BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8482 21. Wahlperiode 04.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Mehmet Yildiz und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 27.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zur Großen Anfrage (Drs. 21/7966) Flüchtlingskinder in Hamburger Kitas Die Kitas in Hamburg sind wichtiger Bestandteil der Integration nicht nur von Kindern aus Flüchtlingsfamilien. Von den über 80 000 Kindern, die im Rahmen des Kita-Gutscheinsystems gefördert und betreut werden, haben rund 40 Prozent einen Migrationshintergrund, Bei diesen Kindern gibt es rund 120 Familiensprachen. Auch Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder haben Anspruch auf einen Kita-Platz und werden im Rahmen des Kita- Gutscheinsystems gefördert und betreut. Beginnend seit Ende 2015 kommen nun zunehmend auch Kinder aus Flüchtlingsfamilien in die Hamburger Kitas. Auf die Frage 2. unserer Großen Anfrage Drs. 21/7966 nach der aktuellen Gesamtzahl der Flüchtlingskinder in Hamburger Kitas antwortete der Senat beziehungsweise die Sozialbehörde mit einer Zahl vom 30.9.2016 und verwies darauf, dass keine verlässlichen Daten für aktuellere Abrechnungszeiträume vorlägen. In einem Bericht des NDR „Hamburg Journal“ vom 13.3.17 wird aber durchaus eine Zahl von 1.500 genannt, die wesentlich höher liegt und damit aktueller sein muss. Auch eine Betreuungsquote für die Elementarkinder wird genannt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele bis zu unter siebenjährige Hamburger Kinder werden in Hamburg im Rahmen des Kita-Gutscheinsystems betreut? Wie viele in der Kindertagepflege (Stand 01.03.17)? Zum Vergleich: bitte die Zahlen für Dezember 2015 und 2016. 2. Wie viele Hamburger Kinder davon werden in der Krippe betreut und wie viele im Elementar-Bereich? Bitte die Zahl der betreuten Kinder und die Quote der betreuten Kinder nennen. Die Anzahl der betreuten Kinder im Elementarbereich liegt wegen des Übergangs des ältesten Elementarjahrgangs in die Schule im Oktober turnusmäßig auf einem deutlich niedrigeren Niveau als zum Jahresende. Der Höchststand bei der Inanspruchnahme der Elementarbetreuung wird regelmäßig vor dem Beginn der Sommerferien erreicht. Stichtag: 31.10.2016 1) Betreute Kinder davon Krippe davon Elementar Kita-Gutscheinsystem 2) 68.001 23.906 44.095 Kindertagespflege 3.288 2.507 781 Vorschulklassen 3) 8.710 Gesamt 71.289 26.413 53.586 Betreuungsquote 4) 47,5% 93,9% Drucksache 21/8482 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Stichtag: 31.12.2015 Betreute Kinder davon Krippe davon Elementar Kita-Gutscheinsystem 2) 67.343 21.852 45.491 Kindertagespflege 3.117 2.254 863 Vorschulklassen 5) 8.390 Gesamt 70.460 24.106 54.744 Betreuungsquote 6) 43,1% 96,1% Stichtag: 31.10.2015 Betreute Kinder davon Krippe davon Elementar Kita-Gutscheinsystem 2) 65.421 22.418 43.003 Kindertagespflege 3.173 2.366 807 Vorschulklassen 5) 8.390 Gesamt 68.594 24.784 52.200 Betreuungsquote 6) 44,3% 91,6% 1) Verlässliche aktuellere Daten liegen nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden. 2) inklusive stadteigene Kitas 3) Schuljahr 2016/2017 4) Bezugsgröße Bevölkerung 13. KBV (die Bevölkerungsfortschreibung für 2016 liegt noch nicht vor) 5) Schuljahr 2015/2016 6) Bezugsgröße Bevölkerungsfortschreibung 3. Wie viele behinderte beziehungsweise von Behinderung bedrohte Kinder werden im Kita-Gutscheinsystem betreut? Bitte aufschlüsseln nach Krippen - und Elementarbereich. Kinder mit einer (drohenden) Behinderung im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (Elementarbereich) haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe/Frühförderung in einer Kita. Mit dem Kita-Gutschein werden dem Kind zusätzliche Ressourcen für heilpädagogische beziehungsweise therapeutische Leistungen bewilligt. Am Stichtag 31.10.2015 wurden 1.882 und am Stichtag 31.12.2015 2.002 Kinder dieser Altersgruppe im Kita-Gutscheinsystem betreut. Am Stichtag 31.10.2016 waren dies 1.939 Kinder. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. Kinder mit (drohenden) Behinderungen im Krippenalter erhalten entsprechende Leistungen im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung, die durch Interdisziplinäre Frühförderstellen oder Sozialpädiatrischen Zentren erbracht wird. Wenn die Ressourcen eines Krippengutscheins nicht ausreichen, die Teilhabe eines Kindes mit einer (drohenden) Behinderung in der Kita sicherzustellen, kann der Kita-Träger zusätzliche Mittel bei der zuständigen Behörde beantragen. 2015 wurden für 115 und 2016 für 133 Kinder im Krippenalter diese zusätzlichen Mittel ausgezahlt. 