BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8498 21. Wahlperiode 04.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Joachim Lenders (CDU) vom 28.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Linke wollen G20-Gipfel stürmen – Wie ist Hamburg darauf gewappnet? Am 7. und 8. Juli 2017 findet in Hamburg das jährliche Treffen der Staatsund Regierungschefs der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer Welt (G20) statt. Gegen den G20-Gipfel mobilisiert sich die linksextremistische Szene. Einem Artikel des „Hamburger Abendblattes“ vom 24. März 2017 zufolge werden deutlich mehr gewaltbereite Demonstranten erwartet als bislang in Polizeikreisen angenommen. Mehrere Mitglieder der linken Szene sagten, zum G20-Gipfel seien bereits nach dem derzeitigen Stand der Mobilisierung mehr als 8.000 gewaltbereite Demonstranten aus ganz Europa zu erwarten, deren klares Ziel es sei, die „rote Zone zu stürmen und den Gipfel empfindlich zu stören.“ Der April soll als Aktionsmonat die heiße Phase vor dem Gipfel einläuten. Nach Angaben des NDR stellt sich die Hamburger Polizei beim G20-Gipfel offenbar auf die schlimmsten Krawalle ein, die es je in der Hansestadt gab. „Laut eines internen Lageberichts, der NDR 90,3 vorliegt, rechnen die Beamten spätestens ab April mit zunehmend mehr Straftaten im Zusammenhang mit dem politischen Gipfeltreffen am 7. und 8. Juli 2017 in der Stadt. Zwar schließe die Polizei gezielte Angriffe auf Personen, um diese zu verletzen oder zu töten, aus. Aber ein entsprechendes Verhalten gegenüber Polizisten oder Rechtsextremisten werde billigend in Kauf genommen, so die Lageeinschätzung in dem 20-seitigen Papier.“ (http://www.ndr.de/nachrichten/ hamburg/G20-Proteste-Polizei-befuerchtet-viel-Gewalt,gipfeltreffen220.html). Beim G20-Gipfel werden den Planungen zufolge mindestens 14.000 Polizisten in Hamburg sein, mehr als jemals zuvor. Der Feuerwehrverband schlägt Alarm. Er warnt angesichts der Brisanz des Gipfels und möglicher Terrorgefahr eindringlich davor, dass Hamburg schlecht vorbereitet sei. Die Feuerwehr verfüge weder über die Ausrüstung noch über eine Strategie für den Fall einer eskalierenden Lage mit vielen Verletzten und Gewaltpotenzial. Zu den offiziell angemeldeten Demonstrationen in der Woche des Gipfels werden bis zu 150.000 Teilnehmer erwartet. Friedlicher Protest und Demonstrationen gehören zum Wesen der Demokratie genauso wie ein Treffen von Staats- und Regierungschefs. Aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl von Festnahmen und Ingewahrsamnahmen wird in Hamburg eine zentrale Gefangenensammelstelle eingerichtet, in der bis zu 400 Gefangene untergebracht werden können. Drucksache 21/8498 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In Anbetracht von mehr als 8.000 gewaltbereiten Demonstranten erscheinen die Kapazitäten in der Gefangenensammelstelle deutlich zu gering; hinzukommt , dass in Hamburgs Justizvollzugsanstalten die Haftplätze bereits jetzt äußerst knapp sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Sicherheit während des G20-Gipfels in Hamburg wird gewährleistet. Die Gesamteinsatzführung für die unterschiedlichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben des Bundes und der Länder liegt, wie bei dem OSZE-Ministerratstreffen , bei der Polizei Hamburg. Neben dem Schutz der Staatsgäste und der Veranstaltung werden die Sicherheitsmaßnahmen vor allem davon bestimmt, welche Versammlungen und Aktionen im näheren und weiteren Umfeld der Veranstaltung stattfinden . Ziel der Gesamteinsatzführung ist die Gewährleistung der Sicherheit für alle Beteiligten – Hamburgerinnen und Hamburger, Gipfelteilnehmer sowie Versammlungsteilnehmer – bei Beschränkung der damit verbundenen Einschränkungen auf das unabweisbare Maß. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Am 17. März 2017 brannten zwei Polizeiwagen aus. Ein Bekennerschreiben lag vor. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde zum Hintergrund der Brandstiftung sowie zu den mutmaßlichen Tätern vor? 2. In der Nacht zum 27. März 2017 brannten erneut sechs Polizeitransporter aus. