BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8531 21. Wahlperiode 07.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 30.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Grundlegende Überprüfung des Flächennutzungsplans und verbindliche Ausrichtung der Wohnungsbaupolitik auf die Metropolregion Aus der Senatsantwort zur Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/8112 geht hervor, dass der Flächennutzungsplan von 1997 noch von einer schrumpfenden Stadt mit einem Bevölkerungsrückgang ausgeht, bereits 154 einzelne Änderungen des Flächennutzungsplans erfolgten und weitere 16 Änderungen im Verfahren sind. Der dargestellte Prognosezeitraum des Flächennutzungsplans endete bereits 2010. Eine gesamtstädtische gründliche Überprüfung des Flächennutzungsplans hält der Senat dennoch für nicht erforderlich. Darüber hinaus wird von Stadtplanern und Architekten immer mehr angemahnt , bei der Schaffung von Wohnraum Ländergrenzen übergreifende Planungen zu entwickeln und somit die Metropolregion zu einem Regionalverband weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Flächennutzungsplan nach Baugesetzbuch (BauGB) ist die Planungsgrundlage für die Entwicklung von Wohnungsbauflächen und Gewerbeflächen bei gleichzeitiger Sicherung von Freiräumen und Grünverbindungen in Hamburg. Die kontinuierlich durchgeführten Änderungen des Flächennutzungsplanes gewährleisten die Aktualität des Planwerkes gegenüber den Herausforderungen, denen sich die Freie und Hansestadt Hamburg gegenübersieht. Von dieser Flexibilität des Flächennutzungsplans wird in Hamburg Gebrauch gemacht. Änderungen des Flächennutzungsplans werden in einem intensiven förmlichen Abwägungsprozess durchgeführt. Hierfür werden die Bürgerinnen und Bürger ebenso einbezogen wie die von der Planung betroffenen Behörden und die weiteren Träger öffentlicher Belange sowie weitere Akteure (zum Beispiel Naturschutzverbände). Damit wird gewährleistet, dass die Flächenentwicklung für den erforderlichen Wohnungsbau im Einklang erfolgt mit dem Erhalt und Ausbau des Charakters und der Leistungsfähigkeit von Schutzgebieten als Schutzraum für Natur und Landschaft sowie der Erholungsfunktion für die Bürgerinnen und Bürger. Grundsätzlich erfolgt kein Wohnungsbau in Landschaftsschutzgebieten. Zur Schaffung von Wohnbauflächen müssten die entsprechenden Flächen zuvor aus dem Landschaftsschutz entlassen werden. Dies gilt auch für die Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen, siehe Drs. 21/1838. Der Ausgleich für Eingriffe erfolgt entsprechend der Erheblichkeit des Eingriffes auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung beziehungsweise im Baugenehmigungsverfahren. Zur Schaffung des erforderlichen Wohnungsneubaus für die wachsende Stadt gilt weiterhin die Strategie der Innenverdichtung „Mehr Stadt in der Stadt“, ergänzt durch das Konzept „Mehr Stadt an neuen Orten“. Trotz der Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraumes wurden in den letzten Jahren zusätzliche Flächen unter Natur- Drucksache 21/8531 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schutz gestellt und Landschaftsschutzgebiete auf hohem Niveau gesichert, siehe Drs. 21/8398. Der Hamburger Flächennutzungsplan bietet ausreichend Potenziale für eine der prognostizierten Bevölkerungszahl angemessene Flächenvorsorge. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele der 154 Änderungen des Flächennutzungsplans und der 16 im Verfahren befindlichen Änderungen beinhalten eine (auch nur teilweise) Reduzierung der Grünflächen? Von 154 Änderungen des Flächennutzungsplans waren 41 von einer Reduzierung der als „Grünflächen“ dargestellten Flächen betroffen. Von den 16 im Verfahren befindlichen Änderungen sind acht Änderungen von einer Reduzierung der als „Grünflächen“ dargestellten Flächen betroffen. 