4. Wie viele Kinder davon sind Kinder aus Flüchtlingsfamilien? Bitte getrennt für den Krippen und Elementarbereich aufschlüsseln. Wenn es dazu keine exakten Zahlen für das Jahr 2017 gibt, bitte eine aktualisierte Schätzung unter Angabe des Zeitpunktes der Schätzung für 2016 nennen . Stichtag: 31.10.2016 1) Betreute Kinder davon Krippe davon Elementar Kita-Gutscheinsystem 2) 1.208 359 849 Kindertagespflege 60 39 21 Gesamt 1.268 398 870 Stichtag: 31.12.2015 Betreute Kinder davon Krippe davon Elementar Kita-Gutscheinsystem 2) 683 211 472 Kindertagespflege 36 17 19 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8482 3 Stichtag: 31.12.2015 Betreute Kinder davon Krippe davon Elementar Gesamt 719 228 491 1) Verlässliche aktuellere Daten liegen nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden. 2) inklusive stadteigene Kitas Da der Status „Flüchtling“ in der Schulstatistik nicht erfasst wird, können zu Kindern aus Flüchtlingsfamilien in Vorschulklassen keine Angaben gemacht werden. 5. In dem Bericht des NDR wurde für den Elementar-Bereich eine Betreuungsquote von 80 Prozent bei den Kindern aus Flüchtlingsfamilien angegeben. Das ist erfreulich hoch. Zu welchem Zeitpunkt wurde diese Betreuungsquote erreicht und wie hoch war diese Quote für die Kinder aus Flüchtlingsfamilien zum gleichen Zeitpunkt im Krippen-Bereich bei den null- bis dreijährigen Kindern? Die am 13.03.2017 vom NDR berichteten Zahlen beruhten auf einer Anfang März 2017 durchgeführten Schätzung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration . Für diese Schätzung wurde vor dem Hintergrund der hohen Dynamik bei der Betreuung von Kindern mit Fluchthintergrund und im Interesse einer möglichst hohen Aktualität die noch nicht vollständig vorliegende Zahl der betreuten Kinder mit Fluchthintergrund zum Stichtag 15.01.2017 zugrunde gelegt. Des Weiteren wurde angenommen , dass ein Teil der Kinder im Elementaralter gemäß § 28a HmbSG verpflichtet ist, in dem Schuljahr vor Beginn ihrer Schulpflicht eine Vorschulklasse zu besuchen. Für den Krippenbereich ergab eine entsprechende Schätzung zu diesem Zeitpunkt eine Betreuungsquote von rund 25 Prozent. 6. In der Antwort auf Frage 5. zu den Fünf-Stunden-Gutscheinen führt der Senat unter anderem an, dass, die Zahl der Fünf-Stunden-Gutscheine gestiegen sei und leitet daraus deren Beliebtheit ab. Die Vergabe der Gutscheine ist aber an die Berufstätigkeit der Eltern gebunden. Bei den Fünf-Stunden-Gutscheinen handelt es sich in der Regel um den Rechtsanspruch , der beitragsfrei gestellt ist. Dies hat nichts mit der Wirtschaftlichkeit für die Kita-Einrichtungen zu tun. Dies vorausgeschickt: Wie erklärt sich die Sozialbehörde beziehungsweise der Senat die Tatsache, dass in der Bezirksversammlung Wandsbek darüber debattiert werden musste, dass es Probleme bei der Realisierung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen insbesondere bei Fünf-Stunden-Gutscheinen gab und gibt? Wie erklärt sich die Fachbehörde die andauernde Diskussion in Fachkreisen dazu? Siehe Drs. 21/7966. Im Übrigen liegen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde keine Hinweise auf einen generellen Mangel an Fünf-Stunden-Plätzen im Bezirk Wandsbek vor. 7. Warum plant der Senat beziehungsweise die Sozialbehörde keine weiteren Elterncafés? Wie wird dieses Angebot angenommen? Bitte Teilnehmerinnenzahlen nennen und die jeweiligen Konzepte darlegen. Die Betreiber von Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) und Träger von Angeboten der Halboffenen Kinderbetreuung in EA wurden von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde darüber informiert, dass Elterncafés eingerichtet werden können, sofern dort mindestens 40 Kinder im Alter von Geburt bis Schuleintritt untergebracht sind. Sofern ein entsprechender Bedarf für die Einrichtung eines Elterncafés besteht, werden auf Antrag des Trägers die erforderlichen Mittel durch die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde bewilligt. Im Rahmen des Antrags hat jeder Träger seine konzeptionellen Überlegungen zur Angebotsgestaltung, zur Anzahl und Qualifikation des Personaleinsatzes sowie hinsichtlich der fachlichen Unterstützung der Betreuungskräfte darzulegen. Dezidierte Fachkonzepte sind nicht zu erstellen. Die nachfolgende Tabelle auf Grundlage von Auskünften der Träger der Elterncafés gibt einen Überblick über die Summe der im 4. Quartal 2016 an allen Öffnungstagen Drucksache 21/8482 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 erreichten Kinder, deren Eltern beziehungsweise Elternteile, einschließlich der Schwangeren. Standort EA Erreichte Kinder im Alter 0 bis zum Eintritt Schulpflicht Erreichte Eltern und Schwangere in den Öffnungszeiten Anmerkung Dratelnstraße 396 216 Flagentwiet 413 339 Geutensweg 587 466 Grellkamp 872 491 Heselstücken 870 584 Neuland I 671 414 Neuland II 1161 669 Vogt-Kölln-Straße 418 211 Poststraße Inbetriebnahme Februar 2017. Schnackenburgallee Keine Angaben erfolgt. Hellmesberger Weg Keine Angaben erfolgt.