? Bitte auflisten nach Krankenhaus und Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8467 3 Gemäß § 23 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und § 4 Absatz 8 Hamburgische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HmbMedHygVO) sind die Krankenhäuser verpflichtet, die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen. Im Rahmen der infektionshygienischen Überwachung werden die Hygienepläne stichprobenartig überprüft . Dabei haben sich keine Beanstandungen oder Widersprüche zu den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts ergeben. Eine Auflistung im Sinne der Frage hätte bedeutet, dass eine Überprüfung der Hygienepläne jedes einzelnen Krankenhauses durch die Bezirksämter hätte stattfinden müssen, dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bekannt sind Informationen zu folgenden Krankenhäuser: Krankenhäuser Datum Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg Albertinen-Krankenhaus Altonaer Kinderkrankenhaus Asklepios Klinik Altona Asklepios Klinik Wandsbek Asklepios Westklinikum BG Klinikum Hamburg (BGHKH) Bethesda Krankenhaus Bergedorf Ev. Amalie-Sieveking-Krankenhaus HELIOS Endo-Klinik Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmsstift Krankenhaus Jerusalem MEDECO-Zahnklinik Hamburg Privata Komfort Klinik in der AK St. Georg Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand Zentralkrankenhaus der Justizbehörde 2011 1995 14.03.2016 31.10.2016 2006 31.10.2016 2014 2011 2007 März 2016 1995 2010 28.10.2016 2005 Vorhanden, Datum k.A. Vorhanden, Datum k.A. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 4. Welche Gefährdungsbeurteilungen (als Teil des Arbeitsschutzes) durch die jeweiligen Arbeitgeber existieren an den Hamburger Krankenhäusern was die Exposition mit Krätzemilben angeht? Bitte aufschlüsseln nach Krankenhaus und Beschäftigtengruppe. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 4 Biostoffverordnung liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Es gibt keine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Gefährdungsbeurteilung der zuständigen Behörde zu übermitteln. Gefährdungsbeurteilungen werden durch die zuständige Behörde bei Betriebsbesichtigungen stichprobenartig überprüft. Eine Überprüfung aller Krankenhäuser war in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Beispielhaft haben die folgenden Hamburger Plankrankenhäuser Beiträge übermittelt: Krankenhaus Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung Albertinen- Krankenhaus Es existiert eine Verfahrensanweisung für die Ausbruchsituation von Scabies. Altonaer Kinderkrankenhaus Es existiert ein spezifischer regelmäßig aktualisierter Hygieneplan für Scabiesinfektionen. Krankenhäuser der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH Für den Fall eines Ausbruchs ist ein Ausbruchmanagement implementiert und für Scabies liegt für die Krankenhäuser der AKHH ein entsprechendes Hygienemanagement vor. Bethesda Krankenhaus Bergedorf Es gibt im Rahmen des Qualitätsmanagements eine Arbeitsanweisung zum Ausbruchsmanagement u.a. auch für Scabies. Danach wird unmittelbar nach Feststellung des Auslöseergebnisses die Hygienekommission einberufen, um eine vorläufige Gefährdungsbeurteilung und Abfrage des Handlungsbedarfes zu veranlassen. BG Klinikum Hamburg Für jeden Arbeitsplatz im BGKH werden spezielle Gefähr- Drucksache 21/8467 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Krankenhaus Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung (BGKH) dungsbeurteilungen erstellt und die Überwachung durch BGKH interne Audits (z.B. Begehungen) sichergestellt. Die Gefährdungsbeurteilungen des BGKH enthalten auch einen Abschnitt mit biologischen Expositionsgefahren. In diesen Beurteilungen würden dann gesondert, z.B. die Krätze-Expositionen aufgeführt werden. Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift Dieser Bereich wird von der Infektionsprävention in der Gefährdungsbeurteilung abgedeckt. Zudem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflege- und Ärztlichen Dienstes bei der Einstellung auf Scabies untersucht und bei auffälligem Befund findet eine regelmäßige Kontrolle statt. Schön Klinik Hamburg Eilbek Die Schutzmaßnahmen sind gemäß BiostoffV/TRBA 250 im Hygieneplan verankert und entsprechen dem Umgang mit biologischen Erregern der Risikogruppe 2: Unterweisung und konsequente Anwendung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und der Hygienemaßnahmen sowie Umsetzung der Isolierungsmaßnahmen für infektiöse Patientinnen und Patienten. Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf und Universitäres Herzzentrum am UKE Die Gefährdungsbeurteilungen, die im UKE und UHZ Anwendung finden, beinhalten für die Arbeitsplätze u.a. in den patientennahen Bereichen (Stationen/OP- Bereiche/Funktionsbereiche) die Überprüfung von Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen (Infektionsschutz) bei Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (potenziell infektiöse Stoffe). Scabies wird unter den Begriff „biologische Arbeitsstoffe“ subsumiert und ist somit erfasst. 5. Existiert in Hamburg eine Regelung, die die Kostenübernahme für die prophylaktische Behandlung von symptomfreien engen Kontaktpersonen regelt? Falls ja, wie lauten diese Regelungen? Nein. 6. In welcher Form, an welcher Stelle und in welcher Art und Weise können sich Patienten/-innen im Krankenhaus und Menschen, die einen elektiven Eingriff planen, über Ausbruchsereignisse von nosokomialen Infektionen informieren? Gemäß § 11 Absatz 5 HmbMedHygVO besteht eine jährliche Berichtspflicht im Rahmen der Surveillance und Dokumentation nosokomialer Infektionen und Antibiotikaresistenzen . Diese sind an die zuständige Behörde in schriftlicher Form weiterzuleiten und von den Krankenhäusern in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.