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde zum Hintergrund der Brandstiftung sowie zu den mutmaßlichen Tätern vor? Bei diesen Brandstiftungen ist von politisch motivierten Taten im Zusammenhang mit Bezug zum G20-Gipfel auszugehen. Die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes (LKA) 7 hat die Ermittlungen übernommen. Entsprechende sogenannte Bekennerschreiben der kriminellen Täter liegen vor. 3. Wie und ab wann werden die Polizeikommissariate, das Präsidium sowie gefährdete Einrichtungen wie zum Beispiel auch die Messehallen als Austragungsort des G20-Gipfels (besser) geschützt? Seit dem 28. März 2017 werden die Liegenschaften, Einrichtungen und Gebäude der Polizei in einem stufigen Konzept gesichert und die Veranstaltungsorte des G20- Gipfels durch Objektschutzmaßnahmen geschützt. Zur Sicherung werden neben dem Einsatz von Sicherungskräften zum Teil auch technische Mittel eingesetzt. 4. Soll die Videoüberwachung, die teilweise aus Datenschutzbedenken abgeschaltet wurde, wieder aktiviert werden? Falls ja, ab wann und an welchen Orten? Falls nein, warum nicht? Die Videokameras auf der Reeperbahn werden bereits seit Längerem im Rahmen der Schwerpunkteinsätze Gewaltprävention gemäß § 8 Absatz 1 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) temporär genutzt. Während des G20-Gipfels setzt die Polizei lageangepasst mobile Videotechnik ein, die nach dem G20-Gipfel wieder entfernt wird. 5. Wie viele durch den anstehenden G20-Gipfel politisch motivierte Straftaten wurden in Hamburg seit Bekanntgabe des Austragungsortes des G20-Gipfels erfasst? Seit dem 12. Februar 2016 (Bekanntgabe der Entscheidung der Bundesregierung) registrierte die Polizei insgesamt 55 politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel. Davon entfallen 41 Taten auf das Jahr 2016 und 14 Taten auf 2017 (Stand: 30. März 2017). 6. Von wie vielen gewaltbereiten Demonstranten im Rahmen des G20- Gipfels geht die zuständige Behörde aktuell aus? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8498 3 Die Teilnahme gewaltbereiter Demonstranten ist sicher zu erwarten. Eine valide Einschätzung des Gesamtpotenzials ist derzeit noch nicht möglich. 7. Wie viele Personen werden in Deutschland und wie viele in Hamburg dem linksextremen Spektrum zugeordnet, wie viele von ihnen gelten als gewaltbereit? Die zuständigen Behörden ordnen dem linksextremen Spektrum in Deutschland derzeit rund 28.500 Personen zu, davon gelten 8.500 als gewaltbereit. In Hamburg werden derzeit rund 1.100 Personen dem linksextremen Spektrum zugerechnet, davon werden 650 als gewaltbereit eingeschätzt. 8. Welche Informationen liegen den zuständigen Behörden darüber vor, in welchem Ausmaß die gewaltbereiten Teilnehmer Gewalt gegen Menschen in Kauf nehmen? Wurden Polizeibeamte nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden als Ziele für Angriffe deklariert? Eine gezielte Anwendung körperlicher Gewalt gegen Unbeteiligte wird von dem überwiegenden Teil der linksextremistischen Szene abgelehnt. Körperliche Gewaltbereitschaft gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, aber auch gegen Polizeibeamte, ist hingegen vorhanden beziehungsweise wird billigend in Kauf genommen. Entsprechende Ankündigungen in Hinsicht auf den G20-Gipfel finden sich auf einschlägigen Internetseiten. 9. Welche Informationen liegen der zuständigen Behörde über die internationale Mobilisierung der linksextremistischen Szene vor? Die auf verschiedenen Internetplattformen einsehbaren Informationen weisen auf eine internationale Mobilisierung hin. 10. Mit welchen Maßnahmen können gewaltbereite Demonstranten daran gehindert werden, überhaupt nach Hamburg zu reisen und inwiefern soll davon Gebrauch gemacht werden? Die Frage betrifft die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. 