BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8500 21. Wahlperiode 04.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 28.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit − Gilt das auch bei der Hochbahn- Wache? Die Hamburger Hochbahn AG betreibt die Hamburger U-Bahn und einen Großteil des Hamburger Busnetzes. Sie befindet sich über die Holding HGV vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Wiederum ist die Hamburger Hochbahn Wache GmbH (HHW) eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der HOCHBAHN und für den gesamten Sicherheitsbereich der HOCHBAHN zuständig. Die dort arbeitenden Personen scheinen jedoch für die gleiche Tätigkeit nicht zu den gleichen Konditionen zu arbeiten. Am 1. April dieses Jahres tritt ein verschärftes Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Es sieht eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten an denselben Entleiher vor. Die Berechnung dieser Frist beginnt erst mit Inkrafttreten . Nach neun Einsatzmonaten besteht jedoch die Verpflichtung zum Equal Treatment, das nicht nur die Höhe des Stundenlohns umfasst. Die sogenannte Leiharbeit ist ein sehr gutes Instrument, das Arbeitgebern die Möglichkeit gibt, in Stoßzeiten flexibel Personal durch Leiharbeiter aufzustocken . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei der Hochbahn-Wache sind derzeit circa 400 Sicherheitskräfte zur Erbringung von Wach-, Sicherheits- und Prüfdienstleistungen im Einsatz, darunter 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Securitas GmbH ÖPV (Securitas). Vor dem Hintergrund neuer rechtlicher Rahmenbedingungen haben die Hamburger Hochbahn Wache GmbH (HHW) und die Securitas entschieden, ihre Kooperation neu zu ordnen. Die HHW erarbeitet derzeit Konzepte, wie die ihr obliegenden Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen künftig ohne Zuhilfenahme von Arbeitnehmerüberlassung erfolgreich bewältigt werden können. Die bisher im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages vereinbarte Zusammenarbeit hinsichtlich des Einsatzes von Sicherheitspersonal wird seit dem 1. April 2017 übergangsweise in der Rechtsform der Arbeitnehmerüberlassung erfolgen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn Wache GmbH (HHW) wie folgt: 1. Wie viele Mitarbeiter sind bei der HHW insgesamt beschäftigt? Wie viele davon sind bei der HHW direkt angestellt? Drucksache 21/8500 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. Es ist ausschließlich das Führungspersonal bei der HHW direkt beschäftigt. 2. Ist es zutreffend, dass sich die HHW Mitarbeiter von einem externen Dienstleister leiht? Dies wird nach der in der Vorbemerkung beschriebenen Neuordnung ab dem 1. April 2017 für einen Übergangszeitraum der Fall sein. a) Wenn ja, wie viele Mitarbeiter sind davon betroffen? Seit wann sind sie entliehen? b) Wie viele entliehene Mitarbeiter wird die HHW zum Stichtag 1. April 2017 haben? Ab dem 1. April 2017 werden übergangsweise rund 140 Sicherheitskräfte der Securitas nach Maßgabe der Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt. c) Unterscheidet sich das Aufgabengebiet der bei der HHW angestellten Mitarbeiter von dem der entliehenen Mitarbeiter? Bitte erläutern. Abgesehen vom Führungspersonal erfolgt keine Unterscheidung nach dem Aufgabengebiet . d) Welchen Stundenlohn erhalten die bei der HHW angestellten Mitarbeiter und welchen die entliehenen Mitarbeiter? e) Welche Zusatzleistungen erhalten die bei der HHW angestellten Mitarbeiter und welche die entliehenen Mitarbeiter? Die bei der HHW angestellten Mitarbeiter des Führungspersonals (derzeit vier Personen ) erhalten keinen Stundenlohn sondern eine (außertarifliche) Monatsvergütung. Eine Offenlegung der jeweiligen Vergütung würde eine Verletzung der Datenschutzund individuellen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen darstellen. Die von Securitas zu entleihenden Arbeitnehmer werden wie bislang auch mindestens nach dem Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hamburg vergütet. Die aus Betriebsvereinbarungen , betrieblicher Übung oder aus sonstiger Grundlage von Securitas gewährten etwaigen zusätzlichen Leistungen unterliegen als Geschäftsgeheimnis der Vertraulichkeit . Diese Informationen sind in wettbewerblicher Hinsicht marktrelevant. f) Muss die HOCHBAHN Gebühren für die Entleihung an den externen Dienstleister entrichten? Wenn ja, wie hoch sind diese pro entliehenem Mitarbeiter? Es erfolgt keine Arbeitnehmerüberlassung an die HOCHBAHN. Die Höhe der Vergütung unterliegt den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie ist die Entwicklung der Beschäftigtenzahl der HHW seit dem Jahr 2011? Bitte einzeln nach Jahren auflisten. 2011 – 2016 je ein Mitarbeiter (Geschäftsführung) 2017 vier Mitarbeiter (Geschäftsführung und Fachbereichsleiter) a) Wie viele Kündigungen von Arbeitgeberseite gab es seit dem Jahr 2011? Bitte einzeln nach Jahren auflisten. Aufseiten der HHW gab es keine Kündigungen seitens des Arbeitergebers im abgefragten Zeitraum. b) Wie viele Arbeitnehmer schieden seit dem Jahr 2011 altersbedingt aus der HHW aus? Bitte einzeln nach Jahren auflisten. Aufseiten der HHW gab es kein altersbedingtes Ausscheiden im abgefragten Zeitraum . c) Wie viele Leiharbeiter wurden seit dem Jahr 2011 als Arbeitnehmer durch die HHW übernommen? Bitte einzeln nach Jahren auflisten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8500 3 Bislang gab es keine Arbeitnehmerüberlassung an die HHW. Unabhängig von diesem rechtlichen Umstand wurden in den Jahren 2011 0, 2012 40, 2013 1, 2014 1, 2015 1, 2016 0, 2017 20 bislang bei Securitas tätige Sicherheitskräfte von der HOCHBAHN eingestellt.