BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/85 21. Wahlperiode 24.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 17.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Missstände im Hamburger Institut für berufliche Bildung – Landesbeamte klagen über Unerfüllbarkeit des Bildungsauftrags aufgrund falscher Ressourcenverteilung! Die an den beruflichen Schulen Hamburgs, ebenso wie die am Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB), tätigen Landesbeamten arbeiten mit Hochdruck daran, den schwierigen Aufgaben ihrer Institutionen und Einrichtungen zum Wohle der Schüler und der Wirtschaft gemäß ihrem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Allerdings wird dies, laut kritischer Stimmen aus den Reihen der in diesem Umfeld Tätigen, immer schwieriger. Diese Schwierigkeiten seien unter anderem darauf zurückzuführen, dass immer mehr qualifiziertes Lehrpersonal aus den berufsbildenden Schulen abgezogen und in die HIBB-Zentrale versetzt würde, ohne dass an den Schulen für adäquaten Ersatz gesorgt oder verlässlich Vertretungsmittel zur Verfügung gestellt würden . Zudem würden immer mehr Aufgaben aus dem Kernbereich (dem Verwaltungsbereich ) der HIBB-Zentrale an die Schulen durchgereicht, ohne dass hierfür entsprechende Ressourcen vorhanden seien oder aber nachträglich zur Verfügung gestellt würden. Hierdurch würde die Erfüllung des pädagogischen Auftrags der Schulen stark beeinträchtig, beziehungsweise nachhaltig gefährdet, zudem würden immer wieder Transparenzkriterien des Stellenbesetzungsverfahrens des HIBB unzulässig ausgehebelt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wie in den Berichten zum jährlichen Haushaltsverlauf dargestellt (siehe Drs. 20/12816) wird nach den Planungen für die Personalorganisation zum 1. August eines Jahres eine bedarfsgerechte Personalversorgung der berufsbildenden Schulen erreicht. Die vorhandene Personalkapazität an Lehrkräften (inklusive Vertretungskräften ) deckt den nach den geltenden Bedarfsgrundlagen ausgewiesenen schulischen Bedarf vollständig ab. Dies schließt temporäre Über- und Unterversorgungen an einzelnen Schulen aus personalwirtschaftlichen Gründen nicht aus. Grundlage der Personalversorgung der berufsbildenden Schulen sind die im jeweiligen Haushalts- und Stellenplan dargestellten Bedarfsgrundlagen und Sonderbedarfe. Der Landesbetrieb HIBB ist seit seiner Gründung zum 1. Januar 2007 jährlich bezüglich seiner Haushaltsführung geprüft worden: Bis zum Haushaltsjahr 2012 durch die Vorprüfstelle der Finanzbehörde, ab dem Haushaltsjahr 2013 durch einen externen Wirtschaftsprüfer. Über jede Prüfung gibt es einen schriftlichen Prüfbericht. In diesen Prüfberichten werden die Haushaltskonformität und die Erfüllung des Lehrauftrages bestätigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Stellen hat der Landesbetrieb HIBB zur Aufgabenerfüllung laut Haushaltsplan für jede seiner drei Abteilungen in der Zentrale derzeit zur Drucksache 21/85 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Verfügung und wie hat sich die Anzahl der Stellen im Vergleich zu den letzten vier Jahren entwickelt? Bitte getrennt nach Schulen und Schuljahren ab Schuljahr 2010/2011 auflisten. Die Entwicklung der Stellen für die drei Abteilungen der HIBB-Zentrale stellt sich in dem oben genannten Zeitraum wie folgt dar: Abteilung 2011 2012 2013 2014 2015 Steuerung und Planung (HI 1) 21,25 39,25 * 41,25 41,25 43,25 Schulentwicklung und Bildungsplanung (HI 2) 3 4 4 4 4 Personal- und Serviceabteilung (HI 3) 38,5 42,5 43,5 43,5 43,5 Gesamt 62,75 85,75 * 88,75 88,75 90,75 Quelle: Hamburger Institut für Berufliche Bildung * 17 Stellen wurden gemäß Drs. 20/4195 im Zusammenhang mit der Gründung der Jugendberufsagentur zum 1. September 2012 hierher verlagert. Eine Zuordnung der Stellen der drei Abteilungen der HIBB-Zentrale zu den 44 berufsbildenden Schulen gibt es nicht, da die Zuständigkeit schulübergreifend ist. Die Stellenverwaltung der berufsbildenden Schulen erfolgt in einem Stellenpool. Für jedes Schuljahr wird zum 1. August eine Personalorganisation für das Lehrpersonal durchgeführt. Die Bedarfsentwicklung stellt sich seit 2010 wie folgt dar: 1.8.2010 1.8.2011 1.8.2012 1.8.2013 1.8.2014 Bedarf an Lehrerstellen 2.609 2.513 2.520 2.570 2.448 Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 4. 