BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8539 21. Wahlperiode 07.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 31.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Frauenhäuser – Genügend Plätze für alle Hilfsbedürftigen im Jahr 2016? Da die statistischen Angaben zu den jährlichen Sachberichten der Frauenhäuser der zuständigen Behörde jeweils zum 31. März eines Jahres vorliegen müssen, wird der Senat die hier gestellten Fragen entsprechend umfassend beantworten können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: Die zuständige Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat auf Antrag von vier Frauenhäusern eine angemessene Verlängerung zur Abgabe des Verwendungsnachweises gewährt. Gemäß Ziffer 6.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind Verwendungsnachweise regelmäßig innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes vorzulegen. Die zuständige Behörde hat diese Frist auf drei Monate verkürzt, um frühzeitig notwendige Daten zu erhalten. Diese Abgabefrist wurde unter Beachtung von Ziffer 6.5.2 der in der Bewilligungsbehörde gültigen Dienstvorschrift zur Vergabe von Zuwendungen (DV 048.11-2) für das autonome Frauenhaus „Frauen helfen Frauen Hamburg e.V.“ bis zum 12. April 2017, für die anderen autonomen Frauenhäuser bis zum 30. April 2017, verlängert. Nach Vorlage des Verwendungsnachweises benötigt die sachgerechte Auswertung, Aufbereitung und Beurteilung von Daten einen gewissen Zeitraum . Es können daher derzeit zu den bisher vorliegenden Informationen begrenzte Bewertungen und Aussagen getroffen werden, die sich im Wesentlichen auf das Frauenhaus des Diakonischen Werkes beziehen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen mit wie vielen Plätzen für Frauen und Kinder gibt es derzeit in Hamburg? Siehe Drs. 21/8014, Drs. 21/7706, Drs. 21/5000 sowie Drs. 21/1231. 2. Wie viele Mitarbeiter arbeiten in den einzelnen Einrichtungen? Bitte nach Personen und Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/8014. 3. Gab es im Jahr 2016 Aufstockungen oder Reduzierungen beim Personal ? Wenn ja, wann wo und um wie viel VZÄ jeweils? Bei den autonomen Frauenhäusern wurde die Anzahl der bewilligten Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Zuwendungszeitraum 2015/2016 zur Anpassung des Betreuungsschlüssels sowie im Zusammenhang mit der Einrichtung der zentralen Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser und Koordinierungsstelle zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein (24/7) per Änderungsbescheid ab dem 1. Juli 2016 entsprechend der folgenden Tabelle erhöht. Drucksache 21/8539 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Frauenhaus Aufstockung VZÄ Frauen helfen Frauen Hamburg e.V. 0,50 2. Hamburger Frauenhaus e.V. 0,18 4. Hamburger Frauenhaus e.V. 0,50 5. Hamburger Frauenhaus e.V. 0,45 Im Übrigen siehe hierzu Drs. 21/5214 und Drs. 21/8014. 4. Wie viele Frauen haben im Zeitraum von Januar bis Dezember 2016 Schutz in Frauenhäusern gesucht? Wie viele davon mit Kindern? Wie lang war die durchschnittliche Verweildauer im Frauenhaus? Bitte monatlich nach Einrichtung auflisten inklusive Angaben zu den jeweiligen monatlichen Auslastungsquoten. Für die durchschnittliche Verweildauer in den Hamburger Frauenhäusern ergaben sich im Jahresüberblick 2016 folgende Werte: Durchschnittliche Verweildauer in Tagen Frauenhaus Frauen helfen Frauen e.V. 2. Hamburger Frauenhaus 4. Hamburger Frauenhaus 5. Hamburger Frauenhaus Frauenhaus des Diakonischen Werkes Gesamt 2016 102,7 90,8 95,6 89,4 190,7 104,1* * Erstmals unter Berücksichtigung der Umzüge zwischen den Frauenhäusern Für die Auslastungsquote ergaben sich für das Frauenhaus des Diakonischen Werkes im Jahr 2016 folgende Werte: Auslastungsquote (%) Frauenhaus des Diakon. Werkes Januar 91,61 Februar 90,46 März 82,26 April 76,89 Mai 82,04 Juni 92,11 Juli 95,05 August 93,98 September 97,44 Oktober 87,96 November 93,44 Dezember 82,58 Gesamt 88,82 Im Übrigen siehe Drs. 21/8014 und Drs. 21/5214 sowie Vorbemerkung. 