BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8501 21. Wahlperiode 04.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 28.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Anmeldungen für die Klassen 1 und 5 zum Schuljahr 2017/2018 (II) Die Anmelderunde aller staatlichen Schulen, Vorschulen und ReBBZ für das Schuljahr 2017/2018 ist abgeschlossen. Mit der Drs. 21/8007 habe ich den Senat um Auskünfte zu einzelnen Punkten im Zusammenhang mit den Schulanmeldungen gebeten. Unter anderem habe ich in verschiedenen Punkten um Gesamtzahlen gebeten, die nicht benannt wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Grundschulen a. Wie viele Anmeldungen für die Schuljahrgangsstufe 1 gab es an den Grundschulen für das Schuljahr 2017/2018 insgesamt und je Bezirk? Bitte die Gesamtzahlen für sämtliche Schulformen angeben, die eine Jahrgangsstufe 1 anbieten. Siehe Drs. 21/8007. b. Wie viele dieser für die Jahrgangsstufe 1 angemeldeten Schülerinnen und Schüler haben jeweils den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE) beziehungsweise geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Autismus, Hören, Sehen? Bitte nach einzelnen Förderschwerpunkten aufschlüsseln und absolute Gesamtzahlen angeben. Schulform Anmeldungen davon mit sonderpädagogischem Förderbedarf 1 Hören KuM Aut gE Sprache em-soz E G 13.530 5 8 2 4 STS 752 So 186 8 2 2 1 Gesamt 14.468 13 8 2 6 2 1 1 Aut: Autismus, gE: geistige Entwicklung, KuM: körperlich-motorische Entwicklung, em-soz E: emotional-soziale Entwicklung. G = Grundschule, STS = hier: Stadtteilschule mit Grundschulabteilung , So = Sonderschule inkl. ReBBZ; Quelle: Planungsdaten der zuständigen Behörde, Datenstand vom 07.02.2017 Im Übrigen siehe Drs. 21/8007. 2. Weiterführende Schulen (auch Sonderschulen und ReBBZ) a. Wie viele Anmeldungen für die Schuljahrgangsstufe 5 gab es an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2017/2018? Bitte jeweils die Gesamtzahlen für die Schulformen angeben, die eine Jahrgangsstufe 5 anbieten. Siehe Drs. 21/8007. Drucksache 21/8501 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wie viele dieser für die Jahrgangsstufe 5 angemeldeten Schülerinnen und Schüler haben jeweils den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE) bzw. geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Autismus, Hören, Sehen? Bitte nach einzelnen Schulformen (auch Sonderschulen) aufschlüsseln und Gesamtzahlen je Förderschwerpunkt angeben. Schulform Anmeldungen davon mit sonderpädagogischem Förderbedarf Sehen Hören KuM Aut gE Lernen Sprache em-soz E Gy 7.441 1 4 8 5 1 2 23 STS 6.121 3 6 34 16 28 391 89 159 G6 169 3 2 7 14 7 So 223 5 1 18 9 49 8 11 Gesamt 13.954 9 11 63 23 44 455 99 200 1 Aut: Autismus, gE: geistige Entwicklung, KuM: körperlich-motorische Entwicklung, em-soz E: emotional-soziale Entwicklung; Quelle: Planungsdaten der zuständigen Behörde, Datenstand vom 13.02.2017 Im Übrigen siehe Drs. 21/8007. 3. Sechsjährige Grundschulen a. In Hamburg gibt es vier Grundschulen, die an dem Schulversuch „sechsjährige Grundschule“ teilnehmen. Diese hat der Senat in seiner Antwort auf Drs. 21/3212 auch entsprechend als solche kenntlich gemacht (G6). In seiner Antwort auf Drs. 21/8007 werden diese Schulen neuerdings als STSG6 bezeichnet. Diese Bezeichnung, die sehr stark an den Bezeichnungen für Stadtteilschulen (STS) und Stadtteilschulen mit Grundschulabteilung (STSG) angelehnt sind, verleiten zur Annahme, dass es sich hierbei um Stadtteilschulen mit sechsjähriger Grundschulabteilung handelt. Die Schule Vezilinstraße schreibt auf ihrer Homepage (siehe https://schulevizelinstrasse .hamburg.de/) zum Beispiel „Als Modelschule für längeres , gemeinsames Lernen kooperiert die Vizelinstraße mit dem Gymnasium Corveystraße und der Stadtteilschule Stellingen. Dies spiegelt sich in einer engen inhaltlichen und methodischen Vernetzung und einem gegenseitigem Austausch von Lehrkräften wieder (sic!).“ Warum hat sich der Senat dazu entschlossen, die Bezeichnung dieser Schulen von G6 zu STSG6 zu ändern? Warum wurde keine Änderung zu GyG6 vorgenommen? STSG6 ist eine intern vergebene Bezeichnung und kennzeichnet rein organisatorisch die Berechnung der Klassengrößen des Jahrgangs 5 an den sechsjährigen Grundschulen . Diese Klassengröße orientiert sich aufgrund der Diversität der Schülerschaft an der nach § 87 Hamburgisches Schulgesetz vorgesehenen Klassengröße der Jahrgansstufe 5 an Stadtteilschulen, die geringer ausfällt als an Gymnasien. Daher wird auch keine interne Abkürzung genutzt, die einen Bezug zur Klassengröße der Gymnasien nahelegt. b. Sind die sechsjährigen Grundschulen zu Stadtteilschulen umgewandelt worden? Falls ja, wann ist dies geschehen? Nein. c. Plant der Senat eine Umwandlung der sechsjährigen Grundschulen in Stadtteilschulen? Falls ja, zu welchem Datum ist dieses vorgesehen? d. Plant der Senat, das Modell der sechsjährigen Grundschule auslaufen zu lassen? Falls ja, zu wann ist dies geplant? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8501 3 Der Schulversuch „Sechsjährige Grundschulen“ ist auf eine Laufzeit von 2011 bis 2021 ausgelegt. Alle weitergehenden Planungen setzen den Abschluss des Schulversuchs und die Auswertung der laufenden Evaluation des Schulversuchs voraus.