BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8533 21. Wahlperiode 07.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 30.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Durchgangsverkehr durch Lkw Ein erheblicher Teil der Verkehrsbelastung auf Hamburger Straßen erfolgt durch Lkw, die Hamburg nur durchfahren, also kein Ziel in Hamburg ansteuern (Lkw-Durchgangsverkehr). Ich frage den Senat: 1. Wie viele Lkw benutzen durchschnittlich an Werktagen Hamburger Straßen ? Bitte aufschlüsseln nach Autobahnen, Bundesstraßen und Bezirksstraßen. 2. Bei wie vielen dieser Lkw handelt es sich um Lkw-Durchgangsverkehr? 3. Wie verteilt sich dieser Lkw-Durchgangsverkehr auf Autobahnen, Bundesstraßen und Bezirksstraßen? Bitte in absoluten Zahlen pro Jahr angeben. Die abgefragten Daten können nicht aus Verkehrszählungen gewonnen werden. Bei den aufgeführten Zahlen handelt es sich um Ergebnisse aus einem Verkehrsmodell (Analysejahr 2013), das Grundlage der Ausbauplanungen der Hamburger Autobahnen ist. Die Bemessung von Verkehrsanlagen orientiert sich am werktäglichen Verkehr. Jahreswerte liegen nicht vor. Es kann ausschließlich die Anzahl der Lkw-Fahrten dargestellt werden. Die Aufteilung liegt für Stadtstraßen und Autobahnen vor. Da eine einzelne Fahrt Stadtstraßen und Bundesautobahnen umfassen kann, lassen sich die Angaben für Stadtstraßen und Autobahnen nicht zu der Fahrtenanzahl des Stadtgebietes addieren. Werktägliche Lkw-Fahrten Hamburg Gesamt Autobahnen Stadtstraßen Schwerverkehr >3,5t ca. 151.000 ca. 97.000 ca. 136.000 davon Transit ca. 22.000 ca. 20.000 ca. 7.000 4. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um den Lkw-Durchgangsverkehr zu verringern oder zumindest auf die Autobahnen zu konzentrieren? Bei dem Lkw-Verkehr in Hamburg handelt es sich vorwiegend um Ziel-, Quell- und Binnenverkehr. Der Durchgangsverkehr konzentriert sich zum überwiegenden Teil auf den Bundesautobahnen. Die 7.000 Lkw-Fahrten im Transit, die auch auf Stadtstraßen abgewickelt werden, haben häufig ihre Quelle oder ihr Ziel im direkten Umland Hamburgs , sodass sie sich kaum auf andere Strecken verlagern lassen. 5. Wäre es technisch und rechtlich möglich, den Lkw-Durchgangsverkehr außerhalb der Autobahnen zu verhindern? Plant der Senat eine solche Maßnahme? Wenn nein: warum nicht? Drucksache 21/8533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter, wie zum Beispiel die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder den Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage und/oder Situation kann pauschal für das gesamte Hamburger Stadtgebiet nicht begründet werden, sodass ein generelles Durchfahrtsverbot für Lkw nicht angeordnet werden dürfte.