11. Ist es richtig, dass sich die Hamburger Polizei offenbar auf die schlimmsten Krawalle einstellt, die es in Hamburg je gab? Art und Ausmaß möglicher gewalttätiger Auseinandersetzungen ist derzeit nicht abschließend einzuschätzen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 12. Nach Angaben der linken Szene soll der April als Aktionsmonat die heiße Phase vor dem Gipfel einläuten. a. Welche Informationen liegen der zuständigen Behörde hierüber vor? Im Nachgang zu dem Anschlag von Linksextremisten auf die Hamburger Messehallen am 26. November 2016 wurde in der dazu veröffentlichten Bekennung zu weiteren Aktionen für den April 2017 aufgerufen. Es wurde dazu aufgerufen, „den April 2017 für grenzenlose dezentrale Momente von Widerstand zu verwenden, Bezüge zwischen den unterschiedlichsten Kämpfen herstellen und unsere Angriffe zu verstetigen“. b. Welche Veranstaltungen und Demonstrationen welcher Organisationen sind der zuständigen Behörde in diesem Zusammenhang bekannt? Mit wie vielen Teilnehmern und wie vielen gewaltbereiten Teilnehmern wird hier jeweils gerechnet und wer ist jeweils der Anmelder? Welche Informationen liegen darüber vor, wie viele der Anmelder als militant gelten? Den Sicherheitsbehörden sind bisher (Stand: 30. März 2017) nachfolgend genannte Aufzüge bekannt; Erkenntnisse über den erfragten Zusammenhang mit dem sogenannten Aktionsmonat beziehungsweise mit der erfragten „Militanz“ liegen nicht vor. Drucksache 21/8498 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Datum Veranstaltung Anmelder/Teilnehmer 08.04.2017 Anmeldung eines Aufzugs Tenor: „No G20! Zeit zu handeln“ Anmelder ist eine Privatperson. Der Veranstalter rechnet mit 600 Teilnehmern. 19.04.2017 Anmeldung eines Aufzugs Tenor: „Demokratisch wirken für Frieden und Gerechtigkeit gegen den G20-Gipfel 2017!“ Anmelder ist eine Privatperson. Der Veranstalter rechnet mit ca. 500 Teilnehmern. c. Welche öffentlichen Flächen und Räume sind in den vergangenen Monaten Veranstaltern zur Verfügung gestellt worden, die Protest gegen den G20-Gipfel organisieren? Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, wie viele und welche dieser Veranstalter Gewalt als Mittel der Auseinandersetzungen befürworten oder akzeptieren? Eine Übersicht über Flächen, Räume beziehungsweise Vermietungen et cetera im Sinn der Frage liegt nicht vor. Entsprechend liegen die erfragten Erkenntnisse zu Gewaltbefürwortung oder -akzeptanz von Veranstaltern nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/7164 und 21/8416. 13. Welche Finanzmittel sind seit dem Jahre 2011 jährlich direkt oder indirekt zum Beispiel in die Rote Flora, das Gängeviertel oder andere Projekte , die der linken Szene zugeordnet werden, geflossen und welche Rolle werden diese Orte/Projekte nach bisherigen Prognosen im Rahmen der (militanten) Proteste gegen den G20-Gipfel spielen? Entscheidungen über die Vergabe von Zuwendungen folgen verbindlichen Regeln; die politische Einstellung der Antragsteller wird danach nicht erfragt und nicht erfasst. Ungeachtet der Unbestimmtheit der erfragten Kriterien „Zuordnung zur linken Szene“ sowie „prognostizierte Rolle im Rahmen der (militanten) Proteste“ müsste zur Beantwortung der Frage daher eine hohe Zahl von Zuwendungsvorgängen seit 2011 gesichtet und geprüft werden. Das ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Seit 2014 werden die Zuwendungen in das Transparenzportal eingestellt. Zu den Zuwendungen der Kulturbehörde an den Verein Gängeviertel e.V. siehe http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/zuwendungsvorgaenge-2017-quartal-1. Der Verein Flora e.V. hat 2014 im Rahmen einer Auszeichnung durch den „Kunstbeutelträger 2014“ 4.000 Euro erhalten, zur Begründung siehe http://kunstbeutelhamburg .de/. Des Weiteren erhalten verschiedene Organisationen und Einzelpersonen im sogenannten Gängeviertel unter anderem für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen Förderungen aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). Für dessen vollständige Auswertung müsste ebenfalls eine hohe Zahl von Zuwendungsvorgängen seit 2011 gesichtet und geprüft werden, dies unter den oben genannten Einschränkungen hinsichtlich der Prüfung einer Erfüllung unbestimmter Kriterien. Das ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 14. Wie schätzt die zuständige Behörde die Gefährdungslage beim G20- Gipfel durch den islamistischen Terrorismus ein? Grundsätzlich liegt auch Deutschland im Fokus des islamistischen Terrorismus. Den Sicherheitsbehörden liegen jedoch bisher keine Hinweise oder Erkenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung des G20-Gipfels deuten. 