BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8468 21. Wahlperiode 31.03.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 24.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Arbeitsunfälle auf Baustellen in Hamburg In den letzten Monaten häufen sich Berichte über schwere Arbeitsunfälle mit Verletzten. Besonders häufig scheinen Mitarbeiter/-innen osteuropäischer Firmen betroffen zu sein. Es stellt sich die Frage inwieweit der Senat und die Bezirksämter die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften überwachen . Die Vorschriften zum Arbeitsschutz sind allgemein im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Speziellen der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Arbeitsunfälle auf Baustellen gab es in den vergangenen fünf Jahren in Hamburg? Bitte je Jahr auflisten. Statistische Daten zum Unfallgeschehen werden bundesweit zentral durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erhoben, die jährlich einen Bericht zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SUGA) erstellt, der im Internet (http:// www.baua.de/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Statistiken/Suga/Suga.html) verfügbar ist. Die in Hamburg für den Bauarbeiterschutz auf Baustellen zuständige Behörde wird in der Regel bei Vorfällen mit Toten oder Schwerverletzten hinzugezogen. 2. Wie viel Tote und Schwerverletzte gab es bei den unter 1. genannten Unfällen? Bitte je Jahr auflisten. Tödlich Verunglückte 2012 2013 2014 2015 2016 1 1 1 6 1 Schwerverletzte 2012 2013 2014 2015 2016 3 1 4 5 3 3. In wie vielen Fällen standen die betroffenen Mitarbeiter/-innen in einem Arbeitsverhältnis mit einer Leiharbeitsfirma? Bitte je Jahr auflisten. 2012 2013 2014 2015 2016 0 0 0 1 0 4. In wie vielen Fällen standen die betroffenen Mitarbeiter/-innen in einem Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik ? Drucksache 21/8468 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2012 2013 2014 2015 2016 0 1 0 1 0 a. In welchen Ländern haben diese Unternehmen ihren Sitz? Die Nationalität wird über den bundesweit standardisierten Fragebogen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz nicht abgefragt. 5. In wie vielen Unternehmen, deren Mitarbeiter/-innen in Arbeitsunfälle auf Baustellen verwickelt waren, besteht ein Betriebsrat? Im Rahmen der Unfalluntersuchung werden hierzu keine Angaben erhoben. 6. An welche hamburgische Behörde sind Vorankündigungen nach §2 (1) BaustellV zu übermitteln? An die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW). 7. Wie viele Vorankündigungen nach §2 (1) BaustellV sind in den vergangenen fünf Jahren jeweils eingegangen? 2012 2013 2014 2015 2016 879 860 786 877 787 8. In wie vielen Fällen haben in den vergangenen fünf Jahren Mitarbeiter/- innen der hamburgischen Verwaltung unangekündigt vor Ort Baustellen darauf überprüft, ob eine Pflicht zur Vorankündigungen nach §2 (1) BaustellV besteht? 2012 2013 2014 2015 2016 3.516 3.533 3.612 3.797 3.335 a. In wie vielen Fällen wurde festgestellt, dass eine Pflicht besteht, aber keine Vorankündigung eingereicht wurde? Die Mitarbeiter der BSW als Aufsichtsbehörde regulieren Verstöße, unter anderem auch gegen die Pflicht zur Erstellung von Vorankündigungen vorrangig durch gebührenpflichtige Anordnungen nach § 22 (3) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Einzelmängel oder Einzelverstöße auf Baustellen zusammenfassen. Eine weitere Differenzierung wird statistisch nicht erfasst. Insgesamt geschah dies in den vergangenen fünf Jahren in folgenden Fällen: 2012 2013 2014 2015 2016 384 419 506 537 552 b. In wie vielen der unter 8.a. genannten Fällen wurde ein Bußgeld mit welcher durchschnittlichen Höhe verhängt? Durchschnittlich werden in zwei bis drei Einzelfällen pro Jahr Bußgeldbescheide erlassen, die für eine fehlende Vorankündigung in der Regel 400 Euro als Bußgeldhöhe festsetzen. 9. In wie vielen Fällen haben Mitarbeiter/-innen der hamburgischen Verwaltung in den fünf vergangenen Jahren vor Ort unangekündigt Baustellen auf das Vorhandensein, den Aushang und die Einhaltung des Sicherheits - und Gesundheitsschutzplans gemäß §2 (3) BaustellV überprüft? Siehe Antwort zu 8. a. In wie vielen Fällen wurde festgestellt, dass kein Plan vorhanden ist, dieser nicht ausgehängt oder nicht eingehalten wurde? Siehe Antwort zu 8. a. b. In wie vielen der unter 8.a. genannten Fällen wurde ein Bußgeld mit welcher durchschnittlichen Höhe verhängt? Durchschnittlich werden in zwei bis drei Einzelfällen pro Jahr Bußgeldbescheide erlassen, die für einen fehlenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan in der Regel 500 Euro als Bußgeldhöhe festsetzen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8468 3 10. Wie viele Ermittlungsverfahren bezüglich Vorkommnissen auf Baustellen gemäß §26 (2) ArbSchG wurden in den vergangenen fünf Jahren jeweils eingeleitet? 11. Wie viele Verurteilungen bezüglich Vorkommnissen auf Baustellen gemäß §26 (2) ArbSchG gab es jeweils in den vergangenen fünf Jahren? Im Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft werden Straftaten nach § 26 ArbSchG nicht gesondert erfasst. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht gesondert erfasst. Zur Beantwortung wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Hand-, Verfahrens- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei Polizei und Staatsanwaltschaft erforderlich . Die Auswertung von mehreren Hunderttausend Akten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. 12. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV C22 wurden in den letzten fünf Jahren eingeleitet? (Bitte nach Ordnungswidrigkeiten gemäß BGV C22 §74 aufschlüsseln.) Über die Anzahl liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor, da Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Verstößen gegen berufsgenossenschaftliche Vorschriften durch die jeweiligen Berufsgenossenschaften eingeleitet und in deren Zuständigkeit verfolgt werden.