BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8540 21. Wahlperiode 07.04.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 31.03.17 und Antwort des Senats Betr.: Welche fachlichen Weisungen gelten für die bezirklichen Wohn-Pflege- Aufsichten? Die sogenannten Wohn-Pflege-Aufsichten (WPA) sind in den Bezirken ansässig und tätig. Sie sind gut vernetzt mit den örtlichen Seniorenvertretungen und -beiräten. Der rot-grüne Koalitionsvertrag enthält unter anderem das Ziel, die WPA zu zentralisieren, was von den bezirklichen Seniorenvertretungen und -beiräten bereits seit Langem mit Sorge gesehen wird. Denn die Etablierung der WPA ist nicht ohne Grund in den Bezirken geschehen. Begründet wird dieser Paradigmenwechsel in der Antwort auf eine aktuelle CDU-Anfrage (Drs. 21/7877) vom Senat vor allem damit, dass dadurch „eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung“ über die Bezirksgrenzen hinweg befördert werden soll. Diese Begründung ist irreführend, denn es bestehen bereits fachliche Weisungen an die WPA und die fachlich zuständige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hätte diese Weisungen seit 2011 zum Zweck einer Vereinheitlichung der Prüfungen in den verschiedenen Bezirken jederzeit ändern beziehungsweise überarbeiten können. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass die von Rot-Grün für die Zentralisierungsbestrebungen genannte Begründung lediglich ein Alibi-Argument ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Aufgaben der Wohn-Pflege-Aufsicht richten sich nach dem Hamburgischen Wohnund Betreuungsqualitätsgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen. Fachanweisungen nach § 45 Bezirksverwaltungsgesetz sind nicht erlassen worden. Der Senat hat in der Drs. 21/7877 eine Reihe von Gründen genannt, die für eine Zentralisierung sprechen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie lauten die Inhalte der fachlichen Weisungen an die WPA in den Bezirken jeweils? Bitte für jede WPA den Text der entsprechenden Weisung beifügen oder verlinken. 2. Was bemängelt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde konkret an der aktuellen Fassung der fachlichen Weisung an die WPA des Bezirks a) Altona? b) Bergedorf? c) Eimsbüttel? Drucksache 21/8540 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d) Harburg? e) Mitte? f) Nord? g) Wandsbek? Bitte die Mängel für jede WPA beziehungsweise jeden Bezirk gesondert angeben. 3. In welchen Punkten, wann und warum wurde die fachliche Weisung an die WPA des Bezirks a) Altona, b) Bergedorf, c) Eimsbüttel, d) Harburg, e) Mitte, f) Nord, g) Wandsbek seit 2011 geändert? Bitte jahresweise aufschlüsseln und für jede WPA beziehungsweise jeden Bezirk gesondert angeben. Siehe Vorbemerkung. 4. Aus welchen Gründen präferiert der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde hinsichtlich der Vereinheitlichung der Aufgabenwahrnehmung beziehungsweise der Prüfungen der verschiedenen WPA die organisatorische Zentralisierung gegenüber einer simplen Vereinheitlichung der verschiedenen fachlichen Weisungen? Siehe Drs. 21/7877.