5. Mussten Schutz suchende Frauen im Zeitraum von Januar bis Dezember 2016 abgewiesen oder an andere Bundesländer vermittelt werden? Wenn ja, aus welchem Grund wurden sie jeweils abgewiesen beziehungsweise in welche Bundesländer überwiesen? Das Frauenhaus des Diakonischen Werkes hat im Jahr 2016 drei Frauen und drei Kinder weitervermittelt; einmal nach Berlin, dreimal nach Mecklenburg-Vorpommern und zweimal nach Nordrhein-Westfalen. Die Vermittlung erfolgte aus sonstigen Gründen , die nicht weiter spezifiziert werden können. Im Übrigen siehe Drs. 21/5214 sowie Vorbemerkung. 6. Wurden Betroffene aus anderen Bundesländern aufgenommen? Wenn ja, wie viele und aus welchen Bundesländern? Wenn nein, wie wird in diesen Fällen weitergeholfen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/8539 3 Das Frauenhaus des Diakonischen Werkes hat im Jahr 2016 sieben Frauen und 13 Kinder aus anderen Bundesländern aufgenommen; zweimal aus Bremen, einmal aus Hessen, zehnmal aus Mecklenburg-Vorpommern, fünfmal aus Nordrhein-Westfalen und zweimal aus Schleswig-Holstein. Im Übrigen siehe Drs. 21/5214 sowie Vorbemerkung. 7. Wie ist der Betreuungsschlüssel in den jeweiligen Einrichtungen? Siehe Drs. 21/5214 sowie Antwort zu 3. 8. Wie viele geflüchtete Frauen und Flüchtlingskinder waren in den Frauenhäusern im Jahr 2016 insgesamt untergebracht? Bitte auch nach Monaten aufschlüsseln. Im Jahr 2016 haben drei Stichtagserhebungen in den Hamburger Frauenhäusern stattgefunden: Geflüchtete Frauen und Kinder in allen fünf Hamburger Frauenhäusern Stichtag Gesamt Frauen Kinder Gesamt 29.02.2016 13 18 31 31.07.2016 16 25 41 09.12.2016 13 20 33 Quelle: Erhebung in den Frauenhäusern Im Übrigen siehe Drs. 21/2635. 9. Mit dem Rückbau der Erstaufnahmen sind auch Einrichtungen, die speziell für Frauen beziehungsweise besonders Schutzbedürftige vorgesehen waren, geschlossen worden. So unter anderem die EA Behrmannplatz mit 150 Plätzen und Wiesendamm mit 50 Plätzen (siehe Drs. 21/4174). Wurden Alternativen geschaffen? Wenn ja, wo jeweils wie viele Plätze? Als Ersatz für die beiden inzwischen geschlossenen Erstaufnahmeeinrichtungen Behrmannplatz und Wiesendamm wurde die Einrichtung an der Kaltenkirchener Straße aufgebaut. Zur Platzkapazität siehe http://www.hamburg.de/fluechtlingeunterbringung -standorte/4372596/unterbringung-altona/. 10. Da die Frauenhäuser den Auszugsstatus der Frauen ermitteln: a) Wie viele wurden in Wohnraum vermittelt? b) Durch welche Stellen erfolgten jeweils wie viele der Vermittlungen? c) Wie viele suchten sich selbst neue Unterkunft? d) Wie viele zogen zurück in ihr altes Zuhause? e) Welche anderen neuen Folgeunterkünfte wurden noch erfasst? Zum Auszugsstatus hat das Frauenhaus des Diakonischen Werkes folgende Angaben gemacht: Auszugstatus Frauen Kinder Gesamt zurück in die alte Wohnung gemeinsam mit dem Täter 3 0 3 zurück in die alte Wohnung ohne den Täter 0 0 0 eigene neue Wohnung 13 18 31 WG-Zimmer 1 0 1 zu Freunden/Bekannten/Familie 4 3 7 anderes Frauenhaus 3 3 6 Obdachloseneinrichtung 0 0 0 andere Einrichtung 3 4 7 unbekannt 2 0 2 Quelle: Erhebungen des Frauenhauses des Diakonischen Werkes Im Übrigen siehe Drs. 21/8014 sowie Vorbemerkung.