15. Liegen der zuständigen Behörde Informationen darüber vor, wie viele Plätze in der zentralen Gefangenensammelstelle beim G8-Gipfel in Heiligendamm im Jahre 2007 und beim G7-Treffen in Elmau im Jahre 2015 jeweils zur Verfügung standen? a. Falls ja, wie viele Plätze gab es dort jeweils und wie hoch war die jeweilige Auslastung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8498 5 Bei dem G7-Gipfel 2015 in Elmau wurde eine Gefangenensammelstelle mit einer Kapazität von 200 Plätzen vorgehalten. Weitere Erkenntnisse liegen der Polizei Hamburg nicht vor. b. Auf welcher Basis wurde von wem entschieden, dass die zentrale Gefangenenstelle in Harburg mit 400 Plätzen für Festnahmen und Ingewahrsamnahmen ausreicht? Die Entscheidung des Leiters des Vorbereitungsstabes OSZE/G20 der Polizei Hamburg beruht auf Einsatzerfahrungen und Lageeinschätzung der Sicherheitsbehörden. Im Übrigen siehe Antwort zu 15. und 15. a. 16. Ab wann soll die zentrale Gefangenensammelstelle in Betrieb genommen werden? 17. Wie viel Personal (VZÄ) ist für den Betrieb der zentralen Gefangenensammelstelle vor Ort erforderlich und mit welchem Personal wird diese besetzt? Bitte unter Angabe von Polizei einschließlich Sparte und/oder Justizvollzug, Hamburg und/oder andere Bundesländer nennen. Die Gefangenensammelstelle wird zeitgerecht vor dem eigentlichen Gipfel den Betrieb aufnehmen. Darüber hinaus betreffen die Fragen die Einsatztaktik der Polizei und Sicherheitsfragen, zu denen der Senat aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben macht. 18. Welche Justizvollzugsanstalt wird zentrale Aufnahmeanstalt für die Untersuchungshaftgefangenen rund um den G20-Gipfel? a. Wie viele Haftplätze sollen hierfür ab wann vorgehalten werden? Es ist vorgesehen, ab dem 6. Juli 2017 mindestens 150 Haftplätze in der JVA Billwerder und der JVA Hahnöfersand vorzuhalten und in einer der Anstalten die zentrale Aufnahmeanstalt einzurichten. b. Durch welche Maßnahmen sollen diese Haftplätze frei gemacht werden? c. Werden auch Verlegungen von Gefangenen in Justizvollzugsanstalten anderer Bundesländer erfolgen, um Haftplatzkapazitäten in Hamburg zu schaffen? Falls ja, in welchem Umfang, in welchem zeitlichen Rahmen und in welches Bundesland? Falls nein, weshalb nicht? Es ist vorgesehen, die ehemalige Teilanstalt für Frauen der JVA Hahnöfersand vorübergehend wieder in Betrieb zu nehmen und die Haftplätze der Jugendarrestanstalt zu nutzen. Außerdem werden zum Teil Vollstreckungsaufschübe für die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen gewährt. Die Frage, ob darüber hinaus Verlegungen in andere Länder erfolgen, ist Teil der nicht abgeschlossenen Planungen. d. Aus den Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/5171 und 21/8276 ergibt sich, dass die Hamburger Polizei im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sowie alle Verwaltungsbeschäftigten für den Zeitraum vom 22. Juni bis 9. Juli 2017 eine Urlaubssperre erlassen hat. Auch für Beamte der Feuerwehr, des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie für die Mitglieder des Krisenstabes der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wurden Urlaubssperren verhängt . Gilt für die Bediensteten des Justizvollzuges ebenfalls eine Urlaubssperre? Falls nein, weshalb nicht und wer hat dies wann entschieden? Falls nein, wie sollen in Anbetracht der ohnehin äußerst angespannten Personalsituation im Justizvollzug ohne Urlaubssperre die Schichten in erforderlichem Umfang besetzt werden können? Drucksache 21/8498 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Für den Justizvollzug wurde auf eine umfassende Urlaubssperre verzichtet. Die Frage der Verhängung einer Urlaubssperre wurde im September 2016 mit der Behördenleitung und den Anstaltsleitungen erörtert. Dabei wurden die Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen und gemeinsam die Einschätzung abgegeben, dass die Vollzugsaufgaben im Rahmen des G20-Gipfels mit einer zurückhaltenden Urlaubsgewährung gemeistert werden können, die daher das verhältnismäßige Mittel darstellt. Mit Schreiben vom 30. September 2016 wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Präses der zuständigen Behörde darüber informiert. 