2. Wie viele Kolleginnen und Kollegen sowie Schulleitungsmitglieder aus welchen beruflichen Schulen sind für Aufgaben des HIBB gemäß Frage 1. herangezogen worden? Bitte getrennt nach Schulen und Schuljahren fortlaufend ab Schuljahr 2010/2011 auflisten. Folgende Stellen sind im Stellenplan ausgewiesen, vakant geworden und durch Personen aus den Schulen nachbesetzt worden. Die schulische Versorgung wurde nicht beeinträchtigt. Schule Anzahl Personen Zeitpunkt bzw. Dauer Staatliche Berufsschule Eidelstedt (Berufsbildungswerk ) (G 12) 1 01.10.2008* Staatliche Fremdsprachenschule (H 15) 1 seit 01.03.2009 Berufliche Schule Eppendorf (H 13) 1 seit 01.08.2010 Berufliche Schule Burgstraße (W 8) 1 seit 01.07.2011 Staatliche Berufsschule Eidelstedt (Berufsbildungswerk ) (G 12) 1 seit 01.08.2011 Berufliche Schule Farmsen (G 16) 1 seit 01.08.2013 * inzwischen pensioniert 3. Welche unterrichtsrelevanten, eigentlich den Schulen zugewiesenen Stellen wurden dafür (Fragen 1. – 3.) in das HIBB verschoben? Bitte getrennt nach Schulen und Schuljahren fortlaufend ab dem Schuljahr 2010/2011 auflisten. 4. Aufgrund welcher Kriterien und nach durchlaufen welcher Ausschreibungs - sowie Auswahlverfahren im Rahmen der Bestenauslese wurden die unter 3. angegebenen Kolleginnen und Kollegen im HIBB einge- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/85 3 setzt? Bitte getrennt nach Schulen und Schuljahren fortlaufend ab dem Schuljahr 2010/2011 auflisten. Eine Überleitung von Stellen hat bisher nur im Zusammenhang mit der Einrichtung der Jugendberufsagentur gemäß Drs. 20/4195 zum 1. September 2012 im Umfang von 17 Stellen stattgefunden. Diese Maßnahme hat die Versorgungssituation der berufsbildenden Schulen nicht verschlechtert, da zum 1. August 2012 im gleichen Umfang eine Stellenanpassung in der Wirtschaftsplanung des HIBB etatisiert war (siehe hierzu Drs. 19/8472, Anlage 2, Maßnahme 2.1.1). Die Besetzung dieser 17 Stellen erfolgte hauptsächlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hamburger Hauptschulmodells ohne Ausschreibung zum 1. Januar 2013 gemäß Drs. 20/4195, Ziffer 10.2.3. Die übrigen Stellenbesetzungen im Rahmen der Einrichtung der Jugendberufsagentur erfolgten nach regulären Stellenausschreibungen durch das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen der Bestenauslese nach Vorstellungsterminen. Kandidatinnen und Kandidaten aus berufsbildenden Schulen wurden dabei nicht ausgewählt. 5. Wie viele Stellen beziehungsweise welche Ressourcen, zum Beispiel durch erhöhte Vertretungsmittel, wurden den Schulen im Ausgleich für das jeweils abgezogene Personal zusätzlich zugewiesen? Bitte getrennt nach Schulen und Schuljahren fortlaufend ab dem Schuljahr 2010/2011 auflisten. Alle oben genannten Stellen sind bedarfsgerecht nachbesetzt worden. 6. Es ist bekannt, dass weitere, das heißt über den in Frage 1. nach Haushaltsplan abgesteckten Rahmen hinausgehende Lehrkräfte und Schulleitungsmitglieder ohne Ausschreibung und/oder formelle Abordnung vom HIBB bei den Schulen angefordert wurden. Mitglieder von Schulleitungen der berufsbildenden Schulen wurden im begrenzten Umfang und mit begrenzter Dauer in der HIBB-Zentrale (zum Beispiel während der Schulentwicklungsplanung oder besonderer personeller Vakanzen) eingesetzt. Diese Einsätze erfolgten mit dem Einverständnis der jeweiligen Schulleitungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. c). a) Um wie viele Kolleginnen und Kollegen und Schulleitungsmitglieder handelt es sich hier konkret? Bitte getrennt nach Schulen und Schuljahren fortlaufend ab dem Schuljahr 2010/2011 auflisten. Schuljahr Anzahl der Abteilung Steuerung und Beratung unterstützenden Personen Schulen 2010/11 1 Berufliche Schule Uferstraße (W02) 2011/12 4 Staatliche Gewerbeschule Ernährung und Hauswirtschaft (G03) Berufliche Schule Am Lämmermarkt (H02) Staatliche Fremdsprachenschule (H15) Berufliche Schule Uferstraße (W02) 2012/13 2 Berufliche Schule Eppendorf (H13) Berufliche Schule für Spedition, Logistik & Verkehr (H14) 2013/14 7 Berufliche Schule Recycling- und Umwelttechnik (G08) Staatliche Gewerbeschule Kraftfahrzeugtechnik (G09) Berufliche Medienschule Hamburg-Wandsbek (H08) Berufliche Schule für Spedition, Logistik & Verkehr (H14) Berufliche Schule Bramfelder See (H 20) Berufliche Schule für Sozialpädagogik – Anna-Warburg-Schule (W03) Staatliche