BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8534 21. Wahlperiode 07.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 30.03.17 und Antwort des Senats Betr.: International Office der HCU (2) Ich frage den Senat: Nach einer im Frühjahr 2016 erfolgten Prüfung des International Office der HafenCity Universität Hamburg (HCU) durch die Innenrevision der HCU hat das Präsidium im Juli 2016 – bekräftigt im Oktober 2016 – eine Neustrukturierung der Internationalisierungsaktivitäten an der HCU beschlossen und diese beginnend im Herbst 2016 umgesetzt. Bei dieser Neustrukturierung handelt es sich um eine Verwaltungsangelegenheit innerhalb der HCU, für die gemäß § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 12 Hamburgisches Hochschulgesetz allein das Präsidium der HCU zuständig ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HafenCity Universität Hamburg (HCU) wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die Halbierung des Personalbestandes am International Office (vergleiche Fragen 1 und 3 meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/6849) in der HCU damit begründet wurde, dass die Aufgaben des International Office „über die HCU zu verteilen“ sind? Wenn nein: Wie wurde diese Personalentwicklung innerhalb der HCU begründet? Siehe Drs. 21/6849. 2. Welche Gremien der HCU haben sich im Jahre 2016 wann mit dem International Office beschäftigt? Folgende Gremien der HCU haben sich mit dem Thema „International Office“ befasst: Präsidium (14. Juli 2016, 13. Oktober 2016) Haushaltsausschuss des Hochschulsenats (6. Juli 2016) Hochschulsenat (12. Oktober 2016) Dem Präsidium der HCU ist bekannt, dass sich auch der Personalrat und der Allgemeine Studierendenausschuss der HCU (AStA) im Jahr 2016 mit dem Thema „International Office“ befasst haben. Konkrete Termine können allerdings nicht benannt werden. 3. Welche Beschlüsse haben die Gremien wann hierzu gefasst? Der Haushaltsausschuss des Hochschulsenats hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2016 einen Beschluss zu den Stellenwünschen des International Office und der Priorisierung der Personalanforderungen innerhalb der HCU gefasst. Der Hochschulsenat hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2016 eine Empfehlung an das Präsidium hinsichtlich des Aufgabenumfangs und der Ausstattung des International Office beschlossen. Drucksache 21/8534 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Beschlüsse des Personalrats sind vertraulich. Beschlüsse des AStA stehen dem Präsidium der HCU nicht zur Verfügung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Hat das International Office am 12. Januar 2017 eine E-Mail an alle Studierenden der HCU geschickt? Wenn ja: Welchen Inhalt hat diese E-Mail? Am 12. Januar 2017 hat die Leiterin des International Office der HCU eine nach Auskunft des Präsidiums der HCU inhaltlich nicht mit ihrem Fach- und Disziplinarvorgesetzen abgestimmte und nicht autorisierte E-Mail an die Studierenden der HCU geschickt, in der sie neben allgemeinen und studienspezifischen Hinweisen für Studierende auch über die Personalsituation im Bereich der Outgoing-Beratung berichtet. 5. Wurden die Aufgaben des International Office innerhalb der HCU dezentralisiert? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/6849. 6. Hat sich Senatorin Fegebank mit der Situation des International Office der HCU befasst? Wenn ja: wann? In welcher Form? Mit welchem Ergebnis? Das Hochschulrecht sieht eine Befassung nicht vor. Siehe auch Vorbemerkung.