BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/847 21. Wahlperiode 30.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 22.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Planung von Flüchtlingsunterkünften Zurzeit (Stand: 11.6.2015) gibt es in Hamburg zehn existierende und drei in Planung befindliche Zentrale Erstaufnahmen sowie 68 existierende und 33 in Planung befindliche Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.1 Nach Medienberichten hat sich die Sozialbehörde jetzt dazu entschieden, die Bezirke zur Meldung von Grünanlagen und Parkplätzen über 2.500 m2 zu verpflichten, die zur Aufstellung von Containern, Zelten und Thermohallen geeignet sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In Drs. 21/635 wurde der Senat gefragt, „welche Standorte der ZEA und der öffentlichen Unterbringung (…) aktuell in Hamburg geplant werden“. Nicht in der Antwort enthalten ist aber beispielsweise der Standort Poppenbütteler Berg, für den bereits im Juli eine Anwohnerinformationsveranstaltung geplant ist. Welcher Planungsstand wurde der Antwort warum zugrunde gelegt? In Drs. 21/635 wurden alle Standorte genannt, welche sich in der konkreten Planung befinden und für welche bereits ein Anhörungsverfahren gemäß § 28 BezVG eingeleitet beziehungsweise vorbereitet wird. Die Fläche Poppenbütteler Berg befand sich noch in der Vorplanung, sodass keine gesicherten Aussagen über Kapazität und Laufzeit möglich waren. 2. Mit welcher Kapazität und welcher Existenzdauer plant der Senat am Standort Poppenbütteler Berg? Welche Standorte mit jeweils welcher Kapazität und Existenzdauer, die nicht in Drs. 21/635 genannt wurden, befinden sich darüber hinaus in Planung? 3. Wann wurde die oben beschriebene Abfrage der Sozialbehörde bei den Bezirken zu den Grünanlagen und Parkplätzen durchgeführt? Welche Flächen wurden bisher gemeldet? Bitte aufteilen nach Bezirken und Grünanlagen beziehungsweise Parkplätzen. Die Planungen zur Nutzung der Fläche am Poppenbütteler Berg sind noch nicht abgeschlossen. Die Machbarkeitsstudie (siehe Drs. 21/754) bezieht sich auf den Bau eines festen Gebäudekörpers. Die aktuellen Planungen sehen in einem ersten Schritt eine vorübergehende Nutzung in Modulbauweise mit einer Kapazität bis zu 500 Plätzen vor. In einem weiteren Schritt soll das erforderliche Planrecht für einen Festbau in entsprechender Größenordnung geschaffen werden. 1 Siehe Drs. 21/635. Drucksache 21/847 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Darüber hinaus werden gemäß Beschluss der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 11. Juni 2015 weitere Standorte zur Zwischennutzung für öffentlich-rechtliche Unterbringung geprüft. Zudem wird die Möglichkeit zur Nutzung von weiteren Flächen, befestigten Gewerbe-, Parkplatz- und Zirkus- beziehungsweise Festplätzen in allen Hamburger Bezirken geprüft. Die Meldungen der Bezirksämter werden derzeit einer näheren Prüfung unterzogen. Erfahrungsgemäß ergibt sich während der Prüfungen, dass nicht alle eingereichten Vorschläge für eine Umsetzung geeignet sind. Die Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Park- oder Grünanlagen werden nicht abgefragt.