19. Ab wann sollen jeweils wie viele Polizeibeamte aus anderen Bundesländern sowie der Bundespolizei in Hamburg für den G20-Gipfel vor Ort sein? Wann wurden jeweils welche Unterstützungseinheiten aus anderen Bundesländern beziehungsweise dem Bund angefordert und mit welchem Ergebnis? In welchem Zeitraum kommen sie? Erste Einsatzkräfte aus anderen Ländern unterstützen die Hamburger Polizei seit dem 28. März 2017 bei der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen. Im Interesse der zukünftigen Wirksamkeit polizeilicher Maßnahmen sieht der Senat von weiteren Angaben ab. 20. Der Berufsverband Feuerwehr warnt eindringlich davor, dass die Feuerwehr angesichts der Brisanz des Gipfels und möglicher Terrorgefahr, dass Hamburg schlecht vorbereitet sei und die Feuerwehr weder über die Ausrüstung noch über eine Strategie für den Fall einer eskalierenden Lage mit vielen Verletzten und Gewaltpotenzial verfüge (http://bvfeuerwehr .eu/index.php/bv-vor-ort/landesverbaende-bv/lv-hamburg/ item/pressemitteilung-12.html). a. Ist es richtig, dass es bislang keine gemeinsamen und flächendeckenden Einsatzübungen von Polizei und Feuerwehr gegeben hat? Falls ja, aus welchen Gründen hält die zuständige Behörde dies nicht für erforderlich? In Vorbereitung auf das OSZE-Treffen und den G20-Gipfel wurden bereits mehrere Vollübungen sowie Stabsrahmenübungen für die Angehörigen der Feuerwehr Hamburg unter Beteiligung der Polizei sowie anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben durchgeführt. b. Wie beurteilt die zuständige Behörde die im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel erhobenen Forderungen des Berufsverbandes der Feuerwehr: i. Schutzwesten für Rettungskräfte Die Forderung des Berufsverbandes der Feuerwehr zu Beschaffung und Einsatz von Schutzwesten für Angehörige der Feuerwehr wird zurzeit auf der Basis vorliegender Erkenntnisse aus gemeldeten Übergriffen auf das eingesetzte Einsatzpersonal fachlich analysiert und bewertet. Bisher hat sich daraus keine Notwendigkeit zum Einsatz der geforderten Schutzwesten ableiten lassen. Abschließende Ergebnisse stehen jedoch noch aus. ii. Gerätewagen Sanität – als logistische Komponente für die Abarbeitung bei einen Massen-Anfall von Verletzten Die Feuerwehr Hamburg passt ihre Einsatzkonzeptionen und technische Ausrüstung ständig den aktuellen Einsatzanforderungen an. So hat die Feuerwehr Hamburg unter anderem für die Einsatzbewältigung bei Einsatzlagen mit einer Vielzahl von Verletzen ergänzende technische Ausrüstungsgegenstände beschafft und eingeführt. Im Übrigen stehen in Hamburg mehrere Gerätewagen Sanitätsdienst (GW-San) zur Verfügung . Diese sind bei den Hilfsorganisationen stationiert und werden von diesen in Einsatz gebracht. iii. Ausarbeitung von einsatztaktischen Plänen und deren Abstimmung mit der Polizei Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8498 7 Die Feuerwehr Hamburg hat einen Planungsstab zur Vorbereitung der Einsatzlagen für den Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eingerichtet. Der Abstimmungsprozess sowohl mit dem Planungsstab der Hamburger Polizei, den Hamburger Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben als auch mit den entsprechenden Bundes- und Landesbehörden ist eng und vertrauensvoll. iv. Ausarbeitung von Einsatzstandards für das taktische Retten aus Sonderlagen (Terror, Amok, Anschlag) Durch die Feuerwehr werden im Rahmen von regelhaft mit der Polizei sowie sonstigen beteiligten Behörden und Organisationen stattfindenden Planungsgesprächen die notwendigen Abstimmungen in Bezug auf die Einsatzmaßnahmen vorgenommen. In verschiedenen Dienstanweisungen werden die die Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und Handlungsmaßnahmen beschreiben. Die Mitarbeiter der Feuerwehr werden fortlaufend in diese Maßnahmen sowie deren Anwendung unterwiesen. v. Einsatzübungen für die Kolleginnen und Kollegen an der Basis, die das operative Geschäft übernehmen Siehe Antwort zu 20. a. vi. Verbindungsbeamte der Polizei bei der Feuerwehr Bitte jeweils konkret begründen. Bei Polizeieinsatzlagen werden in regelmäßiger Praxis Verbindungsbeamte der Feuerwehr in den Führungsstab der Polizei entsandt. Diese Praxis wird gerade auch zur Bewältigung des G20-Gipfels beibehalten. Darüber hinaus erfolgen unmittelbare und direkte Kontaktaufnahmen beziehungsweise Abstimmungen zwischen den Leitern des Einsatzstabes der Feuerwehr und dem Polizeiführer oder dem Leiter des Polizeistabes .