Schule Gesundheitspflege (W04) Drucksache 21/85 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Schuljahr Anzahl der Abteilung Steuerung und Beratung unterstützenden Personen Schulen 2014/15 6 Staatliche Gewerbeschule Ernährung und Hauswirtschaft (G03) Berufliche Schule für Wirtschaft und IT City Nord (H07) Berufliche Medienschule Hamburg-Wandsbek (H08) Berufliche Schule für Spedition, Logistik & Verkehr (H14) Berufliche Schule Bramfelder See (H 20) Staatliche Schule Gesundheitspflege (W04) Quelle: Datenerhebung HIBB b) Aufgrund welcher Kriterien und nach Durchlaufen welcher Ausschreibungsverfahren sowie Auswahlverfahren im Rahmen der Bestenauslese wurden die unter 3. genannten Kolleginnen und Kollegen im HIBB eingesetzt? Bitte getrennt nach Schulen und Schuljahren fortlaufend ab dem Schuljahr 2010/2011 auflisten. Siehe Antwort zu 3. und 4. c) Wie viele Stellen beziehungsweise welche Ressourcen, zum Beispiel Vertretungsmittel und zusätzliche Stellenzuweisungen et cetera , wurden den Schulen im Ausgleich für das jeweils abgezogene Personal zugewiesen? Bitte getrennt nach Schulen und Schuljahren fortlaufend ab dem Schuljahr 2010/2011 auflisten. Die Schulen waren jederzeit bedarfsgerecht ausgestattet. 7. Liegt für das von den Schulen abberufene, dort nunmehr fehlende Personal eine Aufgabenbeschreibung im Geschäftsverteilungsplan des HIBB vor? Wenn ja, bitte Verteilungsplan beifügen, wenn nein, warum nicht? Die für die temporäre Aufgabenwahrnehmung in der Abteilung HI 1 eingesetzten Personen haben in der Schulaufsicht einzelne Aufgaben wahrgenommen wie zum Beispiel die Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht des Aufsichtsbereichs, die Genehmigung von Prüfungsaufgaben und den Prüfungsvorsitz bei der 2. Staatsprüfung sowie die Beratung und Unterstützung der Schulleitungen (siehe Anlage). Zudem wurden Lehrkräfte berufsbildender Schulen temporär und im begrenzten Umfang zur Beratung und Unterstützung der Schulen in Fragen der Informations- und Kommunikationstechnik eingesetzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 8. Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um im HIBB eine haushaltskonforme Geschäftsführung durchzusetzen und damit die Erfüllung des Lehrauftrages der beruflichen Schulen nachhaltig sicherzustellen? Die haushaltskonforme Geschäftsführung ist jederzeit gewährleistet, siehe auch Vorbemerkung . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/85 5 Anlage Beschreibung der Kernaufgaben für die Schulaufsichten in der Abteilung Steuerung und Beratung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HI 1) im Geschäftsverteilungsplan : Kernaufgaben  Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht des Aufsichtsbereichs  Dienstvorgesetzte/r der Schulleiterin bzw. des Schulleiters  Personalentwicklung Leitungskräfte  Steuerung der Qualitätsentwicklung in den Schulen im Wesentlichen über Ziel-Leistungsvereinbarungen  Controlling im Wesentlichen über Jahresberichterstattung (Implementierung bildungspolitischer Vorhaben, vereinbarter Kennzahlen in den Bildungsgängen und der Zweckmäßigkeit der Ressourcenverwendung)  Koordination der Schulentwicklungen im Berufsbildungsbereich  Personalauswahl, -entwicklung und Beurteilungen für die Schulleitungen und die im Referat zugeordneten Mitarbeiter  Information an andere Stellen  Pflege des Internetauftritts für die jeweilige Querschnittsaufgabe  Genehmigung von Prüfungsaufgaben  Prüfungsvorsitz, Vorsitz 2. Staatsprüfung  Genehmigung der Zulassung zu externen Prüfungen  Durchführung der Schüler- und Personalorganisation für den Aufsichtsbereich  Mitwirkung an Entwicklung und Implementierung neuer bildungspolitischer Vorhaben  Beratung und Unterstützung der Schulleitungen  bei der Schulentwicklung insbesondere bei der Umsetzung des Konzepts der selbstverantwortlichen Schule  in Auswahlverfahren für Leitungspersonal in den Schulen  in pädagogischen Fragen (nachfrageorientiert)  in Konfliktfällen  Mitwirkung bei der fachlichen Prüfung der Genehmigung neuer Privatschulen  Mitwirkung bei der Schul- und Bildungsgangentwicklung  Kommunikation, Kooperation und Konfliktmanagement in Angelegenheiten der beruflichen Schulen  mit der Wirtschaft (Kammern, Innungen, Verbände, Ausbildungsbetriebe)  mit Behörden, Dienststellen und Gremien  mit den weiteren Berufsbildungsbereichen