BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/850 21. Wahlperiode 30.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Duwe und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 23.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Sachstand zu Verhandlungen mit Umweltverbänden bezüglich A 26 In einer Pressemitteilung des NABU Hamburg vom 28.05.2015 werden folgende Punkte aufgeführt, bei denen bislang noch keine Einigung mit der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgt sei: „• Die Stadt hat noch kein akzeptables Angebot für eine dauerhafte Sicherung des Biotopkorridors vorgelegt. • Eine Grünlandfläche im Zentrum des Biotopkorridors, die die Verbände von Beginn der Güteverhandlungen an wiederholt als essentiell für die Funktionsfähigkeit des Biotopkorridors benannt haben, hat die Stadt trotzdem an den Intensiv-Obstbau abgegeben – entgegen zuvor gegenüber den Verbänden gemachten Aussagen, dies könne rückgängig gemacht werden und die Fläche als Grünland Teil des Biotopkorridors sein. • Eine Grünlandfläche des Süderelbefonds in einem ökologisch wertvollen Bereich des Biotopkorridors inmitten einer Engstelle (Lippsche Kuhlen) soll dem Intensiv-Obstbau zur Verfügung gestellt werden. • Es fehlt ein vollständiger Lärmschutz an der A 26 im Bereich Neuenfelde entlang des hoch sensiblen und lärmempfindlichen Naturschutzgebietes Moorgürtel. • Ein funktionsfähiger Teil von Altenwerder-West (Vollhöfner Wald) muss für den Biotopkorridor erhalten bleiben.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wann rechnet der Senat mit dem Planfeststellungsbeschluss? Mit dem Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wird, je nach Verhandlungsverlauf und möglicher Planänderungen, Ende 2016 beziehungsweise Anfang 2017 gerechnet. 2. Wie ist der zeitliche Ablaufplan für die Realisierung der Baumaßnahmen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg? Bei zeitgerechtem Vorliegen der rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen (unter anderem einem vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss) sieht der derzeitige Zeitplan im jetzigen Planungsstand den Baubeginn für Ende 2017/Anfang 2018 und die Verkehrsfreigabe frühestens Ende 2022 vor. Drucksache 21/850 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Inwieweit finden zu den in der Einleitung genannten Punkten Verhandlungen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Naturschutzverbänden statt und wie ist der aktuelle Sachstand? Die Gespräche zwischen dem Senat und den Naturschutzverbänden dauern an. Um deren Erfolg nicht zu gefährden, wird davon abgesehen, zu Zwischenständen Stellung zu nehmen. 4. Wer verhandelt aufseiten der Freien und Hansestadt Hamburg jeweils in dieser Angelegenheit? Aufseiten der Freien und Hansestadt Hamburg verhandeln Vertreter der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sowie der Behörde für Umwelt und Energie. 5. Gibt es eine Einigung hinsichtlich der genannten „Grünlandfläche im Zentrum des Biotopkorridors“? Wenn ja, inwiefern und zu welchen Konditionen ist eine Einigung mit dem bisherigen Nutzer zu der bislang für Obstbau verwendeten Fläche erfolgt? Wenn nein, wie ist der derzeitige Verhandlungsstand? Siehe Antwort zu 3. 6. Welche Maßnahmen plant der Senat für den ökologischen Ausgleich der Eingriffe in die Schutzgüter a. Boden, b. Wasser, c. Luft/Klima, d. Pflanzen- und Tierwelt sowie e. Landschaftsbild? Im Rahmen der Planungen zur A 26 ist auf circa 270 ha trassennahe und trassenferne naturschutzrechtliche Kompensation vorgesehen. Die Maßnahmen sind multifunktional ausgerichtet, sodass sie der Kompensation aller beeinträchtigten Schutzgüter dienen. 7. Bei welchen konkreten Flächen plant der Senat eine Umwandlung von Obstbauflächen in ökologisch hochwertige Grünlandflächen? Welche Veränderungen der Bewertungsstufen nach Kaule (sofern andere Bewertungsstufen genutzt werden, bitte Erläuterungen beifügen) ergeben sich für die jeweiligen Flächen? Siehe Antwort zu 3. 8. Welche Planungen hat der Senat bislang für die Vernetzung der umgebenden Biotope? Welche Biotopkorridore sind derzeit vorgesehen, die den Planungsbereich betreffen? Die Integration des Biotopverbunds in das Landschaftsprogramm befindet sich derzeit in der behördeninternen Abstimmung. Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen . 9. Für welche Arten ist der Biotopkorridor relevant und welche Breite wird als ausreichender Mindestwert angesehen? Biotopkorridore dienen grundsätzlich allen im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten . Von besonderer Relevanz im Süderelberaum sind Arten, die an Gewässer gebunden sind, sowie Arten des feuchten Grünlands. Pauschale Mindestbreiten können nicht angegeben werden, da hierbei eine Vielzahl von naturräumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen ist. 10. Welche ökologische Wertigkeit hat der Vollhöfner Wald und wie könnte ein ökologischer Ausgleich für seine Umwidmung für Hafennutzung aussehen ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/850 3 Der sogenannte Vollhöfner Wald ist in der Biotopkartierung mit der Wertstufe 6 der neunstufigen Skala bewertet worden (9 ist die höchste Wertstufe). Ein Ausgleich könnte zum Beispiel durch die Entwicklung von neuen Waldflächen oder die Aufwertung vorhandener Waldflächen erfolgen. 11. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die vom NABU Hamburg angesprochene Lärmproblematik im Bereich Neuenfelde zu mindern? Siehe Antwort zu 3.