2. Warum nimmt der Senat häufig Landschaftsschutzgebiet für Bebauungen (zum Beispiel bei der Perspektive Wohnen) in Anspruch, obwohl der Flächennutzungsplan angeblich genügend Wohnungsbauflächenreserven hat? Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Wohnungsbauflächenreserven sieht der Flächennutzungsplan noch vor? Bitte getrennt nach Verwaltungsbezirk, Lage und Größe auflisten . Der Flächennutzungsplan stellt Flächennutzungen ab einer Größe von 3 ha dar. Dabei unterscheidet er in seiner Darstellung nicht zwischen Bestand und Planung. Die zuständige Behörde führt eine fortlaufende Übersicht von Potenzialflächen für den Wohnungsbau. Nachstehend sind die darin enthaltenen Potenzialflächen mit einer Größe ab 3 ha aufgelistet. Wohnungsbauflächenpotenziale im Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg (≥3 ha) nach Potenzialflächenauskunft Landesplanung (PAUL) – Stand 01.01.2017 Belegenheit Fläche in ha* (Hamburg-Mitte/Finkenwerder): nördl. Finkenwerder Landscheideweg 22,0 (Hamburg-Mitte/HafenCity): Baakenhafen (im Bau) 10,0 (Hamburg-Mitte/HafenCity): Elbbrücken 10,0 (Altona/Rissen): Suurheid/Marschweg 7,0 (Altona/Altona-Nord): Mitte Altona (Harkortstraße) (im Bau) 9,7 (Eimsbüttel/Stellingen): Sportplatzring 3,7 (Hamburg-Nord/Winterhude): Pergolenviertel (im Bau) 16,6 (Hamburg-Nord/Groß Borstel): Tarpenbek Greens (ehem. Güterbahnhof Lokstedt) (im Bau) 13,3 (Hamburg-Nord/Langenhorn): Diekmoor 8,1 (Wandsbek/Wohldorf-Ohlstedt): Hoisbütteler Straße/Auf der Strenge 15,0 (Wandsbek/Jenfeld): Jenfelder Au (im Bau) 11,1 (Wandsbek/Lemsahl-Mellingstedt): Spechtort 6,0 (Wandsbek/Wohldorf-Ohlstedt): Bredenbekkamp 3,3 (Bergedorf/Billwerder): Oberbillwerder (nördl. S- Bahn) 88,0 (Bergedorf/Allermöhe): Walter-Rudolphi-Weg (nördlich) 3,0 (Harburg/Neugraben-Fischbek): Fischbeker Heidbrook (ehem. Röttiger-Kaserne) (im Bau) 35,0 (Harburg/Neugraben-Fischbek): Fischbeker Reethen 32,0 (Harburg/Neugraben-Fischbek): Vogelkamp (3. und 4.BA) (im Bau) 26,0 (Harburg/Neugraben-Fischbek): Neugraben-Fischbek II (nördl. S- Bahn) 27,4 (Harburg/Marmstorf): Elfenwiese 3,5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8531 3 * Der Flächennutzungsplan ist nicht parzellenscharf. Bei den Größenangaben handelt es sich um Brutto-Bauflächen. Darüber hinaus gibt es innerhalb der im Flächennutzungsplan als „Wohnbauflächen“ dargestellten Flächen zahlreiche kleinere Potenzialflächen für den Wohnungsbau. 4. Wie viele Wohnungen stehen nach der letzten Erhebung in der Metropolregion Hamburg leer? Temporärer Leerstand von Wohnraum in einem gewissen Umfang, zum Beispiel aufgrund von Fluktuation/Mieterwechsel oder wegen erforderlicher Modernisierungs- oder Instandsetzungsarbeiten, kennzeichnet einen funktionierenden Wohnungsmarkt und tritt gleichermaßen in allen Wohnungsbeständen auf. Dabei ist die Leerstandsquote in der Metropolregion niedrig. Dies zeigt die letzte Erhebung mit Daten des Zensus, siehe https://www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Sonderver%C3%B6ffentlichungen/ Zensus/Zensus_2011_Metropolregion_Hamburg_endErgebnisse.pdf. 5. Warum richtet der Senat seine Wohnungsbaupolitik nicht stärker auf eine übergreifende Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern in der Metropolregion Hamburg aus? Die Schaffung einer zukunftsfähigen Raum- und Siedlungsstruktur ist ein Projektschwerpunkt der Metropolregion Hamburg, welcher auf Ebene der Metropolregion von den beteiligten Gebietskörperschaften gemeinsam bearbeitet wird. Bezüglich der Wohnungspolitik steht die Freie und Hansestadt Hamburg in einem kontinuierlichen Austausch mit ihren Nachbarländern. Die Zusammenarbeit findet dabei auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Formen statt, zum Beispiel in der Abstimmung der Bauleitplanung, auf Fachkonferenzen und in politischen Gesprächen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5145 und 21/1928.