BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8508 21. Wahlperiode 04.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Karin Prien (CDU) vom 29.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Welchen Beitrag leistet der Senat zum „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ von Bund und Ländern? Noch im Januar fordert Bürgermeister Scholz (SPD), dass der Bund endlich handeln möge, damit die notwendigen Abschiebungen der Ende 2016 bundesweit rund 55.000 sofort Ausreisepflichtigen erfolgen könnten. So solle das Personal für die Beschaffung der Ausweispapiere dringend aufgestockt werden , verlangte Scholz. Wenige Wochen später eröffnete Mitte März nun das „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ (ZUR). Die gemeinsame Einrichtung von Bund und Ländern soll künftig Sammelabschiebungen koordinieren und insbesondere bei Problemfällen Passpapiere beschaffen sowie Identitäten klären. Sitz des ZUR, in dem Beamte des Bundes und der Länder tätig sein sollen, ist eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Berlin. Ab Mitte Mai soll das ZUR seinen Regelbetrieb aufnehmen . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Inwieweit hat sich Hamburg an den Planungen des ZUR beteiligt? Die Einrichtung eines gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr ist Gegenstand eines Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 9. Februar 2017. Diese Vereinbarung war von einer Bund- Länder-Arbeitsgruppe „Verbesserungen in der Rückkehrpolitik“ vorbereitet worden, welche der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien am 17. November 2016 eingesetzt hatten. Als eines von vier Ländern war Hamburg in diesem Gremium durch den Chef der Senatskanzlei vertreten. Darüber hinaus hat die in Hamburg zuständige Behörde im Rahmen der Bund-Länder- Zusammenarbeit an den Planungen mitgewirkt und bereits in der Planungsphase eine personelle Beteiligung zugesagt. 2. Wie viele Beamte hat Hamburg bereits zum ZUR entsandt? 3. Wie viele Beamte entsendet Hamburg bis Mitte Mai? Seit dem Beginn der konkreten Aufbauphase des ZUR am 13. März 2017 entsendet Hamburg zwei Mitarbeiterinnen. Im Vergleich zu den meisten Ländern leistet Hamburg damit einen überproportionalen Beitrag. 4. Wie viele Beamte gedenkt der Senat insgesamt im Laufe des Jahres dem ZUR zur Verfügung zu stellen? Die Ermittlung der konkreten Personalbedarfe des ZUR und der Beiträge der Länder sind Gegenstand der aktuell laufenden Aufbauphase; die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/8508 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Beteiligt sich die Freie und Hansestadt Hamburg auch finanziell am Betrieb des ZUR? Wenn ja, mit welchem Betrag? Hamburg trägt die mit der Entsendung der Mitarbeiterinnen verbundenen Kosten. 6. Welche Art der Unterstützung erhofft sich der Senat von der neuen Einrichtung ? Die Art der Unterstützung ergibt sich zunächst aus der Aufgabenstellung, die dem Auftrag zur Einrichtung des ZUR zugrunde liegt. Danach soll das ZUR der operativen Abstimmung zwischen Bund und Ländern zu Rückkehr- und Rückführungsfragen, beispielsweise im Rahmen von Sammelrückführungen, dienen, in ständigem Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsländer stehen und in allen Problemfällen die nötigen Dokumente für Personen beschaffen, die Deutschland wieder verlassen müssen. Die Details der Unterstützung werden in der aktuell laufenden Aufbauphase noch näher konkretisiert. 7. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um dem ZUR die Arbeit zu erleichtern? Die zuständige Behörde wird die Arbeit des ZUR auch weiter konstruktiv unterstützen. Im Übrigen wird auf die Aufgabenstellung des ZUR zur Unterstützung der Länder bei der Beseitigung von Hemmnissen bei der Rückführung hingewiesen, siehe auch Antwort zu 6.